Tarifeinigung mit ASB-Lehrerkooperative

Mitglieder stimmen zu!

Juni 2017

Am 2. Juni 2017 einigten sich die Gewerkschaften GEW und ver.di mit der ASB-Lehrer-kooperative auf ein Eckpunktepapier zur Gehaltsentwicklung, zur Eingruppierung, zu einem neuen Entgelttabellen- und Eingruppierungssystem und zu einzelnen Punkten, die dem Mantelrecht zuzuordnen sind.

Nun hat auch am 29. Juni 2017 die gewerkschaftliche Betriebsgruppenversammlung der Tarifeinigung zugestimmt.

Dies ist eine Erstinformation über die wesentlichen, am 2. Juni vereinbarten Gegenstände. Sie treten rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft.

Es wurde Folgendes vereinbart:

  • Es werden Entgelttabellen eingeführt, d.h. es gibt keinen Zuschlag für Berufserfahrung mehr, vielmehr durchlaufen die Beschäftigten insgesamt sechs Tabellenstufen. Die Stufenlaufzeiten betragen in allen Entgeltgruppen 2 Jahre in den Stufen 1 bis 3, 5 Jahre in der Stufe 4 und 7 Jahre in der Stufe 5. Für die größte Gruppe – Erzieherinnen und Erzieher – kann Folgendes gesagt werden: Bei der ASB LK gibt es keine Unterscheidung zwischen „normaler“ und „schwieriger“ Tätigkeit; der Tabellenverlauf liegt 3 Prozent unter der TVöD S8b („schwierige“ Tätigkeit) und ca. 4,5 Prozent über der S8a („normale“ Tätigkeit im TVöD). Zudem 9,9 Prozent über dem ASB-LK-Niveau nach der letzten Erhöhung um 2,4 Prozent zum 1. Januar 2017!
  • Arbeitszeit: 38,5 Stunden, die Jahressonderzahlung bleibt bei 100 Prozent (ebenfalls deutlich über TVöD), ab 2018 richten sich allerdings die Anspruchsvoraussetzungen nach den Regelungen des TVöD. Die im Verhältnis zum TVöD günstigere Arbeitszeit wurde in die Tabellenverläufe eingerechnet, darüber hinaus teilweise die günstigere Jahressonderzahlung.
  • Das im TVöD nicht mehr vorhandene Urlaubsgeld wurde in Höhe von 287 Euro erhalten.
  • Der Gewinn für die Beschäftigten durch die Überleitung am 1. April 2017 in das neue System fällt individuell sehr unterschiedlich aus. Der Durchschnittswert muss noch berechnet werden. Für die größte Gruppe – Erzieherinnen und Erzieher – beträgt der durchschnittliche Gewinn knapp 8 Prozent. Für die Gruppe der anderen Beschäftigten ist der durchschnittliche Gewinn niedriger, auch weil im Bereich der Sozialarbeit die ASB-LK-Bezahlung bisher näher am TVöD gewesen ist.
  • Es gibt aber Beschäftigte, die durch die Überleitung keinen Zugewinn haben werden. Das betrifft insbesondere solche Beschäftigte, die bisher Bezahlbestandteile erhalten, die es im TVöD eben nicht oder weniger umfänglich gibt. Betroffen sind tendenziell Personen, bei denen eine umfangreiche externe Berufserfahrung vorliegt, und solche, bei denen die Kinderzulage(n) einen gewichtigen Anteil am Gehalt ausmachen. Denn die Kinderzulage (für vorhandene Kinder) wird sozusagen „eingefroren“ und weitergezahlt, allerdings bei weiteren Stufenaufstiegen verrechnet. Wichtig ist aber: Kein/e Beschäftigte/r wird im Monat nach der
    Überleitung weniger haben, als im Monat März. Dies wird durch eine Besitzstandszulage sichergestellt, die bei weiteren Stufenaufstiegen angerechnet wird.
  • Für diejenigen, die keinen oder nur einen geringen Überleitungsgewinn haben, wurde zudem ein „Strukturausgleich“ vereinbart, der erwartete Steigerungen nach dem alten System, die nicht mehr realisiert werden können, zum Teil kompensiert.
  • Das spezielle Zulagensystem für Teamleitungen (vor allem in Kitas) konnte als Besitzstand erhalten werden.
    Andere mantelrechtliche Punkte, bei denen unterschiedlich fortgeschrittene Verhandlungsstände vorliegen, wurden auf Verhandlungen nach den Sommerferien ausgelagert. Das zum Teil noch abschließend zu verhandelnde Mantelrecht soll am 1. Oktober 2017 in Kraft treten.

Und:

  • Zum 1. Oktober 2017 steigen die Tabellenwerte um 1,75 Prozent.
  • Ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 sind die Tabellenwerte dynamisch an die Entwicklung des TVöD-VKA angebunden.
  • Ab 1. Januar 2019 wird erstmals ein Krankengeldzuschuss eingeführt (26 Wochen Krankengeldzuschuss ab 3 Jahre Betriebszugehörigkeit).

Die Tarifkommission hat der Tarifeinigung einstimmig zugestimmt. Nun müssen noch weitere Gremien der Gewerkschaften zustimmen. Die Erklärungsfrist zur Tarifeinigung läuft bis zum 30. Juni 2017.

Rüdiger Bröhling, Tarifreferent GEW Hessen

Stefan Röhrhoff, Landesfachbereichssekretär ver.di Landesbezirk Hessen

Tarifinfo ASB | JUni 2017