Mit der vom Hessischen Landtag am 11. Dezember 2024 in dritter Lesung beschlossenen Novelle zum Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) besteht jetzt auch für Absolventinnen und Absolventen mit einem universitären Abschluss (Master, Diplom, Magister) in nur einem Schulfach ein Weg ins Lehramt. Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst (Referendariat) besteht die Möglichkeit der Einstellung als verbeamtete Lehrkraft. Weitere Informationen und ein Registrierungsformular findet man auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Kultus und Bildung
Quereinstieg Grundschule
Neu aufgelegt wurde auch die Quereinstiegsmaßnahme für Grundschulen (QuiS GS). Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelor- oder Masterabschluss, aus dem die Fächer Deutsch, Mathematik, Sport, Musik oder Kunst abgeleitet werden können, erhalten eine berufsbegleitende Weiterbildung mit dem Ziel einer unbefristeten Einstellung in den hessischen Schuldienst. In der neuen Maßnahme, die am 1.5. oder am 1.8.2025 beginnt, hat sich das dritte Fach von Sachunterricht zu Kunst oder Ethik geändert.
Angesichts der vor allem in Ballungsräumen herrschenden Mangelsituation im Grundschulbereich, bei der Personen ohne jede pädagogische Weiterbildung im Rahmen von TVH-Vertretungsverträgen eingesetzt werden, bewertet Peter Zeichner, der Vorsitzende des Hauptpersonalrats Schule (HPRS), dies als „nicht zu problematisierende Änderung, die wohl Kapazitätsengpässen in den Studienseminaren geschuldet ist“. Außerdem wurde der Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung im studierten Berufsumfeld auf ein Jahr reduziert. Zeichner bezweifelt allerdings, „ob die Anzahl der darüber zu findenden Personen den einstelligen Bereich überschreiten kann“.
Weitere Infos auf der Seite des HMKB