Stellenzuweisung und Deputate transparent machen

Mitbestimmung stärken: Eine Handreichung der GEW im Mitgliederbereich

Die Broschüre und weitere ergänzende Materialien sind im Mitgliederbereich  unter Stellenzuweisung und Deputate zu finden.

 

Kein Zweifel: Nicht immer ist es um die demokratische Struktur von Schulen zum besten bestellt. Neue Führungskonzepte, Hierarchisierung, Ökonomisierung und Lobbyorganisationen nehmen Einfluss auf die Beteiligungsrechte und gefährden die Kultur der Mitbestimmung. Aber auch kein Zweifel: Es gibt nur wenige Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen die Beschäftigten so weitreichende Rechte und Möglichkeiten der Gestaltung haben, wie dies in den Schulen auf der Grundlage des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) der Fall ist. Auch wenn das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) gleichermaßen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes gilt, haben Schulpersonalräte auf Grund der überschaubaren Größe der Schule, die jeweils eine eigene Dienststelle bildet, und der Nähe zu den Beschäftigtenbesondere Einflussmöglichkeiten. Vor allem gibt es aber neben den Möglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung auch die Rechte der Konferenzen, an der Ausgestaltung der pädagogischen Ziele und der Instrumente zu ihrer Umsetzung mitzuwirken. Ein Blick in die Entscheidungsrechte der Gesamtkonferenz nach §133 (HSchG) macht dies deutlich.
 

Die GEW hat auch in der Vergangenheit viel dafür getan, dass die Kollegien in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidungs- und Beteiligungsrechte wahrzunehmen. In diesem Schuljahr setzt die GEW diese Aufklärungsarbeit mit einer „Handreichung zur Verwendung des Zuschlags zur Grundunterrichtsversorgung und zur Verteilung von Deputaten“ fort.
 

Diese Broschüre ist jetzt im Schulversand an die Schulvertrauensleute der GEW versandt worden. Die Broschüre soll Schulpersonalräte und Gesamtkonferenzen in die Lage versetzen, ihre Informations- und Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Eine Gesamtkonferenz kann nur dann über die „Grundsätze der Unterrichts- und Erziehungsarbeit“, über die „Bildung besonderer Lerngruppen“ oder über die „Grundsätze der Unterrichtsverteilung“ entscheiden, wenn sie auch weiß, welche Ressourcen der Schule in Geldmitteln und vor allem in Form von Lehrerstunden zur Verfügung stehen.
 

Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet:
  • Was ist die Grundunterrichtsversorgung und wie wird sie berechnet?
  • Welche Zuweisungen gibt es für besondere Aufgaben?
  • Was ist die zusätzliche Zuweisung von 4 bzw. 5 Prozent?
  • Wofür darf dieser Zuschlag verwendet werden und wer entscheidet über die Verteilung?
  • Welche Rechte haben die Kollegien und die Personalräte?
  • Welche Deputate stehen für die Mitglieder der Schulleitung und für besondere Aufgaben von Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung?
     

Generell fordert die GEW, dass die Deputate für besondere zusätzliche Aufgaben, die die Belastung in den letzten Jahren deutlich nach oben geschraubt haben, für Kollegin- nen und Kollegen, aber auch für die Schulleitungen erhöht werden. Missgunst und Ärger wachsen aber dann in besonderem Maß, wenn die Ressourcen und ihre Verwendung im Interesse von Schülerinnen, Schülern und Beschäftigten nicht transparent dargestellt werden. Die Handreichung enthält zahlreiche Erklärungen und anschauliche Rechenbeispiele.

Die Broschüre und weitere ergänzende Materialien sind im Mitgliederbereich unter Stellenzuweisung und Deputate zu finden.


       Kontakt


         Einstellung:
         Wen kann ich ansprechen?
         Hessisches Kultusministerium

           Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden
           06151–3682 0
           www.kultusministerium.hessen.de


        Staatliches Schulamt Darmstadt

          Das zentrale Einstellungsverfahren
          („Rangliste“) erfolgt in Hessen über
          die Zentralstelle Personalmanagement
          Lehrkräfte (ZPM) im Staatlichen
           Schulamt Darmstadt. Dort erhalten
          Interessierte viele nützliche 
          Informationen und können sich
          telefonisch oder per E-Mail über
          „ihre“ Einstellungssituation
          erkundigen. Hier findet man
          auch die Durchwahlnummern
          der zuständigen
          Ansprechpartner:innen.

          Staatliches Schulamt für den
          Landkreis Darmstadt-Dieburg 
          und die Stadt Darmstadt

           - ZPM -
           Rheinstr. 95, 64295 Darmstadt
           06151–3682-0
            www.schulamt-darmstadt.hessen.de
            www.schulamt-darmstadt.hessen.de (ZPM)


         Personalräte

           Der Hauptpersonalrat beim
           Hessischen Kultusministerium (HPR)
           ist personalvertretungsrechtlich für
           die ZPM zuständig. Hier können
           Bewerberinnen und Bewerber
           Informationen über
           Einstellungsverfahren,
           Einstellungschancen und
           Versetzungen einholen.
           Bei Anfragen per E-Mail bittet
           der HPR darum, im Betreff
           die Buchstaben „ZPM“ voranzustellen.

          Hauptpersonalrat beim
          Hessischen Kultusministerium

          Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden
          0611–3682533
           Fax 0611–3682091 
           hauptpersonalrat@hprll.hessen.de

           Für Fragen zu den konkreten
           Bedingungen in den einzelnen
           Schulämtern sind die
           dortigen Gesamtpersonalräte (GPR)
           die besten Ansprechpartner. Darüber
           hinaus steht die GEW Hessen
           ihren Mitgliedern für Tarif-,
           Besoldungs- und Rechtsfragen
           selbstverständlich gerne zur
           Verfügung.