Hessische Finanzpolitik in der Krise

Beamt:innen und Kommunen zahlen (zunächst) die Zeche | HLZ 2/25

Ende November 2024 – und damit ungewöhnlich spät – stellte Finanzminister Alexander Lorz den Landeshaushalt für das kommende Jahr vor. Dieser sieht prozyklische Einsparungen insbesondere zu Lasten der Beamt:innen und der Kommunen vor. Weitergehende Einschnitte drohen im Haushalt 2026.
 

Der offiziellen Vorstellung des hessischen Landeshaushalts für das Jahr 2025 durch den hessischen Finanzminister ging eine eigenartige Kommunikation voraus. So verkündete SPD-Generalsekretärin Josefine Koebe am 8. Oktober 2024, dass im kommenden Jahr 1,75 Milliarden Euro gespart werden müssten. Die einzelnen Ministerien wüssten auch bereits, wieviel von dieser Summe auf sie entfallen werde. Am 12. November 2024 gab Ministerpräsident Boris Rhein dann bekannt, dass die für August beschlossene Erhöhung der Beamt:innenbezüge um 5,5 Prozent auf Dezember 2025 verschoben werden soll. Außerdem würden freiwerdende Stellen zum Teil nicht mehr besetzt – mit Ausnahme des Bildungsbereichs und der Polizei. Hieran und an weiteren sich abzeichnenden Kürzungen in den Ministerien übten insbesondere die Gewerkschaften öffentliche Kritik.
 

Einsparungen im Landeshaushalt


Nicht zuletzt aufgrund des sich artikulierenden Unmuts über drohende Spar- und Kürzungsmaßnahmen suchte die Landesregierung offensichtlich nach Möglichkeiten, drastische Einschnitte in den Einzelplänen der Ministerien so weit wie möglich zu vermeiden. Dabei ist sie fündig geworden, wie sich im Rahmen der offiziellen Vorstellung des Landeshaushalts durch Finanzminister Lorz am 27. November 2024 zeigte (vgl. Tabelle). Durch Zugriff auf die allgemeinen Rücklagen des Landes (500 Millionen Euro) und auf die Baurücklagen der Hochschulen (475 Millionen Euro) werden fast eine Milliarde Euro mobilisiert. Hinzu kommen geringere Ausgaben in Höhe von 200 Millionen Euro für Menschen, die nach Hessen geflohen sind. Um weitere 180 Millionen Euro sollen sich die Ausgaben durch die Verschiebung der Besoldungserhöhung reduzieren. Und schließlich sinken die Landeszuweisungen an die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs gegenüber der Finanzplanung des vergangenen Jahres um rund 345 Millionen Euro. In den kommenden Jahren sind noch höhere Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich vorgesehen (vgl. Abbildung).
 

Des Weiteren bestätigte Finanzminister Lorz die Ankündigung von Boris Rhein, dass perspektivisch jede dritte freiwerdende Stelle in der Landesverwaltung nicht mehr wiederbesetzt werden soll. Ausgenommen sind die Bereiche Bildung und Innere Sicherheit/Justiz. Neben den in der Tabelle genannten Konsolidierungsmaßnahmen sind in den einzelnen Ressorts weitere Kürzungsmaßnahmen vorgesehen, deren monetäres Volumen vergleichsweise gering ausfällt. So wird zum Beispiel die Beratungsinfrastruktur (Energieberatung und Ähnliches) im Bereich des Wirtschaftsministeriums stark beschnitten. Ein anderes Beispiel ist das Aus für den „Hessenpass“, der ärmeren Personen den Zugang zu Kulturveranstaltungen erleichtern sollte. Weitere Einsparungen sind auch beim Klimaschutz geplant.
 

Negative Folgen drohen


Obwohl die Ausgabenkürzungen aufgrund des Zugriffs auf die Rücklagen im Haushalt 2025 deutlich geringer ausfallen als zunächst geplant, bremst die Haushaltspolitik der Landesregierung die Konjunktur – was im Übrigen für die Ausgabenpolitik aller staatlichen Ebenen in Deutschland gilt. Erforderlich wären deutliche staatliche Ausgabensteigerungen, um die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu erhöhen und so einen Aufschwung einzuleiten. Hierzu bestünde aufgrund des niedrigen Schuldenstands gerade auf der Ebene der Bundesländer ein erheblicher Spielraum. Ohne Konjunkturbelebung aber wird die hessische Landesregierung bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2026 vor den gleichen Problemen stehen wie bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2025.   Auf Rücklagen kann sie dann nicht nochmals zugreifen, da die allgemeinen Rücklagen bis auf gut 100 Millionen Euro aufgebraucht sind und die Baurücklagen der Hochschulen kein zweites Mal zur Verfügung stehen. Unter den gleichen Rahmenbedingungen erscheinen dann massive Ausgabenkürzungen unausweichlich.
 

