3 Prozent mehr zum 1. Juli 2026, insgesamt 5,8 Prozent

Tarifeinigung in Hessen | HLZ Mai 2026

Morgens gegen vier Uhr war es soweit: Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich am 27. März in Seeheim-Jugenheim in der hessischen Tarifrunde 2026 geeinigt. Der Abschluss mit dem Land für die rund 58.000 Tarifbeschäftigten legt fest, dass die Tabellenentgelte in zwei Schritten um insgesamt 5,8 Prozent steigen. Zum 1. Juli 2026 erhalten die Beschäftigten 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro im Monat mehr. Zum 1. Oktober 2027 steigen die Tabellenwerte um weitere 2,8 Prozent. Die Laufzeit endet am 29. Februar 2028.

Nach zähen und schwierigen Verhandlungen orientiert sich das Ergebnis an dem, was am 14. Februar 2026 für die Beschäftigten der anderen Bundesländer mit der TdL ausgehandelt worden war. Denn auch jenseits der hessischen Landesgrenzen steigen die Entgelte um 5,8 Prozent. Allerdings ist die Laufzeit mit 25 Monaten kürzer als die mit der TdL vereinbarten 27 Monate. Zum Vorteil der hessischen Beschäftigten ist auch, dass der erste Erhöhungsschritt ein wenig kräftiger ausfällt. Bei den fünf Nullmonaten zu Beginn der Laufzeit hat das Land Hessen jedoch auf einen Gleichklang bestanden.

Die Entgelte der Auszubildenden sowie der Praktikant:innen steigen zum 1. Juli 2026 um 80 Euro und zum 1. Oktober 2027 um 70 Euro.


Diskussionen & Aktionen

Auch wenn für die GEW Hessen die Tarif- und Besoldungsrunde 2026 mit einer Mitgliederbefragung bereits vor den Sommerferien 2025 begann, war die heiße Phase erneut recht kurz. Zwischen der ersten Verhandlungsrunde und der abschließenden dritten Runde lagen genau vier Wochen. Dabei setzte Innenminister Roman Poseck Ende Februar in Wiesbaden bemerkenswerte Akzente: Der Konsolidierungsdruck sei größer als andernorts – was Hessen den Beschäftigten also zugestehe, müsse an anderen Stellen eingespart werden. Und: Das LandesTicket Hessen solle in irgendeiner Form bei der Einkommensentwicklung angerechnet werden.

Beide Punkte prägten dann auch die nachfolgenden Aktionen und Warnstreiks. Nicht nur bei den Solidaritätsdemonstrationen der Beamt:innen am 21. März wurde deutlich, dass der Kampf für bessere Einkommen und Arbeitsbedingungen mit dem Kampf gegen Kürzungen gerade auch im Bildungsbereich verbunden werden muss. Viele Beschäftigte machten darüber hinaus bei den Streikaktionen ihre Wertschätzung des LandesTickets deutlich. Beim hessenweiten Warnstreik kurz vor der Abschlussrunde versammelten sich am 24. März bei bester Stimmung rund 2.000 Kolleg:innen in Frankfurt und 800 in Kassel. Dem waren verschiedene regionale Streikaktionen vorausgegangen. Aus dem Organisationsbereich der GEW nahmen vor allem sozialpädagogische Fachkräfte, UBUS-Kräfte, einzelne Lehrkräfte und Hochschulbeschäftigte teil. Nicht zu vergessen die studentischen Beschäftigten, die für die Aufnahme in den TV-Hessen stritten.


LandesTicket Hessen

Eine gute Nachricht: Die innenministeriell eingeforderte Anrechnung des Tickets beim Entgelt konnten die Gewerkschaften abwehren. Die Regelung wird bis 31. Dezember 2028 verlängert. Das Ticket bleibt in der derzeitigen Form erhalten: Die Mitnahme von Personen in bestimmten Randzeiten ist weiterhin möglich. Die Nutzungsberechtigung wird ab dem 1. Januar 2027 aber ausschließlich in Form eines personalisierten digitalen Tickets über das Vertriebssystem der Verkehrsverbünde bereitgestellt (mobiles Endgerät oder Scheckkarte). Dies setzt die Registrierung im jeweiligen Vertriebssystem voraus.


Eingruppierung

Hinsichtlich der Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte und unterrichtsunterstützende Beschäftigte (Anlage A zum TV EGO-L-H) haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Evaluierung der Tätigkeitsmerkmale nach Abschluss der Redaktion zur Tarifrunde 2026 verständigt. Anschließend werden zeitnah Tarifgespräche über eine Anpassung der Entgeltordnung an die aktuelle Arbeitswelt aufgenommen. Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für die GEW, denn die Anzahl der Tarifbeschäftigten in Schulen hat sich von 2020 bis 2024 um 50 Prozent erhöht. Daher stieg auch die Vielzahl der Qualifikationen der Seiteneinsteiger:innen. Sich dadurch ergebende Lücken im Eingruppierungsrecht müssen geschlossen werden. Vereinbarungen gab es auch zu den Eingruppierungsregelungen der anderen Beschäftigten (Anlage A zum TV-H). Unter anderem konnte hier die EG 13 für Beschäftigte der EG 12 geöffnet werden, wenn bestimmte Unterstellungsmerkmale erfüllt sind.


