Über den Hauptpersonalrat Schule

HLZ 9-10/2022: Soziale Arbeit

Der Hauptpersonalrat Schule (HPRS) ist das höchste Personalratsgremium für die hessischen Schulen. Er vertritt die Interessen der hessischen Lehrkräfte, der sozialpädagogischen Fachkräfte im Landesdienst, der Ausbilderinnen und Ausbilder und der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf Landesebene gegenüber dem Hessischen Kultusministerium (HKM).


Der HPRS besteht aus 23 Mitgliedern. Entsprechend der Zahl der Beschäftigten gehören 19 zur Statusgruppe der Beamtinnen und Beamten, vier zu der der Angestellten. Bei der Personalratswahl im Mai 2021 wurde die GEW als stärkste Kraft bestätigt, sie stellt 14 der 23 Mitglieder und zwar zwölf Beamtinnen und Beamte und zwei Angestellte. Bei allen inhaltlichen Differenzen arbeitet die GEW-Fraktion mit den anderen im HPRS vertretenen Verbänden vertrauensvoll zusammen, um die Interessen der hessischen Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte möglichst gut zu vertreten.


Um der zunehmenden Multiprofessionalität der Kollegien gerecht zu werden, wurde die bisherige Bezeichnung „Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer“ im April 2022 zu den Akten gelegt und die Umbenennung in „Hauptpersonalrat Schule“ beschlossen. Die sich aus der Namensänderung ergebenden Änderungen in Broschüren und im Internet werden nun sukzessive vorgenommen. Derzeit ist der HPRS noch unter der alten E-Mail-Adresse hauptpersonalratll@hprll.hessen.de und unter der Telefonnummer 0611-3682533 erreichbar.
 

Welche Aufgaben hat der HPRS?

Die Aufgaben und die Arbeitsweise des HPRS ergeben sich wie die der örtlichen Personalräte an den Schulen oder der Gesamtpersonalräte an den Staatlichen Schulämtern aus dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG). Der HPRS wird immer dann tätig, wenn es nicht um die Angelegenheiten einer einzelnen Schule oder mehrerer Schulen im Dienstbezirk eines Staatlichen Schulamts geht, sondern um landesweite Fragen. Leiter der Dienststelle „HKM“ ist formal der Kultusminister selbst, der in der Praxis für die Verhandlungen mit dem HPRS dem Leiter der Zentralabteilung des HKM eine volle Vertretungsberechtigung erteilt hat und selbst nur selten an den Sitzungen teilnimmt. Der HPRS kommt alle zwei bis drei Wochen zu internen Beratungen zusammen, um die gemeinsame Sitzung mit der Dienststelle vorzubereiten, die in der Regel am nächsten Tag mit dem gesamten Gremium und gegebenenfalls hinzuziehenden Sachverständigen durchgeführt wird.
 

Die Palette der Themen, die zwischen HKM und HPRS verhandelt werden, ist bunt und reichhaltig: Auf der Tagesordnung stehen alle Maßnahmen, für die das HPVG eine Beteiligung der Personalvertretung vorschreibt, Vorgänge, die aus Sicht des HPRS „die Beschäftigten wesentlich berühren“ (§ 60 Abs.4 HPVG) sowie Stufenverfahren, wenn auf der örtlichen Ebene keine Einigung erzielt werden konnte. Voraussetzung für die Beteiligung des HPRS ist immer, dass etwas landesweit durch einen Erlass des HKM geregelt werden soll. Bei Gesetzen, die vom Landtag beschlossen werden, oder Verordnungen, die wie die Pflichtstundenverordnung von der Landesregierung in Kraft gesetzt werden, hat der HPRS kein Mitbestimmungsrecht, er ist jedoch zu informieren und anzuhören.
 

Auch Erlasse des HKM sind nicht grundsätzlich mitbestimmungspflichtig, sondern nur dann, wenn die Mitbestimmung in personellen oder sozialen Angelegenheiten greift. Auch für Schul- und Gesamtpersonalräte lohnt sich ein Blick in die entsprechenden Paragraphen: Der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 74 HPVG unterliegen unter anderem Maßnahmen „zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufes“ oder „zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen“. Wenn eine Schulleitung eine Regelung zur „Ordnung und des Verhaltens der Beschäftigten der Dienststelle“ treffen will, ist der Schulpersonalrat in der Mitbestimmung, will das HKM eine landesweite Regelung treffen, der HPRS. Im Rahmen des Mitbestimmungsrechts bei „allgemeinen Grundsätzen der Berufsausbildung und Fortbildung der Beschäftigten“ verhandelt der HPRS u.a. über die Konditionen von Weiterbildungskursen zum Erwerb eines zusätzlichen Lehramts oder Unterrichtsfachs.
 