Die jetzt beschlossenen Einsparungen dürfen in ihren negativen Auswirkungen nicht unterschätzt werden, auch wenn sie weniger drastisch ausfallen als zunächst befürchtet. So treffen Kürzungen von sozialen Leistungen wie beim Hessenpass die sozial Schwächsten und gefährden den sowieso schon brüchig gewordenen gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter. Und nicht zuletzt erscheinen Maßnahmen, die den Bereich Energiewende und Klimaschutz betreffen, vollkommen aus der Zeit gefallen – sie stellen echte Belastungen für die kommenden Generationen dar, mit deren Wohlergehen die rigide Schuldenbremsenpolitik immer begründet wurde. Vollkommen unklar erscheint zudem, wie die Landesverwaltung zukünftig arbeiten soll, wenn in der langen Frist jede dritte Stelle entfällt. Diese Maßnahme wird zu Mehrbelastungen durch eine höhere Arbeitsverdichtung bei den verbleibenden Beschäftigten führen. Ob vor diesem Hintergrund und angesichts der Unzuverlässigkeit bei der Besoldung noch ausreichend Fachkräfte für den Landesdienst gewonnen werden können, ist mehr als fraglich.
 

Und nicht zuletzt bereitet die Haushaltspolitik des Landes den hessischen Gemeinden, Städten und Landkreisen erhebliche Schwierigkeiten, denn diese stehen auf der Einnahmenseite vor einem doppelten Problem: Bei ihnen brechen zum einen die Steuereinnahmen ein, zum anderen nimmt das Land die erläuterten Kürzungen beim Kommunalen Finanzausgleich vor. Da Ausgabeneinschränkungen kurzfristig in der Regel nur bei den investiven Ausgaben möglich sind, ist hier mit einem Rückgang zu rechnen. Dies aber wäre angesichts des hohen Investitionsstaus – allen voran im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur, also den Schulen und den Kindertageseinrichtungen – fatal. Zwar hat das Land angekündigt, den Kommunen bei der Genehmigung ihrer Haushalte entgegenzukommen. Dies mag einem Teil der Kommunen etwas Luft verschaffen, ein Einbruch bei ihren Investitionen wird damit aber nicht verhindert werden.
 

Es gibt Alternativen


Kurzfristig hätte die Landesregierung für das Jahr 2025 eine Notlage erklären können, um eine konjunkturgerechte Ausgabenpolitik betreiben zu können. Dies wäre im Rahmen der Schuldenbremse möglich und nicht zuletzt durch den Ukraine-Krieg und seine Folgen gerechtfertigt gewesen. Diesen Weg wollte die hessische Landesregierung, genau wie die FDP auf Bundesebene in der Ampel, nicht gehen. Soll in mittel- und langfristiger Perspektive sichergestellt werden, dass die staatliche Infrastruktur nicht weiter verfällt, führt an einer grundlegenden Reform oder einer Abschaffung der Schuldenbremse letztlich kein Weg vorbei. Sie hat in den vergangenen Jahren den Handlungsspielraum der öffentlichen Haushalte massiv beschnitten, öffentliche Investitionen verhindert und ist so für den immer größer werdenden Investitionsstau insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur verantwortlich. Da sowohl der Bund als auch alle Bundesländer mit diesen Problemen konfrontiert sind, erscheint eine Reform der Schuldenbremse nach der vorgezogenen Bundestagswahl durchaus möglich.

Bis zu einer solchen Reform sollten alle Möglichkeiten zur Kreditfinanzierung staatlicher Investitionen genutzt werden, die auch im Rahmen der Schuldenbremse bestehen. So könnte Hessen öffentliche Investitionsgesellschaften, die eine Sachaufgabe erfüllen, als einhundertprozentige Gesellschaften des Landes gründen. Denkbar und rechtlich zulässig wäre zum Beispiel die Gründung einer Landesgesellschaft, die durch Kredit finanzierte Hochschulgebäude baut und diese an das Land vermietet. Selbst ein vom Land zur Gründung der Gesellschaft bereitgestelltes Eigenkapital wäre als „finanzielle Transaktion“ mit der Schuldenbremse vereinbar. Und auch ein umfangreiches Schulsanierungsprogramm könnte das Land Hessen auf den Weg bringen, ohne das Kreditaufnahmeverbot der Schuldenbremse zu verletzen: So könnte die landeseigene WIBank den Kommunen Kredite für Schulbauinvestitionen gewähren, die das Land anschließend tilgt.