Überleitung in die neue Entgeltordnung

Beratung für GEW-Mitglieder

Lehrkräfte und unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Beschäftigte müssen sich bis zum 31. Juli 2023 entscheiden, ob sie einen Antrag auf „Überleitung in die neue Entgeltordnung“ stellen sollen.

Der Tarifvertrag sieht zwar vor, dass zum 1. August 2022 alle Beschäftigten mit ihrer bisherigen Entgeltgruppe und Entgeltstufe in das neue Tarifsystem wechseln. Für viele, aber nicht für alle Beschäftigten, ergibt sich jedoch aus der neuen Entgeltordnung eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe (Höhergruppierung) oder die Zahlung einer Entgeltgruppenzulage oder einer Anpassungszulage. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, der nicht zurückgenommen werden kann. Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 1. August 2022 ruht (z.B. wegen Elternzeit) haben nach Wiederaufnahme der Tätigkeit ein Jahr Zeit, den Antrag zu stellen.

Die GEW Hessen berät ihre Mitglieder

Über unser Beratungsnetzwerk können GEW-Mitglieder eine individuelle Beratung zur neuen Entgeltordnung und zu der Frage erhalten, welche Auswirkungen ein Antrag auf Überleitung hätte.

Hierfür haben wir ein Netzwerk an ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern gebildet. Mitglieder der GEW Hessen erhalten die Kontaktdaten hier auf Anfrage:

Noch kein Mitglied?

Die Beratung erfolgt auch für diejenigen, die sich erst jetzt für eine Mitgliedschaft entscheiden. Die Mitgliedschaft beginnt hier zum Beginn des Antragsmonats. Hierfür bitte im Mitgliedsantrag in der Freitextstelle „bisherige Gewerkschaftszugehörigkeit“ das Stichwort „EGO-L-H“ eingetragen.

Die Mitgliedschaft kann auf einem Papierformular oder online unter www.gew.de/mitglied-werden beantragt werden. Die Beratung von Nichtmitgliedern ist der GEW Hessen nicht gestattet.

Beratung durch die Schulämter

Das Land Hessen hat mit Informationsschreiben vom 6. Juli 2022 das Angebot einer „unverbindlichen schriftlichen Anfrage“ gemacht. Die GEW Hessen begrüßt dies sehr. Wir empfehlen unseren Mitgliedern aber dennoch, sich bei der GEW Hessen vor der unverbindlichen Anfrage beraten zu lassen.

Hinweis für Lehrkräfte HSU-Lehrkräfte mit der Weiterbildung im Fach Ethik:

Für am 31. Juli 2022 bereits beschäftigte Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht, die den zweijährigen Weiterbildungskurs im Fach Ethik erfolgreich absolviert haben und die mindestens 25 % ihrer Tätigkeit im Fach Ethik unterrichtet, sieht der neue Tarifvertrag die Zahlung einer Zulage vor. Diese muss nicht beantragt werden.


Informationen zur Lehrkräfte-Entgeltordnung
Der GEW Hessen

Auf unserer Homepage im Bereich Tarif und Besoldung www.gew-hessen.de/tarifbesoldung/entgeltordnung-lehrkraefte-tv-ego-l-h-2022

und im Mitgliederbereich unter dem Stichwort Tarif www.gew-hessen.de/ Login/ Tarif | Entgeltordnung Lehrkräfte Dort können die Muster für die unverbindliche Anfrage und für den Antrag auf Überleitung abgerufen werden.

Hessisches Kultusministerium https://kultusministerium.hessen.de/schuldienst/tv-ego-l-h