Berufserfahrung

Die unzureichenden Anerkennungsmöglichkeiten von Berufserfahrung bei Einstellung sind ein leidiges Thema, das uns seit der Ablösung des Bundesangestelltentarifvertrages durch TVöD, TV-L, TV-H und Co. begleitet. Hinsichtlich der sogenannten „Restzeiten“ wird es nun ab dem 1. August 2026 in Hessen einige Verbesserungen geben.
Aber Achtung: Hier handelt es sich vor allem um Kann-Regelungen. „Restzeiten“ sind Zeiten von Berufserfahrung, die über das für die Einstellung in eine bestimmte Stufe der Entgeltgruppe notwendige Maß hinausgehen. Ab August 2026 kann die Restzeit auf die Stufenlaufzeit der zugeordneten Stufe angerechnet werden, sodass der nächste Aufstieg früher möglich ist. Das gilt für einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TV-H). Aber auch bei der Anerkennung von förderlichen Zeiten zur Deckung des Personalbedarfs nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-H können Restzeiten angerechnet werden. Eine Restzeit aufgrund von einschlägiger Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber muss berücksichtigt werden.

Eine weitere Verbesserung betrifft § 16 Abs. 2a TV-H. Danach kann die bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes erworbene Stufe mitgenommen werden, wenn das neue Arbeitsverhältnis unmittelbar auf das alte folgt. Nach der ab 1. August 2026 geltenden Regelung gilt eine Unterbrechung von bis zu einem Monat dabei als unschädlich, sofern der alte Arbeitgeber den TV-H oder einen vergleichbaren Tarifvertrag anwendet und die Eingruppierung dieselbe ist. Auch in den Fällen des § 16 Abs. 2a TV-H können Restzeiten mitgenommen werden.


Studentische Beschäftigte

Enttäuschend verliefen die Verhandlungen für die studentischen Beschäftigten. Bei der Frage einer Aufnahme dieser rund 12.000 Beschäftigte umfassenden Gruppe in den TV-H haben Land und Hochschulen erneut hartnäckig gemauert. Dabei war bemerkenswert, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung völlig verweigert wurde. Ideologische Gründe verhinderten hier einen Schritt in Richtung Tariftreue. Das erinnerte durchaus ein wenig an die Jahre 2006 und 2007, als die Landesregierung befand, ein Tarifvertrag wie im restlichen öffentlichen Dienst sei für Hessen nicht erforderlich.

Die schuldrechtliche Vereinbarung für die studentischen Beschäftigten, die 2024 abgeschlossen wurde, konnte allerdings fortgeschrieben werden. Für studentische Beschäftigte steigen zum 1. Oktober 2026 (Wintersemester) die Mindestentgelte von derzeit 14,20 Euro auf 15,20 Euro pro Stunde. Zum Wintersemester 2027 steigen sie auf 15,90 Euro.


Befristungspraxis

Die Verhandlungen zu einer genaueren und konkreteren Ausgestaltung der 2024 getroffenen Vereinbarung, nach welcher bis 2030 im „Mittelbau“ der hessischen Hochschulen mindestens 1.850 Dauerstellen (Vollzeitäquivalente im Landesstellenbereich) vorhanden sein müssen, führten zu keinem Ergebnis. Land und Hochschulen bestanden letztlich darauf, die Festlegung von 2024 von 1.850 Dauerstellen im Jahr 2030 aufzuweichen. Die Inhalte des Tarifabschlusses von 2024 gelten daher weiter.


Sonstige Regelungen

Die 2021 eingeführte Regelung „Freizeit statt Geld“ (§ 6a TV-H) wird bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Beschäftigte können auf Antrag (der jeweils bis zum 1. September gestellt werden muss) bis zu fünf Tage Freizeitausgleich erhalten, wenn sie im Gegenzug eine geringere Jahressonderzahlung akzeptieren. § 6a gilt nicht für Lehrkräfte im Sinne des § 44 TV-H.
Die Erwartung der Gewerkschaftsseite, einen zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder einzuführen, lehnte die Verhandlungskommission des Innenministeriums ab: Ein solcher Gewerkschaftsbonus störe, so der Versuch einer Erklärung, das Betriebsklima. Auch die Erhöhung der Jahressonderzahlung wollte das Land nicht zum Thema machen. Bei diesem Punkt habe man sich bereits in der letzten Tarifrunde bewegt.


Beamt:innen

Das Land Hessen hat die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Regelungen zur Einkommensentwicklung auf die Beamt:innen sowie die Versorgungsempfänger:innen des Landes in der Tarifeinigung zugesagt – vorbehaltlich der Rechte des Parlaments. Ob diese Zusage tragfähig ist, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wird sich zeigen. Immerhin spricht auch das zuletzt ergangene Urteil zur amtsangemessenen Alimentation dafür, dass der Gesetzgeber die Tarifentwicklung nicht ignorieren kann.
 

Universitäten

An den tarifrechtlich unabhängigen Universitäten in Frankfurt und Darmstadt wird erst nach Drucklegung dieser HLZ abschließend verhandelt. Es ist davon auszugehen, dass sie eine Übernahme der meisten Regelungen anstreben.