Streik | Fragen und Antworten
Streik | Fragen und Antworten
In den hessischen Kommunen und Städten finden während Tarifverhandlungen häufig Warnstreiks der Beschäftigten statt. Nicht immer gelingt es, dass alle DGB-Gewerkschaften ihre Mitglieder in den jeweiligen Kommunen und Einrichtungen zeitgleich und koordiniert zum Warnstreik aufrufen. Hier ein paar Hinweise zu den geltenden Bestimmungen:
Darf ich nur streiken, wenn meine eigene Gewerkschaft dazu aufruft?
Streikrecht: Wenn eine Gewerkschaft die Beschäftigten in einer Einrichtung zum Streik aufruft, gilt dieser Ausruf auch für alle anderen Tarifbeschäftigten, auch die Mitglieder der GEW dürfen dann an diesem Streik teilnehmen.
Bekomme ich als GEW-Mitglied Streikgeld?
GEW-Mitglieder, die aufgrund eines ver.di-Aufrufes in ihrer Einrichtung an einem Streik teilnehmen, haben bei der GEW Anspruch auf Streikgeld. Dafür müssen sie sich nicht in eine Streikliste eintragen.
Wie hoch ist das Streikgeld?
Höhe des Streikgeldes (laut GEW Satzung): Für Warnstreiks wird GEW-Mitgliedern der nachgewiesene Nettogehaltsabzug ersetzt; maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrages.
Wie komme ich an mein Streikgeld?
Verfahren: Um an das Streikgeld zu kommen, müssen die Beschäftigten einen Streikgeldantrag stellen. Einen entsprechenden Vordruck senden wir gerne zu: info@gew-hessen.de
Der ausgefüllte Antrag muss dann zusammen mit einer Kopie der Gehaltsabrechnung, aus der der streikbedingte Lohnabzug hervorgeht, bei der GEW eingereicht werden: GEW Hessen – Streikgeldkasse, Zimmerweg 12, 60325 Frankfurt
Kontakt
Referent Tarif und Besoldung
Rüdiger Bröhling
069–971293–17
Fax 069–971293–93
rbroehling@gew-hessen.de
Referat Tarif, Besoldung, Beamtenrecht
c/o GEW Hessen, Postfach 170316
60077 Frankfurt
Sebastian Guttmann | Bezirksverband Frankfurt
sebastian.guttmann@gew-frankfurt.de
Marlis Merbach
m.merbach@gew-offenbach.de
Andrea Zeiter
a.zeiter@gew-darmstadt.de