Die Mitbestimmung des HPRS in personellen Angelegenheiten nach § 77 umfasst auch den Einstellungserlass für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte (§ 77 Abs.2 Punkt 4) sowie Erlasse zu landesweit geltenden Beurteilungsrichtlinien oder Personalfragebögen. Daraus abgeleitet hat der HPRS eine Leseberechtigung für die digitale Rangliste für Einstellungen und kann diesbezügliche Anfragen von örtlichen Personalräten beantworten. Keine Mitbestimmung gibt es bei Lehrplänen, Kerncurricula oder Regelungen zur Durchführung schulischer Prüfungen. Im Rahmen der Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Dienststelle und Personalrat nach § 60 HPVG hat der HPRS aber stets Informations- und Anhörungsrechte, die er regelmäßig aktiv wahrnimmt.
 

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat für den HPRS eine herausragende Bedeutung, die er nicht nur durch die Entsendung eines Mitglieds in den Landesarbeitsschutzausschuss (LASA) wahrnimmt. Der LASA aus Vertreterinnen und Vertretern des HKM, des betriebsärztlichen Dienstes, des Fachdienstes für Arbeitssicherheit, der Unfallkasse Hessen und der kommunalen Spitzenverbände kommt in der Regel viermal im Jahr zusammen, um über den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Landesebene zu beraten.
 

Eine wichtige Funktion nimmt der HPRS als „Stufenvertretung“ für alle örtlichen Personalräte im Schulbereich wahr: Wird eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme auf Schul- oder Schulamtsebene vom zuständigen Personalrat abgelehnt, kann die Dienststellenleitung auf deren Umsetzung verzichten oder aber beim HKM die Einleitung eines „Stufenverfahrens“ mit dem HPRS beantragen. Stimmt das HKM der Einleitung zu, wird die Maßnahme dann zwischen HKM und HPRS bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterverhandelt. Auf diesem Wege nimmt der HPRS quasi als zweite Instanz die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen wahr, die sonst nicht das Kerngeschäft dieses Gremiums bilden.
Darüber hinaus entsendet der HPRS regelmäßig Mitglieder in Arbeitsgruppen und Praxisbeiräte des HKM. Aktuell gibt es solche Praxisbeiräte für Grundschulen, zum Landesprogramm Digitale Schule und zur „Flüchtlingsbeschulung“ sowie als „Konzeptgruppe“ zur Begleitung von schulischen Coronamaßnahmen. Die Beiräte tagen drei- bis viermal im Jahr jeweils halb- bis ganztägig.
 

Überwachungs- und Kontrollrechte des HPRS greifen u.a. mit der Beteiligung in der Kommission zur Einstellung und Verteilung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst auf Schulamtsbereiche und Schulen, bei der Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Weiterbildungskursen für Lehrkräfte oder bei Versetzungen im Ländertauschverfahren, wo der HPRS für jeden Durchgang eine Unterstützungsliste für besonders dringliche Anträge erstellt.  
 

Aktuelle Themen des HPRS

Aus Platzgründen können an dieser Stelle nur zwei Themen genannt werden, mit denen sich der HPRS zur Zeit beschäftigt und deren Erörterung noch nicht abgeschlossen ist:
Seit Juni 2021 beschäftigt sich der Hauptpersonalrat Schule mit der geplanten Einführung einer digitalen „Erfassung von krankheitsbedingten und sonstigen Abwesenheiten an hessischen Schulen“ (FLIS). Nach langen, zähen Verhandlungen und mit Unterstützung durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten konnte der HPRS datenschutzrechtlichen Einwänden endlich Gehör verschaffen. Das gilt unter anderem für die problematische Vermengung von krankheitsbedingten und sonstigen Abwesenheiten oder für die Einrichtung eines Freitextfeldes in der digitalen Eingabemaske. Das HKM will jetzt nur noch krankheitsbedingte Abwesenheiten digital erfassen. Der HPRS ist zuversichtlich, dass vor der geplanten Umsetzung im Oktober 2022 alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Unterlagen vorliegen, um die Erörterung abzuschließen.
 

Die GEW hat sich lange für eine tarifvertragliche Entgeltordnung für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Der TV EGO-L-H wurde im Oktober 2021 vereinbart und trat am 1. August 2022 in Kraft. Der HPRS wird sich in seinen nächsten Sitzungen weiter um alle Fragen des neuen Tarifvertrags kümmern, insbesondere wenn das HKM eigene Hinweise für die Überleitung vorlegen sollte.

Peter Zeichner


Peter Zeichner leitet das Referat Mitbestimmung im GEW-Landesvorstand und ist seit 2020 Vorsitzender des HPRS.