Im Juli haben wir darüber informiert, das einige hessische Beamt:innen im Ruhestand im Mai und Juli 2024 keine Inflationsausgleichszahlung erhalten haben.
Dies betraf diejenigen, die nach der Pensionierung im Jahr 2024 oder in der Vergangenheit im Rahmen eines Arbeitsvertrags beim Land Hessen beschäftigt sind oder waren. In der Regel mit einem „TV-H-Vertrag“. In Einzelfällen scheint eine Zahlung auch dann nicht erfolgt zu sein, wenn ein solcher Vertrag nie vorlag. Es reicht, dass beim Land Hessen das Merkmal „erwerbstätig“ eingetragen ist.
Wer einen Antrag auf Auszahlung beim Regierungspräsidium Kassel stellen muss und für wen eine formlose Mitteilung reicht, darüber informieren wir im Mitgliederbereich unter dem Stichwort Pensionierung/Versorgung.
Mittlerweile haben wir die Information erhalten, dass für die Zahlung im November kein neuer Antrag gestellt werden muss, wenn die Zahlung für eine der ersten beiden Raten bereits beantragt wurde. Die Betroffenen erhalten für die Zahlungen März und Juli 2024 einen Bescheid und einen entsprechenden Hinweis.