Grundschulen: Höhere Zulage zum 1. August 2025

Schrittweise Erhöhung für Grundschullehrkräfte auf A 13

Zum 1. August 2025 steigt die Zulage für Lehrkräfte mit Grundschullehramt in der A 12. Der Schritt ist Teil des (allzu langen) Stufenplans des Landes Hessen auf dem Weg zur A 13 für Grundschullehrkräfte im August 2028. Die Zulage steigt von 25 Prozent des Differenzbetrages zwischen der jeweiligen Stufe in A 12 und in A 13 auf 40 Prozent.  Das ist ein Plus von rund 100 Euro monatlich bei Vollzeit. Die genauen Werte haben wir in der Tabelle Nr. 7 in unserem aktuellen Besoldungsflyer ausgewiesen.