„Vollverschleierungsverbot“ im Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H)

Stellungnahme der GEW Hessen

Viele tarifbeschäftigte Mitglieder der GEW Hessen haben kritische Nachfragen  und Unmut über den Einbezug des „Vollverschleierungsverbots“ in den Tarifvertrag des Landes Hessen und den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes geäußert.

Die GEW Hessen hat sich im Vorfeld der Verhandlungen am 2. und 3. März in Dietzenbach öffentlich und deutlich gegen die Regelung eines „Vollverschleierungsverbotes“ im Tarifvertrag Hessen ausgesprochen. 

Die GEW Hessen sieht in dem von der Arbeitgeberseite als conditio sine qua non („ohne Vollverschleierungsverbot keinen Tarifabschluss“) den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes abgenötigten „Vollverschleierungsverbot“,  die Durchsetzung eines populistischen Instrumentes, welches darauf zielt, antimuslimische Ressentiments zu schüren und den Eindruck zu erwecken, die Gewerkschaften stünden dabei auf der Seite der Landesregierung. Dieser vermeintlichen Legitimation tritt die GEW Hessen entgegen. 

Dass es sich um eine populistische Kampagne handelt, wird dadurch verdeutlicht, dass in Hessen kein einziger zu regelnder Tatbestand einer „Vollverschleierung bei der Ausübung des Dienstes (…) “ bekannt ist. Insoweit sieht die GEW Hessen in der Verknüpfung von - an sich durch den Gesetzgeber gesetzlich zu regelnden - politischen Maßgaben und den in Tarifverträgen zu bestimmenden, materiellen Fragen und Regelungen zu den Arbeitsbedingungen, einen massiven Angriff auf die Tarifautonomie. 

Die GEW Hessen bezweifelt die Rechtmäßigkeit des „Vollverschleierungsverbotes“ im Hinblick auf grundgesetzliche Normen der Artikel 3 und 4 des GG. Die GEW Hessen prüft rechtliche Schritte gegen die Vollverschleierungsregelung im Tarifvertrag des Landes Hessen 2017.