Das Ergebnis der Tarifverhandlungen sichert für die Beschäftigten des Landes Hessen den Anschluss an die Einkommensentwicklung in den anderen Bundesländern. Für diesen Erfolg ist jenen Kolleginnen und Kollegen zu danken, die sich an den Warnstreiks und Demonstrationen in den zurückliegenden Wochen beteiligt haben.
Jetzt sind die betroffenen Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederbefragung an der Reihe, das Ergebnis zu bewerten. Die GEW-Tarifkommission empfiehlt den Mitgliedern mit großer Mehrheit, dem Verhandlungsergebnis zuzustimmen.
Die Verhandlungen
Erst in den frühen Morgenstunden des 28. März konnte in den Tarifverhandlungen mit der hessischen Landesregierung der Durchbruch erzielt werden. Die Verhandlungen begannen am 27. März um 14 Uhr auf der Grundlage der in den letzten zwei Wochen auf Arbeitsebene erzielten Verständigungen zur Überleitung der Beschäftigten in einen dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) nachgebildeten TV-Hessen (TV-H). Dieser Tarifvertrag wird in Hessen den BAT ablösen, der bei Bund, Kommunen und in den 14 Bundesländern der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) bereits 2005 bzw. 2006 durch ein neues Tarifrecht ersetzt worden war. Bei den Verhandlungen auf Arbeitsebene waren die Kernpunkte eines TV-H – Arbeitszeit, Entgelterhöhung, Jahressonderzahlung sowie eine Reihe weiterer strittiger Punkte – der Spitzenverhandlung vorbehalten geblieben.
Die hessische Landesregierung legte zunächst ein Angebot vor, das weit unterhalb der mit der TdL für die übrigen Bundesländer erzielten Einigung lag.
Die Arbeitszeit sollte – ohne Ausnahme für Beschäftigte in hoch belasteten Tätigkeitsbereichen – auf 40 Stunden und 10 Minuten festgelegt werden. Als Entgelterhöhung schlug die Arbeitgeberseite 2 Prozent zum 1. April 2009 und weitere 1,2 Prozent zum 1. April 2010 vor. Zudem sollte eine Einmalzahlung als „soziale“ Komponente in Höhe von 300 Euro und eine weitere Einmalzahlung für die Monate Januar bis März in Höhe von insgesamt 40 Euro gezahlt werden. Die Offerte für die Jahressonderzahlung lautete: 60 % für die Entgeltgruppen E 1 bis E 8 und 40 Prozent für E 9 bis E 15 (BAT Vb bis BAT Ia).
Das Ergebnis
Es folgten zähe und langwierige Verhandlungsstunden, an deren Ende schließlich kurz nach 6 Uhr morgens eine unterschriftsreife Vereinbarung stand.
Hinsichtlich der Einkommensentwicklungsieht die Tarifeinigung vom 28. März 2009 folgende Eckpunkte vor:
- die Vergütungen werden ab 1. April 2009 um 3,0 Prozent erhöht
- die Beträge der ab 1. Januar 2010 gültigen Entgelttabelle erhöhen sich am 1. März 2010 um 1,2 Prozent
- die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden sowie die Tarifentgelte derPraktikant_innen werden ab 1. April 2009 um 60 Euro und ab 1. März 2010 um 1,2 Prozent erhöht.
- Die Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro (für Teilzeitbeschäftigte anteilig
- Zahlungszeitpunkt für die Einmalzahlung und die Erhöhungen für die Monate April und Mai ist der Juni 2009
- Die Mindestlaufzeit der Regelungen zur Einkommensentwicklung endet am 31. Dezember 2010.
