Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigten Zuschläge für Mehrarbeit bereits beim Überschreiten ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zustehen.

Zur Meldung des GEW Hauptvorstands