Anträge auf Versetzung, Teilzeit, Beurlaubung und Sabbatjahr müssen den Schulämtern bis zum 1. Februar 2025 vorliegen. Zu beachten ist, dass der Zeitlauf für den „Dienstweg“ dabei noch mit eingeplant werden muss. Der Dienstweg bedeutet, dass die Anträge in der Schule eingereicht werden und ans Schulamt adressiert sind. Also sollten die Anträge besser einige Tage vor dem 1. Februar auf den Weg gebracht werden.
Beim neu eingeführten digitalen Versetzungsverfahren ist zu beachten, dass man für das Anlegen des Profils mindestens zwei Tage benötigt, da die Bestätigung über Nacht erfolgt und erst am nächsten Tag der Antrag auf Versetzung gestellt werden kann. Die Papierform für den Versetzungsantrag bleibt bestehen.
Dass Anträge im Schulwesen in der Regel sechs Monate vor dem gewünschten Beginn und zum nächsten Schulhalbjahr zu stellen sind, steht in keinem Gesetz und in keiner Verordnung. Es gibt aber einige Erlasse, Merkblätter und ähnliches sowie die „Verwaltungspraxis“ die diese Frist vorgeben. Wird die Frist nicht eingehalten, besteht die Gefahr, dass ein Antrag aus „dienstlichen Gründen“ abgelehnt wird. Nach dem Hessischen Schulgesetz beginnt das Schuljahr immer am 1. August. Die Lage der Sommerferien spielt keine Rolle.
Selbstverständlich kann es bei der Antragsfrist auch Ausnahmen geben. Dies ist immer dann der Fall, wenn es ein dienstliches Interesse an einer Maßnahme gibt oder auch aufgrund einer kurzfristig eintretenden Notwendigkeit die „Sechs-Monats-Frist“ nicht eingehalten werden kann. Außerdem gilt bei einer Teilzeit oder Beurlaubung im Anschluss an eine Elternzeit in der Regel eine Drei-Monats-Frist. Dass eine Orientierung an den Schulhalbjahren hier meistens nicht möglich ist, liegt in der Natur der Sache.
Die Antragsformulare für die Beschäftigten an den hessischen Schulen finden sich in der Regel auf dem „Schulamtsportal“
Falls dort für Tarifbeschäftigte keine Antragsformulare eingestellt sind, können diese ebenfalls die Anträge für „die Beamten“ verwenden. Außerdem fehlen auf dem Schulamtsprotal leider oftmals Formulare für Beschäftigte, die nicht Lehrkräfte sind. Auch hier heißt es, kreativ zu sein.