Der zweite Bereich der Vereinbarung vom 28. März 2009 betrifft wichtige Eckpunkte für einen neuen Manteltarifvertrag für die Beschäftigten. Dieser TV-H wird – so haben Gewerkschaften und Arbeitgeber sich geeinigt – am 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Dabei haben sich die Tarifvertragsparteien auf folgende Punkte verständigt:
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Für folgende Beschäftigten verbleibt es jedoch bei einer Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden:
- Beschäftigte, die ständig Wechselschicht oder ständig Schichtarbeit leisten
- Beschäftigte in Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien, KFZ-Werkstätten sowie Theatern, mit Ausnahme des künstlerischen Personals und der Beschäftigten in der Verwaltung
- Beschäftigte in Einrichtungen für schwerbehinderte Menschen (Schulen, Heime) und heilpädagogischen Einrichtungen
- Beschäftigte, deren Arbeitszeit vor dem 31. Dezember 2009 38,5 Wochenstunden beträgt und die am 31. Dezember 2009 ihr 58. Lebensjahr vollendet haben. Beschäftigte mit 38,5 Wochenarbeitsstunden im Dezember 2009, die nicht unter diese Ausnahmeregelungen fallen, erhalten nach In-Kraft-Treten des TV-H als Ausgleich für die Arbeitszeitverlängerung pro Jahr drei freie Tage, letztmalig im Jahr 2011.
Die sozial gestaffelte Jahressonderzahlung beträgt für die Entgeltgruppen
- E 1 bis E 8 (bis BAT Vc) 90 % und in den Gruppen
- E 9 bis E 15 (BAT Vb bis BAT Ia) 60 Prozent
Beschäftigte, denen Kindergeld zusteht, erhalten eine Kinderzulage in Höhe von 100 Euro für jedes Kind. Die Zulage erhöht sich um 51,50 Euro für das dritte und jedes weitere Kind um 51,50 Euro.
Ein Leistungsentgelt wird nicht vereinbart. Die Tarifvertragsparteien einigen sich auf die Aufnahme von Tarifgesprächen zur Ausgestaltung leistungsorientierter Bezahlbestandteile nach In-Kraft-Treten des TV-H.
Darüber hinaus listet die Tarifeinigung diverse weitere unstrittige Gegenstände auf (Maßregelungsklausel, Verpflichtung zur Vereinbarung eines TV Entgeltumwandlung), von denen für den Organisationsbereich der GEW vor allem die Zusage wichtig ist, im Rahmen der Auseinandersetzung zu einer Entgeltordnung auch über die Eingruppierung der Lehrkräfte zu verhandeln sowie Tarifgespräche zum Thema studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte bzw. künstlerische Lehrkräfte aufzunehmen (die derzeit nicht in den Geltungsbereich von Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst fallen).
Darüber hinaus wurde bereits bei den Gesprächen auf Arbeitebene vereinbart, dass bei neu eingestellten Lehrkräften das Referendariat als Berufserfahrung anerkannt wird und dadurch die Beschäftigten bereits nach sechs Monaten aus der ersten in die zweite Entgeltstufe aufsteigen. Bisher war das nach TV-L erst nach zwölf Monaten der Fall.
Hinsichtlich der Beamtinnen und Beamten haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass durch den Gesetzgeber die Einkommensverbesserungen übertragen werden; die Landesregierung strebt dazu ein Gesetzgebungsverfahren an. Die Übertragung der für Auszubildende vorgesehenen Erhöhung um 60 Euro im April 2009 ist nach Auffassung der GEW auf die LiVs zu übertragen. 60 Euro entsprechen einer Steigerung der Anwärtergrundbeträge um über 5,5 Prozent.
Zur Bewertung der Tarifeinigung
Bei der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit liegt Hessen mit 40 Stunden ab dem 1.1.2010 im Spektrum der in den anderen Ländern üblichen Arbeitszeiten. 40 Stunden wird in den fünf neuen Bundesländern gearbeitet, 40 Stunden und 6 Minuten in Bayern. In den anderen Ländern gelten kürzere Arbeitszeiten zwischen knapp 39 und 40 Stunden. In Hessen konnte aber die 58-Jährigen-Klausel vereinbart werden, die mehrere Tausend Landesbedienstete erfasst. Einen solchen, sozial motivierten Ausnahmetatbestand gibt es im Bereich der TdL nicht. Ebenso wenig wie den auf zwei Jahre befristeten Freizeitausgleich von drei Tagen pro Jahr für die Arbeitszeitverlängerung.
