Die neue Pflichtstundenverordnung ist am 1. August 2026 in Kraft getreten

Altersermäßigung | Information der GEW-Landesrechtsstelle

Wie berichtet, wurde die Altersermäßigung ab 55 Jahren gestrichen. Ab 60 Jahren ist sie neu gestaffelt. Für Lehkräfte, die die Altersermäßigung bereits erhalten haben, ändert sich nichts.

Änderungen Schulleitung- und Schuldeputat

Die Sockeldeputate für Grundschulen werden von 1 Wochenstunde auf 1,5 Wochenstunden angehoben. Die Sockeldeputate für eigenständige gymnasiale Oberstufen, Abendgymnasien und Hessenkollegs sowie für berufliche Schulen werden von 7 auf 7,5 Wochenstunden angehoben. Die Sockeldeputate für Förderschulen werden von 1 Wochenstunde auf 1,5 Wochenstunden angehoben.

Für die Tätigkeit als Beratungslehrkraft für Suchtprävention sowie als Beratungslehrkraft für Gewaltprävention und Schutzkonzeptentwicklung ist je nach dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand eine angemessene Anrechnung auf die wöchentliche Pflichtstundenzahl in der Regel im Umfang einer halben bis einer Wochenstunde aus dem Schuldeputat zu gewähren, sofern die jeweilige Tätigkeit nicht im Rahmen einer Beförderungsstelle ausgeübt wird.

Weiteres in unseren Informationen der Landesrechtsstelle zu den Pflichtstunden der Lehrkräfte. Diese sind zu finden unter dem Thema „Arbeitszeit Schule“ im Mitgliederbereich.

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