Noch sind die Ergebnisse der Tarifrunde 2024 mit dem Land Hessen nicht vollständig umgesetzt – u.a. steht eine Entgelterhöhung um 5,5 Prozent zum 1. August 2025 für die Tarifbeschäftigten an – schon starten die Gewerkschaften die Diskussionen zur nächste Ländertarifrunde. Die GEW Hessen eröffnet die Debatte zum Inhalt der Forderungen in der Tarifrunde 2026 mit einer Online-Befragung.
Der konkrete Forderungsbeschluss ist dann später Aufgabe der gewerkschaftlichen Tarifkommissionen. Die der GEW Hessen tagt Mitte November 2025. Dort sind ausschließlich gewählte GEW-Mitglieder stimmberechtigt. Die Forderungen sind darüber hinaus zwischen den Gewerkschaften der hessischen Tarifgemeinschaft, der GEW, ver.di und den anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, abzustimmen. Startpunkt der heißen Phase der Verhandlungen mit dem Land Hessen ist der 27. Februar 2026. Möglicherweise liegt in der 3. Verhandlungsrunde, die für Ende März 2026 terminiert ist, ein Verhandlungsergebnis vor.
Hessen ist seit 2004 als einziges Bundesland nach seinem Austritt nicht mehr Mitglied des Arbeitgeberverbandes, der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL). Das tarifpolitische Geschehen in den anderen Bundesländern war für Hessen in den letzten 20 Jahren aber immer von großer Bedeutung. Schließlich sollten sich die Bezahl- und Arbeitsbedingungen in den Bundesländern nicht allzu weit voneinander entfernen. Die gewerkschaftlichen Forderungen in Hessen wichen daher kaum von denen der TdL-Runde ab. Die nächste TdL-Runde startet bereits am 3. Dezember 2025. Es wäre möglich, dass sie auch bereits Mitte Februar 2026 mit einer Tarifeinigung endet. Trotzdem hat sich das Tarifrecht in Hessen in einzelnen Punkten vom Tarifrecht der TdL fortentwickelt. Genannt werden soll an dieser Stelle das LandesTicket Hessen und die stufengleiche Höhergruppierung. Zwei Beispiele für Regelungen zum Vorteil der Beschäftigten. Für ein westdeutsches Bundesland ist aber umgekehrt die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vergleichsweise hoch. Bei der Entgeltentwicklung gibt es kaum Unterschiede zwischen Hessen und den Ländern der TdL.
Tarifrunde bei Bund und Kommunen im Frühjahr 2025
Bedeutsam für die Länder-Tarifrunden (TdL und Hessen) waren in der Vergangenheit auch immer die vorangehenden Tarifrunden bei Bund und Kommunen (TVöD). Diese haben hinsichtlich der Ergebnisse oftmals den Takt für den gesamten öffentlichen Dienst vorgegeben. Insofern ist ein Blick auf die im April 2025 zu Ende gegangene TVöD-Auseinandersetzung zu werfen. Nach der Forderungsaufstellung im vergangenen Herbst verschlechterten sich allerdings die ökonomischen Rahmenbedingungen der TVöD-Runde. Was sicherlich eine Ursache der hartleibigen Abwehrhaltung der Arbeitgeber war. Trotz einer sehr engagierten Streikbewegung blieb letztlich das Tarifergebnis spürbar hinter den Erwartungen der Forderungsdiskussion zurück, auch wenn berücksichtigt wird, dass Tarifergebnisse immer Kompromisse darstellen. Gefordert waren Verbesserungen in Höhe von 8 Prozent im Gesamtvolumen, mindestens 350 Euro pro Monat. Gleichzeitig setzten sich die Kolleg:innen für zeitliche Entlastungen ein. Die schließlich nach einer Schlichtung vereinbarten Eckpunkte des Ergebnisses lauten für den Kommunalbereich:
- Die Entgelte erhöhen sich ab April 2025 um 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro pro Monat,
- ab Mai 2026 steigen die Gehälter nochmals um 2,8 Prozent,
- die Auszubildenden- und Praktikant:innen-Entgelte erhöhen sich jeweils um 75 Euro monatlich zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026,
- Laufzeit dieser Regelungen: 27 Monate (bis 31. März 2027),
- ab 2027 ein Urlaubstag mehr,
- Anhebung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab 2026.
Daneben verständigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf die Möglichkeit, ab 2026 Teile der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Diese Möglichkeit gibt es übrigens im TV-Hessen schon seit längerer Zeit (§ 6a TV-H). Kritik seitens vieler Kolleg:innen erntete die zukünftige Regelung, die Arbeitszeit auf wöchentlich 42 Stunden freiwillig ausweiten zu können. Die Freiwilligkeit muss von beiden Seiten gegeben sein. Für die zusätzlichen Stunden werden Zuschläge fällig, die allerdings unter den Zuschlägen für Überstunden liegen.
