GEW fordert sechs Prozent mehr Gehalt

für die Beschäftigten des Landes Hessen

Pressemitteilung 16. Januar 2019

Am 10. Januar 2019 haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihrer Forderungen zur Tarifrunde 2019 für die rund 45.000 Tarifbeschäftigten im hessischen Landesdienst beschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2019 sollen die Gehälter um 6 Prozent, mindestens aber um 200 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten erhöht werden.

Die Vorsitzende  der GEW Hessen, Birgit Koch, bekräftigte dabei die Forderung nach Einkommensverbesserungen in Höhe von insgesamt sechs Prozent. „Es ist dringend notwendig, dass das Berufsfeld Schule attraktiver wird. Dazu gehören auch spürbar bessere Einkommen, gerade in den höheren Entgeltgruppen. Das ist die Voraussetzung dafür, dem Mangel an qualifizierten Lehrkräften an Hessens Schulen entgegenzusteuern.“

Hessen ist als einziges Bundesland nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL). Die Tarifverhandlungen für die hessischen Landesbeschäftigten werden daher eigenständig geführt.

Die Gewerkschaften verlangten bei den Verhandlungen in Wiesbaden darüber hinaus die Aufnahme der studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte in den Geltungsbereich des Tarifvertrags Hessen (TV-H). Diese Gruppe umfasst viele Tausend Beschäftigte an den Hochschulen des Landes, für die keinerlei tarifrechtliche Regelungen gelten. Die Arbeitsbedingungen dieser Gruppe unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Die Aufnahme der Hilfskräfte  in einen Tarifvertrag würde hessenweit einheitliche Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung für diese Beschäftigten sichern.

Die Gewerkschaften bemängeln in ihrem Schreiben an den hessischen Innenminister darüber hinaus, dass es beim Thema Befristungen im vergangenen Jahr im Rahmen der Tarifgespräche keinen Fortschritt in Bezug auf die Hochschulen gegeben hat. Das Befristungswesen an den Hochschulen ist seit der Tarifrunde 2013 Thema bei Tarifverhandlungen. Im Oktober 2018 hatte das Innenministerium lediglich angeboten,  das Thema weiterhin zu prüfen und im Dialog mit den einzelnen Hochschulen weiter zu erörtern. Dazu erklärte Maike Wiedwald (Vorsitzende der GEW Hessen): „Ein solches Versprechen reicht den Gewerkschaften nach der langen Zeit, in der wir diese Problematik thematisiert haben, nicht mehr aus. Der Arbeitgeber muss nun endlich einen Lösungsvorschlag unterbreiten, der substanziell ist und konkrete Lösungen beinhaltet, um eine Fortsetzung der Gespräche zu ermöglichen. Wir haben unsererseits im Oktober 2018 einen konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt, der aber von der Arbeitgeberseite prinzipiell ablehnt wurde.“

Die Gewerkschaften verlangen zudem, dass das Tarifergebnis 2019 auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zeit- und wirkungsgleich übertragen wird. Dazu ergänzte Maike Wiedwald heute in Frankfurt: „Es ist ein Skandal, dass bis heute die 2010 im TV-H geltende Wochenarbeitszeit von 40 Stunden noch nicht vollständig auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wurde, für die zum Teil eine 41-Stundenwoche gilt. Eine solche Anpassung würde für die unter 50-jährigen Lehrkräfte eine Absenkung der Pflichtstunden um eine halbe Stunde bedeuten. Diese Absenkung ist dringend erforderlich. Das haben wir auch erneut dem Dienstherrn mitgeteilt.“

Die Tarifrunde mit den anderen 15 Bundesländern beginnt am 21. Januar 2019; der Auftakt der hessischen Tarifrunde ist für den 1. Februar 2019 in Wiesbaden verabredet.

Tarifrunde 2019