Natürlich ist es mehr als ein Wermutstropfen, dass in dem neuen Tarifvertrag nicht allgemein die 38,5 Stundenwoche des BAT gehalten werden konnte. Für viele Kolleginnen und Kollegen, für die noch dieser Tarifvertrag galt, bedeutet dies eine Arbeitszeitverlängerung um 1,5 Stunden. Man muss dabei aber auch berücksichtigen, für Kolleginnen und Kollegen, die nicht den Schutz des BAT hatten, bedeutet es eine Arbeitszeitverkürzung um 2 Stunden in der Woche.
Für den Organisationsbereich der GEW stellt sich die Frage der Wochenarbeitszeit allerdings anders als in anderen Teilen der Landesverwaltung. Da etwa die Beschäftigungsverhältnisse vonwissenschaftlichen Mitarbeitern an den Hochschulen überwiegend befristet sind, arbeitet diese Gruppe derzeit in aller Regel 42 Stunden pro Woche. Das Tarifergebnis führt hier also in den meisten Fällen zu einer Reduzierung der Arbeitszeit. Für die Tarifbeschäftigten in Schulen und Heimen für schwer behinderte Mensche schwer behinderte Menschen und in heilpädagogischen Einrichtungen konnte sogar die 38,5 Stundenwoche festgeschrieben werden. Für sozialpädagogische Fachkräftemit neuen Verträgen bedeutet dies eine Verringerung der Wochenarbeitszeit um 3,5 Stunden ab dem 1. Januar 2010.
Für alle Altverträge und zukünftigen Neueinstellungen in diesem Sektor konnte die 38,5-Stunden-Woche gesichert werden. Diese Regelung wäre kaum durchsetzbar gewesen, wenn sich die sozialpädagogischen Fachkräfte nicht massiv an den beiden Warnstreiks beteiligt hätten. In den Verhandlungen Freitagnacht wurde deutlich, dass zwischen dem Streikengagement bestimmter Beschäftigtengruppen und dem Tarifergebnis ein enger Zusammenhang besteht.
Die Arbeitszeit der Lehrkräfte wird bekanntlich nicht tariflich festgelegt, sondern durch die Pflichtstundenverordnung geregelt. Hier haben wir mit der Tarifeinigung ein starkes zusätzliches Argument zur Reduktion der Pflichtstundenzahl gewonnen. Denn mit der Erhöhung der Arbeitszeiten für die Landesbediensteten 2004 erhöhte Hessen auch die Zahl der Pflichtstunden. Das Umgekehrte muss nun auch gelten!
Hinsichtlich der Einkommensentwicklung kann das Potsdamer Ergebnis im Bereich der TdL als Maßstab herangezogen werden, mit dem 3,0 Prozent ab März 2009 und weitere 1,2 Prozent ab März 2010 vereinbart wurden. Das entspricht – bis auf den einen Monat – dem hessischen Ergebnis. Allerdings schalteten die Tarifvertragsparteien in Potsdam der 3-Prozent-Steigerung eine Tabellenwerterhöhung um einen Sockelbetrag von 40 Euro vor, den es in Hessen in dieser Form nicht geben wird. 20 Euro des Sockelbetrages – und eine Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 40 Euro für die Monate Januar und Februar – finanzieren sich aber aus der Umwandlung des Leistungsentgelts nach TV-L, das in den anderen Bundesländern damit abgeschafft wurde. Dieses Leistungsentgelt gab es in Hessen nicht. Die zweiten 20 Euro des Sockelbetrages werden in Hessen während der Laufzeit des Einkommenstarifvertrages durch die Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro kompensiert (um genau zu sein: leicht überkompensiert, da es in der TdL nur 22 Zahlmonate gibt).
Trotzdem kommen später auch die Hessen in den Genuss des gesamten Sockelbetrages. Wie das?
