Tarifeinigung an der Goethe-Universität erzielt

Tarifsteigerung rückwirkend ab 1. März 2017

Freifahrt in Hessen für alle Beschäftigten gesichert!

Am 11. September 2017 konnte die GEW Hessen gemeinsam mit ver.di an der Goethe-Universität Frankfurt ein Ergebnis bei den Verhandlungen zum Haustarifvertrag erzielen. Auf Grund einer im Jahr 2010 vereinbarten „dynamischen Bezugnahmeklausel“ steigen die Tabellenentgelte wie bei den Landesbediensteten

  • zum 1. März 2017 rückwirkend um 2,0 Prozent, mindestens um 75 Euro und
  • zum 1. Februar 2018 um weitere 2,2 Prozent.

Ein wichtiger Erfolg: Erfahrungsstufe 6 kommt!

Darüber hinaus wird in den Entgeltgruppen 9 bis 15 die bisher nicht vorhandene Stufe 6 eingeführt. Das geschieht in zwei Schritten: zum 1. Januar 2018 und zum 1. Oktober 2018. Die Stufe 6 erreicht im Oktober 103 Prozent der Stufe 5 der jeweiligen Entgeltgruppe. Rücken Beschäftigte ab 2018 in die Stufe 6 auf, dann werden allerdings Strukturausgleichsbeträge nach § 12 TVÜ-H angerechnet.

Stufengleiche Höhergruppierung

Als hessische Besonderheit wurde die stufengleiche Höhergruppierung vereinbart. Bisher konnte es bei einer Höhergruppierung passieren, dass in der neuen Entgeltgruppe eine niedrigere Stufe als in der ursprünglichen zugeordnet wird. Für Höhergruppierungen seit dem 1. März 2017 erfolgt nun eine stufengleiche Zuordnung. Für Höhergruppierungen seit dem 1. März sollte automatisch von der Personalabteilung – mit der Gehaltszahlung Ende Oktober – rückwirkend eine Anpassung vorgenommen werden. Falls Ihr davon betroffen seid, achtet bitte darauf und macht Euren Anspruch im Zweifelsfall schriftlich geltend. Bei Problemen kontaktiert die GEW oder den Personalrat.

„LandesTicket Hessen“ auch für die Tarifbeschäftigten der Goethe-Uni

Der Tarifabschluss ließ so lange auf sich warten, da es bis zuletzt Streit zwischen den Tarifparteien um die Freifahrberechtigung für alle Tarifbeschäftigten – auch dieses so genannte „LandesTicket“ ist eine hessische Besonderheit – an der Goethe-Universität Frankfurt gab. Da das Land Hessen zunächst keine Übernahme aller Kosten zusagte, erklärte sich die Leitung der Goethe-Universität als nicht in der Lage, mit den Gewerkschaften ein solches Ticket zu vereinbaren. Daraufhin hatten GEW und Ver.di die Tarifverhandlungen unbefristet ausgesetzt. Die Aufnahme von Streikaktionen zum Wintersemester wurde erwogen. Dies ist nun abgewendet. Das Land Hessen und die Leitung der Goethe-Universität haben sich auf ein Finanzierungsmodell geeinigt, nach dem die Goethe-Universität den Kostenanteil übernimmt, den sie bisher für das Jobticket aufwendet. Eine deutliche Ungleichbehandlung gegenüber den anderen hessischen Hochschulen, die alle Kosten erstattet bekommen.

Für die GEW Hessen ist ein wichtiges Ziel erreicht: Die Freifahrt per Tarifvertrag konnte für das Jahr 2018 gesichert werden. Die Dienststelle wird bis Jahresende an alle Angestellten Ausweise ausgeben, die in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis zur freien Fahrt im gesamten Netz des hessischen Nah- und Regionalverkehrs berechtigen. Nähere Informationen zum „LandesTicket Hessen“ finden sich unter: https://innen.hessen.de/buerger-staat/personalwesen/landesticket.

Befristungen an der Goethe-Universität – weitere Gespräche

Rund 84 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind befristet beschäftigt, viele haben Probleme mit kurzen Vertragslaufzeiten, dem nahtlosen Übergang in Anschlussverträge, in manchen Fächern herrscht de facto Zwangsteilzeit. Und das bei gleichzeitigem Leistungs- und Qualifikationsdruck. Der Trend zu Befristungen hat auch längst die Verwaltung erfasst. Dies alles mit negativen Auswirkungen auf die individuelle Lebensplanung der Beschäftigten sowie die Qualität von Lehre und Forschung. Die GEW fordert nach wie vor die Eindämmung befristeter Arbeitsverhältnisse, die Abschaffung sachgrundloser Befristungen und die Einrichtung zusätzlicher Dauerstellen, auch mittels einer Vereinbarung zwischen den Tarifparteien. Hierzu wurde mit der Goethe-Universität die Wiederaufnahme von Gesprächen im Laufe des ersten Quartals 2018 vereinbart.

