GEW-Mitglieder stimmen Tarifergebnis zu

92,1 Prozent dafür | April 2011

Nachdem die zuständigen Gewerkschaftsgremien vorbehaltlich eines positiven Resultats bei der Mitgliederbefragung dem Verhandlungsergebnis vom 4./5. April 2011 zugestimmt hatten, waren bis zum 29. April 2011 die betroffenen GEW-Mitglieder am Zug, ihr Votum abzugeben.
 
Zustimmung 92,1 Prozent

Eine sehr deutliche Mehrheit der sich an der Befragung beteiligenden  GEW-Mitglieder machte das Kreuz in der „Ja“-Spalte. Insgesamt stimmten 92,1 Prozent für das Tarifergebnis, das unter anderem  folgende  Regelungen umfasst. Zum 1. April 2011 werden – wie im Bereich der Tarifgemeinschaft  deutscher Länder  (TdL)  –  die  Einkommen um 1,5 Prozent erhöht. Zudem erhalten die Beschäftigten  eine  Einmalzahlung von  360  Euro,  Teilzeitbeschäftigte anteilig. Praktikantinnen und Praktikanten sowie  Auszubildende  bekommen einmalig 120 Euro. Die Einmalzahlung  soll  spätestens zum 30. Juni 2011 ausgezahlt werden. Am 1. März 2012 folgt die zweite lineare Erhöhung um 2,6 Prozent. Aller Voraussicht nach können mit diesem Abschluss die Realeinkommen gesichert werden. Der die Einkommen regelnde Tarifvertrag ist frühestens zum 31. Dezember 2012 kündbar.

Hessische Tabelle ab März 2012

Mit der linearen Erhöhung von 2,6 Prozent ab 1. März 2012 gibt es für Hessen eine eigene und von der TdL-Tabelle abweichende Tabelle. Denn für die Tarifbeschäftigten der anderen Bundesländer wurde für 2012 eine (etwas  geringere)  lineare Erhöhungskomponente  vereinbart  sowie  ein  darauf aufsetzender  Sockelbetrag (1,9 Prozent plus 17 Euro zum 1. Januar 2012). Vor allem für die Beschäftigten in Berufen mit längerer Ausbildung wird mit der hessischen Variante ein Ergebnis erzielt, durch das die Einkommen im Durchschnitt auf Dauer sogar etwas höher sind als in den anderen Bundesländern. Denn bei Vereinbarung einer linearen Erhöhungskomponente statt eines für alle Entgeltgruppen gleichen Sockelbetrages ist die Erhöhung in den oberen Entgeltgruppen höher als in den niedrigen. Das hilft vor allem den vielen teilzeitbeschäftigten und dadurch nicht allzu üppig verdienenden Lehrkräften in den Entgeltgruppen 9 bis 14, bei denen die Teilzeitquote im Durchschnitt mehr als doppelt so hoch ist wie bei den hessischen Landesbeschäftigten insgesamt. 

Zu erwähnen ist noch, dass mit den beiden Entgelterhöhungen die Werte der LehrkräfteTabelle etwas stärker ansteigen als die der allgemeinen Tabelle. Das ist bereits 2009 so vereinbart worden, um die bis 2009 bestehende und in die Tabellen eingerechnete Differenz zwischen „allgemeiner Zulage“ und „kleiner  Lehrerzulage“  nach  BAT  in  insgesamt zehn Schritten zu beseitigen. Mit der Entgelterhöhung zum 1. März 2012 wird sich diese  Differenz  zugunsten  der  Lehrkräfte halbiert haben.

Hinsichtlich  der  weiteren  Einkommensentwicklung ist zudem zu beachten, dass diejenigen, die ihr Gehalt im Dezember 2011 aus einer individuellen Zwischenstufe beziehen, am 1. Januar 2012 in die nächst höhere reguläre Stufe aufsteigen. Beschäftigte mit einer individuellen Endstufe verbleiben allerdings dauerhaft in dieser Endstufe.

Zeitrahmen für Verhandlungen über eine Entgeltordnung

Bestandteil  des  Tarifergebnisses  ist  auch eine Vereinbarung über den zeitlichen Rahmen für Verhandlungen zu einer Entgeltordnung, also einen Tarifvertrag, der die Eingruppierung der Angestellten festlegt. Mit den anderen Bundesländern wurde in Potsdam Anfang März eine im Januar 2012 in Kraft tretende Entgeltordnung vereinbart, die allerdings die von der GEW vehement in der Tarifrunde  2011  eingeforderte  Eingruppierung der Lehrkräfte nicht umfasst.

Mit der Tarifeinigung in Wiesbaden wurde in Anbetracht der Entwicklungen bei der TdL und der Tatsache, dass das neue Tarifrecht in Hessen erst 2010 und damit mehr als drei Jahre später als in den anderen Bundesländern eingeführt wurde, ein Zeitrahmen für die Verhandlungen zu einer hessischen Entgeltordnung festgelegt. Die ersten Gespräche dafür sollen im 4. Quartal 2011 beginnen.

Die Entgeltordnung selbst soll für Hessen möglichst bis zum 1. Januar 2014 wirksam werden.
 
Übertragung auf Beamtinnen und Beamte sowie Lehrkräftearbeitszeit

Angesichts der Eindeutigkeit des Mitgliedervotums darf allerdings nicht übersehen werden, dass weitere wichtige Ziele der Tarifrunde 2011 bisher nicht erreicht worden sind. Die Gewerkschaften forderten in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger und -empfängerinnen des Landes. Eine entsprechende Zusage lehnte der Innenminister ab. Ebenso wenig konnte die noch aus der letzten Tarifrunde anstehende Übertragung der tariflichen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden auf die Lehrkräfte mit einer entsprechenden Pflichtstundenreduzierung durchgesetzt werden.

Um hier erfolgreicher zu werden, muss es uns gelingen, die Spaltung in Angestellte und Beamtinnen und Beamte zu überwinden. Auch muss sich die Zahl der Mitglieder erhöhen, die sich bewusst sind, dass grundlegende Verbesserungen nur möglich sind, wenn sie für bessere Arbeitsbedingungen zu streiten und gegebenenfalls zu streiken bereit sind. Hieran müssen wir gemeinsam weiterarbeiten.

Ausführliche Tarif-Info "GEW-Mitglieder stimmen dem Tarifergebnis mit großer Mehrheit zu" | Mai 2011