Wenn in Hessen die Beschäftigten in den TV-H übergeleitet werden, dann gilt auch in Hessen die am 1.1.2010 im Bereich der TdL gültige Tabelle. In die Tabellenwerte ist aber der 40-Euro-Sockelbetrag eingearbeitet. Die übergeleiteten Angestellten rutschen allerdings nicht sofort am 1. Januar 2010 in eine bestimmte TV-L-Tabellenwertstufe, sondern sie erhalten ab Januar 2010 das gleiche Gehalt wie im Dezember 2009. Nur dass das dann „individuelle Zwischenstufe“ heißt, weil es in den allermeisten Fällen zwischen zwei regulären Stufenwerten der neuen Tabelle liegt. Oder über dem höchsten Wert der neuen Tabelle, dann handelt es sich um eine „individuelle Endstufe“. Nach einer bestimmten Frist rückt der Beschäftigte aus der individuellen Zwischenstufe in die nächst höhere reguläre Tabellenstufe auf. In diesem Moment erhält er dann auch den gesamten Sockelbetrag. Beschäftigte in einer individuellen Endstufe steigen allerdings nicht auf; der Sockelbetrag kommt daher für diese Gruppe nicht zum Tragen.
Bei den Verhandlungen in Wiesbaden haben die Gewerkschaften den Fokus der Bemühungen nicht auf das Leistungsentgelt gelegt, sondern auf eine günstige Regelung bei denJahressonderzahlungen. Hier ging es vor allem darum, eine Verschlechterung gegenüber dem derzeitigen Niveau für neue Arbeitsverträge zu vermeiden. Das ist den Gewerkschaften mit der Vereinbarung einer Jahressonderzahlung von 60 Prozent für Entgeltgruppen E 9 bis E 15 (ab BAT Vb) gelungen. In den Vergütungsgruppen ab BAT IIa konnte damit ein Abrutschen auf bis zu 35 Prozent – was eine Gehaltskürzung von durchschnittlich mehr als 2 Prozent des Monatsgehalts bedeutet hätte - verhindert werden. Leider gelang es nicht, gleichzeitig für die Vergütungsgruppen BAT Vb bis BAT III eine Erhöhung der Sonderzahlungen auf 80% (entsprechend TV-L) sowie für die Vergütungsgruppen Vc und weniger auf 95 Prozent (entsprechend TV-L) zu erreichen. Für die Gruppen Vc bis X konnte aber bei den Jahressonderzahlungen ein Satz von 90 Prozent vereinbart werden.
Die Kinderzulage entspricht in der Höhe den entsprechenden Bezahlbestandteilen nach BAT. In den Tarifverträgen mit Bund, Kommunen und der TdL wurde eine Kinderzulage nicht vereinbart.
Mitgliederbefragung bis zum 8. April 2009
Die Tarifkommissionen aller beteiligten Gewerkschaften – neben der GEW sind dies: ver.di, GdP, IG BAU und dbb tarifunion – haben die Annahme des Tarifergebnisses empfohlen.
In der GEW sind nun die betroffenen Mitglieder am Zuge. Diese erhalten per Post entsprechende Stimmzettel, auf denen sie die Frage beantworten sollen, ob sie das Tarifergebnis annehmen möchten oder ob sie es ablehnen und sich bereit erklären, an einem unbefristeten Erzwingungsstreik teilzunehmen, um ein besseres Ergebnis zu erkämpfen.
Damit die Tarifkommission die Resultate der Mitgliederbefragung bewerten kann, müssen die Antwortschreiben möglichst schnell auf den Rückweg gebracht werden. Am besten noch vor dem Wochenende, damit sie bis spätestens zum 8. April in der Landesgeschäftsstelle eingetroffensind. Am 9. April wird unsere Tarifkommission auf dieser Basis endgültig über die Annahme oder Ablehnung des Ergebnisses entscheiden, um die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Erklärungsfrist (9. April 2009) einzuhalten.