Gesichtsverhüllung

Die Tarifvertragsparteien haben festgestellt, dass die Regelung zum Verbot der Gesichtsverhüllung Teil der dynamischen Bezugnahme vom Haustarifvertrag zum Tarifvertrag Hessen (TV-H) ist und daher automatisch an der Goethe-Universität gilt. Jedoch verstehen Gewerkschaften und Arbeitgeber die Hochschule als weltoffenen Ort von Forschung und Lehre. Sie haben daher vereinbart, im Falle einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, welche das tarifliche Verbot zur Gesichtsverhüllung als unzulässig betrachtet, unverzüglich Verhandlungen für eine neue Regelung aufzunehmen.

Nach der nun geltenden Vorschrift dürfen Beschäftigte ihr Gesicht im Dienst nicht verhüllen, außer es bestehen dienstliche Erfordernisse. Die GEW Hessen will nicht die Gefahren des politischen Islamismus verharmlosen. Nichtsdestotrotz bezweifeln wir die Rechtmäßigkeit dieses „Vollverschleierungsverbotes“ in Hinblick auf die grundgesetzlichen Normen der Artikel 3 und 4 bzw. 12 (freie Berufswahl). Denn das Verbot führt nach Auffassung der GEW zu einer zumindest indirekten Diskriminierung in Bezug auf die freie Religionsausübung. Es geht allerdings in dieser Auseinandersetzung offenkundig nicht um reale Problemlagen, die einer Regelung bedürfen würden. Denn es ist weder den Gewerkschaften noch den Arbeitgebern ein Fall im Bereich der Bundesländer bekannt, den ein „Vollverschleierungsverbot“ betreffen würde. Angesichts dieser Sachlage tritt der ideologische Gehalt der Regelung in den Vordergrund.

In dieser Perspektive ist das „Vollverschleierungsverbot“ anschlussfähig an populistische Kampagnen, die antimuslimische Ressentiments aufgreifen und schüren, und als Angriff auf die Tarifautonomie zu werten.

Tarifliche Reglung für Hilfskräfte – die Uni blockiert weiterhin

Uneinigkeit besteht nach wie vor über eine tarifliche Regelung für Hilfskräfte. Die Leitung der Goethe-Universität hatte die Gespräche über rechtsverbindliche Vereinbarungen zu den Arbeitsbedingungen der Hilfskräfte im Februar 2016 einseitig abgebrochen. 

Für die GEW Hessen ist durch den Tarifabschluss 2017 dieser Punkt nicht erledigt. Wir streiten weiter für bessere Arbeitsbedingungen der Hilfskräfte. Am Rande der abschließenden Verhandlungsrunde am 11. September hat der Arbeitgeber erklärt, dass er sich an seine Selbstverpflichtung halten wird und die Gehälter der Hilfskräfte entsprechend der Erhöhungen der Tarifbeschäftigten rückwirkend zum 1. März 2017 entsprechend der Tarifeinigung anheben wird. Trotz aller Einschränkungen ein einmaliger Erfolg in der Bundesrepublik!

Allerdings wird hierbei ein Pferdefuß der „Selbstverpflichtungserklärung“ deutlich. Die Erhöhung der Hilfskräftebezahlung misst sich an der prozentualen Steigerung der Gehälter in den Entgeltgruppe 10 und höher. In diesen Entgeltgruppen schlägt aber der für 2017 vereinbarte Mindesterhöhungsbetrag von 75 Euro kaum durch. Das wäre deutlich anders, wenn die Bezugsgröße in der „Selbstverpflichtungserklärung“ Entgeltgruppen wären, die dem Niveau der Hilfskräftebezahlung entsprächen.

Die Erklärungsfrist zum Tarifergebnis läuft noch bis zum 9. Oktober 2017. Bis dahin müssen Gewerkschaften und Arbeitgeber dem Tarifergebnis zustimmen.

Rüdiger Bröhling, Referent Tarif und Besoldung

Flyer mit nachfolgenden Entgelttabellen

  • Entgelttabelle TV-G-U | gültig ab 1. März bis 31. Dezember 2017
  • Entgelttabelle TV-G-U | ab 1. Januar bis 31. Januar 2018 (Einfügung einer Stufe 6 in EG 9-15)
  • Entgelttabelle TV-G-U | ab 1. Februar 2018 bis 30. September 2018
  • Entgelttabelle TV-G-U | ab 1. Oktober 2018 (Erhöhung der Stufe 6 in EG 9-15)