März 2024: Jüngster Tarifabschluss mit dem Land Hessen
Die 2024er Tarifrunde mit dem Land Hessen brachte den Beschäftigten neben einer steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung zur Abmilderung der Inflation in Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Jahr 2024 Entgelterhöhungen von 200 Euro ab 1. Februar 2025 und um weitere 5,5 Prozent zum 1. August 2025 bei 24 Monaten Laufzeit. Im Durchschnitt der Tabelle liegen die Entgelte dann im August 2025 um 10,8 Prozent über dem Niveau von Januar 2024.
Zudem einigten sich beide Seiten auf eine Anhebung der Jahressonderzahlung von knapp 55 auf 60 Prozent (für die Entgeltgruppen 9a bis 16) bzw. von rund 82 auf 90 Prozent für die Entgeltgruppen 1 bis 8 ab 2025.
In der Tarifrunde haben sich die studentischen Beschäftigten an den Hochschulen für die Forderung nach einem Tarifvertrag, der ihre Beschäftigungsbedingungen regelt (TV Stud), stark gemacht. Für diese in Hessen mehr als 12.000 Personen umfassende und damit sehr große Beschäftigtengruppe gibt es bisher keine tarifvertraglichen Bestimmungen. Ein Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten konnte zwar noch nicht durchgesetzt werden, aber ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten an Hochschulen endlich in einem Tarifvertrag zu regeln, konnte vereinbart werden. Denn im Rahmen einer sogenannten „schuldrechtlichen Vereinbarung“ legte das Einigungspapier Mindeststundenentgelt, Mindestvertragslaufzeit und Mindeststundenumfang pro Woche fest. Klargestellt wurde auch, dass die Tarifvertragsparteien in der nächsten Tarifrunde erneut unter anderem über eine Anpassung der Mindestentgelte für studentische Beschäftigte verhandeln. Eine verbindliche Regelung zur Schaffung von mehr unbefristeter Beschäftigung an Hochschulen im Umfang von 400 Stellen bis 2030 konnte ebenfalls erzielt werden.
Folgerungen für die Tarifrunde 2026
Die Preissteigerungen seit 2021 addieren sich bis Ende 2025 (Wert für 2025: Prognose des Sachverständigenrats von Mai) auf rund 21,8 Prozent. Die Tabellenwertsteigerungen machen im selben Zeitraum knapp 18 Prozent aus (im Durchschnitt der allgemeinen Entgelttabelle). Trotz der umfänglichen Erhöhung im laufenden Jahr ist es also mit dem letzten Abschluss nicht gelungen, die immensen, aus den hohen Preissteigerungen resultierenden Reallohnverluste (Entgeltentwicklung abzüglich der Inflation) vollständig zu kompensieren. Dass das innerhalb einer Tarifrunde möglich sein würde, war aber auch angesichts der Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahrzehnten nicht zu erwarten. Insofern bleibt nach wie vor ein Minus bei den Realeinkommen zu verzeichnen. Das Delta fällt etwas größer aus, wenn bei der Berechnung eine gewichtete Entgelttabelle (entsprechend der Verteilung der Beschäftigten in die einzelnen Entgeltgruppen) herangezogen wird. Dann beträgt die Summe der Tarifsteigerungen etwas mehr als 17 Prozent. Das Delta beider Reallohnentwicklung fällt niedriger aus, wenn bei der Kalkulation auch das Jahr 2020 Berücksichtigung findet. Denn 2020 stiegen die Entgelte der TV-H-Beschäftigten um real rund 2,5 Prozent. Soviel zur wirtschaftlichen Situation der Beschäftigten. Die derzeitigen Inflationsprognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute für 2026 gehen in den meisten Fällen nicht über 2 Prozent hinaus.
Als ein wesentlicher Faktor der Tarifrunde ist auch die finanzpolitische Situation der Bundesländer zu betrachten. Es besteht die Möglichkeit, dass 2025 die Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt, BIP) im dritten Jahr in Folge real nicht wächst. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Länder. So muss Hessen 2025 ein vor allem steuereinnahmenbedingtes Defizit von 1,7 Mrd. Euro bewältigen. Die Landesregierung griff dafür auf Rücklagen (u.a. der Hochschulen) zurück und kürzte im Bereich des kommunalen Finanzausgleich sowie bei den Beamt:innen (Verschiebung der Besoldungserhöhung um vier Monate). 2026 wird die hessische Landespolitik vor finanzpolitischen Herausforderungen stehen, die, um es vorsichtig zu formulieren, noch größer sein werden als die des laufenden Jahres. Daran ändert die den Ländern neu eingeräumte Möglichkeit, Schulden in begrenztem Maße aufzunehmen und vom Sondervermögen für Infrastruktur zu profitieren nicht allzu viel.
