Besoldung der hessischen Beamt:innen bleibt auch 2026 verfassungswidrig!

Chance verpasst | Pressemitteilung

Frankfurt:Die schwarz-rote Koalition hat gestern das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2026 und 2027 im Hessischen Landtag verabschiedet.

Laut einem durch den DGB Hessen-Thüringen in Auftrag gegebenen Gutachten ist das beschlossene Gesetz nicht ausreichend, um die Amtsangemessenheit der Alimentation herzustellen. Die Gutachterin, Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena, bemängelt vor allem, dass das im Gesetz vorliegende Doppelverdiener-Modell nicht verfassungskonform ist. Dieses wurde vorab vom DGB Hessen-Thüringen und der GEW Hessen als realitätsfern kritisiert. Darüber hinaus hatte das Gutachten weitere Mängel am Gesetzesvorhaben ausgemacht.

Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, kommentierte sprach von einer verpassten Chance für die Landesregierung: „Seit Jahren ist in Hessen die Besoldung der Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen verfassungswidrig zu niedrig. Das hatte in der jüngeren Vergangenheit auch die Landesregierung nicht mehr bestritten. Die GEW und die anderen DGB-Gewerkschaften forderten daher ihre Mitglieder seit 2017 auf, Widersprüche gegen die Besoldung einzulegen.“ Dem seien im Laufe der Jahre Zehntausende Kolleg:innen gefolgt. Laut GEW Hessen sei diese rechtliche Hängepartie nicht mehr akzeptabel. „Die Kolleg:innen sind enttäuscht von der fehlenden Bereitschaft der Landesregierung endlich für eine verfassungskonforme Besoldung zu sorgen.“

Der DGB Hessen-Thüringen hat den demokratischen Fraktionen im Landtag auf Grundlage des obengenannten Gutachtens Vorschläge gemacht, wie das Besoldungsgesetz für die Jahre 2026/2027 verfassungskonform gestaltet werden kann. Die konstruktiven Forderungen berücksichtigten die schwierige finanzpolitische Situation des Landes..  „CDU und SPD verpassten die Chance, das Gesetz mittels eines Änderungsantrages zu korrigieren. Damit geht die Hängepartie unverständlicherweise für die Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen in die nächste Runde.“

Unabhängig von der Frage, ob mit dem Gesetz die Amtsangemessenheit der Alimentation für die Jahre 2026 und 2027 gewährleistet ist, muss auch geklärt werden, wie mit den Widersprüchen der Kolleg:innen aus den letzten Jahren umgegangen wird. „Die Landesregierung muss zeitnah in Verhandlungen eintreten, wie mit den berechtigten Ansprüchen der hessischen Bediensteten umgegangen werden soll. Nicht zuletzt ist es eine Frage von rechtsstaatlichen Grundsätzen, hier schnell zu einer Lösung zu kommen und die Verfassungskonformität der Besoldung auch rückwirkend endlich herzustellen“, sagte Hartmann abschließend.