Regenerationstage jetzt beantragen!

Tarifabschluss Sozial- und Erziehungsdienst

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei den Kommunen haben schon in diesem Jahr Anspruch auf zwei Arbeitstage Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts (bei Vollzeit). Der Anspruch auf die Die Regenerationstage sind spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt der Gewährung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Für das laufende Jahr sind die Tage am besten sofort, spätestens aber bis Ende November zu beantragen.
 

Darüber hinaus haben Beschäftigte, die einen Anspruch auf die SuE-Zulage haben, die Möglichkeit, Teile der Zulage ab 2023  in bis zu zusätzlich zwei freie Tage umzuwandeln. Die Umwandlung für 2023 muss bis Ende November 2022 beantragt werden.
 

Infos zu diesen Regelungen