Anders als die Lücken in den Portemonnaies der Beschäftigten sind die finanzpolitischen Nöte des Landes Hessen allerdings selbst gemacht, da Möglichkeiten vorhanden sind, sich aus der finanzpolitisch schwierigen Lage zu befreien. Das Parlament in Wiesbaden könnte zum Beispiel angesichts der fast drei Jahre andauernden Stagnation infolge des Kriegs in der Ukraine eine Notlage erklären, um das Kreditaufnahmeverbot im Rahmen der Schuldenbremse zeitweise aufzuheben. Spielraum dafür wäre ohne Zweifel ausreichend vorhanden. Denn zwischen 2020 und 2024 sank die Schuldenstandsquote des Landes (Schulden gemessen am Bruttoinlandsprodukt) von 15,9 Prozent auf bemerkenswerte 12,1 Prozent ab. Also eine Reduktion um fast ein Viertel in nur vier Jahren! Eine Debatte in der Landespolitik über einen solchen Schritt ist allerdings an keiner Stelle in Sicht. Selbstverständlich würde auch eine Wiederbelebung der Vermögenssteuer und/oder eine gerechtere Ausgestaltung der Erbschaftssteuer insbesondere bei Unternehmenserben die finanzpolitische Leistungsfähigkeit der Länder deutlich steigern. Dies könnte aber nur bundesweit umgesetzt werden und wäre angesichts der großen politischen Widerstände dagegen derzeit allenfalls eine mittelfristige Option.
Jenseits der Entgeltentwicklung
Die erzielten Vereinbarungen im Hochschulbereich waren in der letzten hessischen Tarifrunde durchaus bemerkenswert. Zwar konnte kein Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte durchgesetzt werden, wie es ihn zum Beispiel in Berlin gibt. Aber immerhin konnten doch substantielle Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte erzielt werden. Insofern spricht einiges dafür, dieses Thema weiterhin in den Tarifrunden mit den Ländern und auch in Hessen zu platzieren.
Bei den engagierten Warnstreiks im Frühjahr im kommunalen Bereich haben sich die Kolleg:innen auch für Entlastungen stark gemacht. –Der Tarifkomplex Arbeitszeit/Entlastungen könnte also durchaus auch in den Länderrunden eine Rolle spielen. Auch wenn bei der TVöD-Runde bei diesem Gegenstand Resultate nur mit begrenzter Reichweite erzielt werden konnten (ein Tag mehr Urlaub, Umwandlungsmöglichkeit der Jahressonderzahlung in freie Zeit), war es doch wichtig, das Thema „mehr Zeitsouveränität“ und Entlastungen für die Beschäftigten zu setzen. Dabei sollte aber klar sein, dass wirksame Entlastungen der Beschäftigten eben auch Geld kosten und dass daher diese Forderungen nicht in einer Tarifrunde abschließend umgesetzt werden können. Hierzu bedarf es eines langen Atems der Kolleg:innen. Da die Arbeitszeit der Lehrkräfte in den Bundesländern nach wie vor nicht tarifrechtlich geregelt ist (die entsprechenden §§ 6 bis 10 TV-H gelten nicht für Lehrkräfte), hat diese Beschäftigtengruppe eine besondere Perspektive auf tarifpolitische Forderungen in Hinblick auf die Arbeitszeit. Zum Beispiel hätte eine Verlängerung des Jahresurlaubs keine unmittelbare Wirkung für Lehrkräfte. Bei UBUS-Kräften und bei sozialpädagogischen Fachkräften, für die die §§ 6-10 TV-H gelten, sieht das allerdings wieder etwas anders aus.
Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamte des Landes – zumindest bei der Einkommensentwicklung – haben die Gewerkschaften stets in den Tarifrunden gefordert. Das ist aus Sicht der Gewerkschaften schon deshalb notwendig, um die Beamt:innen überhaupt in Aktionen der Tarif- und Besoldungsrunde einbinden zu können. In den letzten beiden Tarifrunden hat der Innenminister im Einigungspapier die Übertragung auf die Beamt:innen zugestanden. Allerdings immer nur unter dem Vorbehalt der „Rechte des Parlaments“. Letzteres erwies sich 2025 jedoch als juristische Hintertür, um die für den 1. August 2025 vorgesehene Besoldungserhöhung um vier Monate auf den 1. Dezember 2025 zu verschieben.