Hessische Tarif- und Besoldungsrunde 2011

Forderung beschlossen: 50 Euro Sockelbetrag plus 3,0 Prozent!

Mitte Dezember haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bundesweit den Meinungsbildungsprozess zu den Forderungen in der Tarif- und Besoldungsrunde 2011 abgeschlossen. Ergebnis: GEW, ver.di und Co. verlangen von den Bundesländern eine Anhebung der Einkommen um 50 Euro plus 3% für Tarifbeschäftigte sowie für Beamtinnen und Beamte. Hessen gehört zwar seit 2004 nicht mehr zur TdL, aber u. a. um eine Einheitlichkeit der Tariftabellen zu wahren, gehen die hessischen Gewerkschaften mit denselben Forderungen wie im Bereich der TdL in die anstehende Tarifauseinandersetzung

Im Durchschnitt bedeutet die Forderung eine Tabellenwerterhöhung um 5,0%.Für die Entgeltgruppe 13 ergibt sich eine durchschnittliche Forderungshöhe (Tabellenwerte) von 4,4 Prozent, für die EG 11 (Grundschullehrkräfte) von 4,6 Prozent und für die EG 9 (sozialpädagogische Fachkräfte) von 4,9 Prozent. Bei den unteren Entgeltgruppen liegt das entsprechende Niveau logischerweise über 5 Prozent, zum Beispiel bei knapp 5,8 Prozent im Durchschnitt der Entgeltgruppe 2. Dies entspricht dem Wunsch einer Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder nach einer sozialen Komponente.

Die Laufzeit der abzuschließenden Einkommensregelung soll 14 Monate betragen. Sollten die Gewerkschaften diese Terminierung durchsetzen können – die „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) positionierte sich zur Frage der Laufzeit bisher anders – dann könnten die Beschäftigten von Bund, Kommunen und Ländern einschließlich Hessen die Tarifrunde 2012 – dann ab März  – synchron bestreiten. Lehrkräfte und Erzieher/innen würden dann gegebenenfalls gemeinsam auf der Straße für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) und Überleitungstarifvertrag (TVÜ-H)

Der GEW-Regionalverband Hochschule und Forschung Kassel hat Textversionen der seit 1. Januar 2010 geltenden hessischen Tarifverträge mit zahlreichen Querverweisen, insbesondere zwischen TV-H und TVÜ-H, versehen und im Internet veröffentlicht. Zudem wurden Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen etc. immer hinter den jeweiligen Paragraphen bzw. Absatz gesetzt. Das erleichtert die Verständlichkeit und Lesbarkeit nicht nur für Laien.

Tarif-Info Forderung | Januar 2011