Tariftelegramm

Tarifeinigung mit der TU Darmstadt

Lieber Kollege, liebe Kollegin,

am gestrigen Abend haben sich nach 11-stündigen Verhandlungen ver.di und GEW mit der TU Darmstadt auf die weitere Einkommensentwicklung für die Tarifbeschäftigten der Darmstädter Hochschule geeinigt.

Noch in diesem Jahr erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie* Corona-Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro. Eine zweite Corona-Sonderzahlung in derselben Höhe wird spätestens im März 2022 ausgezahlt (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 9b beträgt die Sonderzahlung zweimal 700 Euro.

Die Tabellenentgelte werden in zwei Schritten erhöht. Zum 1. August 2022 steigen sie um 2,2 Prozent, zum 1. August 2023 um weitere 1,8 Prozent, mindestens 65 Euro. Die Laufzeit der Regelung beträgt 28 Monate bis zum 31. Januar 2024. Die Regelungen zur Einkommensentwicklung entsprechen denen beim Land Hessen, wo allerdings die Corona-Sonderzahlung einheitlich 500 Euro beträgt.

Für die Beamtinnen und Beamten an der TU Darmstadt gilt, dass die mit dem Land Hessen vereinbarten Einkommenszuwächse und Sonderzahlungen auf den Besoldungsbereich zeit- und systemkonform – so die Tarifeinigung mit dem Land Hessen – übertragen werden.

Zudem wurde an der TU Darmstadt ein neuer Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern vereinbart, der ab dem 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Die Regelungen zum Tarifvertrag zu einem LandesTicket sind zudem bis zum 31. Dezember 2024 verlängert worden.

Vom Tarifergebnis mit dem Land Hessen vom 15. Oktober 2021 zum Themenbereich studentische Hilfskräfte sind auch die studentischen Hilfskräfte an der TU Darmstadt erfasst. Diese erhalten - durch eine entsprechende Regelung im „Kodex Gute Arbeit“ geregelt – ab Sommersemester 2022 eine Mindeststundenvergütung von 12 Euro, die ab dem Wintersemester 2022 an den linearen Entgeltsteigerungen des TV-Hessens teilnimmt. Die TU Darmstadt weigerte sich bei den gestrigen Verhandlungen strikt, darüber hinaus weitere substanzielle Regelungen für studentische Hilfskräfte mit den Gewerkschaften zu vereinbaren. Das bewertete die gewerkschaftliche Verhandlungskommission als enttäuschend, da eine tarifautonome Universität hier formal andere Handlungsspielräume hat als das Land Hessen.

Beim Thema Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse vor allem im Wissenschaftsbereich haben sich beide Seiten darauf verständigt, an der TU weitere Gespräche im kommenden Jahr zu führen, unter anderem um die Erfahrungen mit dem Kodex Gute Arbeit an der TU Darmstadt zu erörtern und zu bewerten.

Änderungen in der Tabellenstruktur übernimmt die TU Darmstadt ebenfalls vom Land Hessen zum 1. August 2022. Von Bedeutung ist insbesondere, dass in allen Entgeltgruppen eine neue Stufe 1b eingefügt wird, deren Tabellenwert in der Mitte zwischen der alten Stufe 1 (= neue Stufe 1a) und der Stufe 2 liegt. Stufe 1b wird nach 6 Monaten in der  Stufe 1a erreicht, nach weiteren sechs Monaten wird Stufe 2 erreicht. Damit steigt das Entgelt bei Neuverträgen (ohne Berufserfahrung) im ersten Jahr um 25 Prozent.

Weitere Regelungen wurden zu den Themen Digitalisierung und mobiles Arbeiten getroffen.

 

*Hinweis: In verschiedenen Fällen wurden an der TU Darmstadt in der Vergangenheit bereits Corona-Sonderzahlungen gezahlt. Diese sind nur bis zur Gesamtsumme von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei.