Bei der Vorstellung des Haushalts für das Jahr 2025 betonte Finanzminister Alexander Lorz, dass die Landesregierung trotz aller Sparanstrengungen weiterhin gezielt Schwerpunkte setze. Dazu zähle auch die Bildung: „Mehr als 2.000 neue Stellen für die Schulen und die weitere Steigerung der Hochschulbudgets stärken das Bildungsland Hessen.“ Für die Schulen sollen 370 Stellen für das Startchancen-Programm sowie 1.800 Stellen wegen der deutlich wachsenden Schülerzahlen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Schulen sind ebenso wie die Polizei von der Vorgabe, dass eine von drei freiwerdenden Stellen nicht besetzt wird, die für den Rest der Landesverwaltung gilt, ausgenommen. Ist somit zumindest für die Schulen – zu den Hochschulen siehe den nebenstehenden Artikel von Simone Claar – alles in Butter? Leider nein, dafür gibt es drei Gründe.
- Indirekte Folgen der Sparpolitik: Zu dem Einsparvolumen von insgesamt 1,7 Milliarden Euro tragen zwei Maßnahmen maßgeblich bei, welche die Schulen durchaus betreffen, wenngleich sie nicht als Kürzungen bei der Bildung ausgewiesen sind: Das gilt für die Verschiebung der Besoldungserhöhung (Einsparvolumen 180 Millionen Euro) von August auf Dezember 2025 ebenso wie für die Kürzung beim Kommunalen Finanzausgleich (345 Millionen Euro). Ein Großteil der Lehrkräfte in Hessen verfügt über einen Beamtenstatus, so dass sie den größten Anteil der rund 95.000 Beamt:innen des Landes stellen. Die Verschiebung verringert daher die Attraktivität des Arbeitsplatzes Schule. In einer Situation des Lehrkräftemangels und einer starken Konkurrenz zwischen den Bundesländern ist das besonders problematisch. Es ist zu befürchten, dass die Zahl der nicht besetzten Stellen weiter ansteigen wird. Auch die Kürzung bei den Kommunen trifft die Schulen indirekt, denn diese sind als Schulträger in der Verantwortung, insbesondere für den Schulbau und für weiteres Personal, etwa in der Schulsozialarbeit. Die Meldungen über die wachsende Finanznot der Kommunen und die folgenden Diskussionen über Einsparmöglichkeiten mehren sich. Dass der Sanierungsstau bei den Schulgebäuden, den die GEW auf mindestens fünf Milliarden Euro in Hessen schätzt, so aufgelöst werden kann, ist nicht zu erwarten.
- Stellenzuwachs bleibt hinter Bedarf zurück: Für die Stellenzuweisung gilt, dass sie, wenn die Qualität der Bildung gewahrt bleiben soll, mit der Entwicklung der Schülerzahl mithalten muss. Wenn zusätzliche Aufgaben hinzukommen, dann müssen diese entsprechend des mit ihnen verbundenen Personalaufwands ebenfalls berücksichtigt werden. Im Jahr 2025 ist mit einem weiteren Wachstum der Schülerzahlen zu rechnen. Die Kultusministerkonferenz erwartet nach ihrer aktuellen Vorausberechnung aus November 2024 einen Anstieg von 866.000 auf 879.040 Schüler:innen an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Hessen. Dies entspricht einem deutlichen Zuwachs von 13.040 Schüler:innen. Zudem steht die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen im nächsten Jahr an. Die Lücke zwischen dem bestehenden Ganztagsangebot und dem Bedarf ist noch immer erheblich. Wir haben in unserer Studie „Blindflug ins Scheitern?“ den zu erwartenden zusätzlichen Personalbedarf für das Schuljahr 2025/2026 auf 1.890 bis 2.340 Vollzeitäquivalente geschätzt. Diese Spanne ergibt sich durch die unterschiedlichen der Kalkulation zu Grunde gelegten Szenarien: Bei der geringeren Zahl nehmen wir an, dass die Ganztagsquote bis 2029 auf 68 Prozent anwachsen wird. Die höhere Zahl ergibt sich bei der Annahme, dass die Quote auf 75 Prozent steigen wird.* Der angekündigte Stellenzuwachs reicht offensichtlich nicht aus, um die steigende Schülerzahl auszugleichen und das Ganztagsangebot in der erforderlichen Geschwindigkeit auszubauen. Und von weiteren wünschenswerten Zielen, wie kleineren Lerngruppen für eine bessere individuelle Förderung, war hier überhaupt noch nicht die Rede …
- Kürzungen womöglich nur aufgeschoben: Schwarz-Rot hat für den Haushalt 2025 so gut wie alle noch verfügbaren Rücklagen mobilisiert. Diese Lösung wird sich daher 2026 nicht wiederholen lassen. Wenn sich die Einnahmesituation des Landes nicht strukturell erheblich verbessert, dann sind spätestens in einem Jahr harte Einschnitte auch an den Schulen zu befürchten. Da der Kultusetat zu großen Teilen aus Personalkosten besteht, sind nur Maßnahmen denkbar, die die Lehrkräfte und die sozialpädagogischen Fachkräfte im Schuldienst schmerzhaft treffen würden. Möglich wäre etwa eine Erhöhung der Klassenteiler. Dadurch würde die Zahl der Klassen reduziert, der Lehrkräftebedarf entsprechend geringer ausfallen. Eine ähnliche Wirkung hätte eine Erhöhung der Pflichtstundenzahl: Wenn jede Lehrkraft mehr Unterrichtsstunden abdecken müsste, bräuchte man weniger von ihnen. Weiterhin wäre auch vorstellbar, dass die zusätzliche Unterrichtszuweisung von 104 beziehungsweise 105 Prozent gekürzt wird. Dann könnte das Kultusministerium argumentieren, dass trotz Stelleneinsparungen die Grundunterrichtsversorgung ja nach wie vor gewährleistet sei. Wachsamkeit ist also angebracht.
* Kai Eicker-Wolf & Roman George (2023): Blindflug ins Scheitern? Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen ab 2026 in Hessen, www.gew-hessen.de/veroeffentlichungen/flyer-und-broschueren