Personalratsarbeit mehr Gewicht verschaffen

Resolution im Rahmen des Personalrätetreffens am 17.11.2021 in Mörlenbach

Im Koalitionsvertrag der hessischen CDU und der Grünen ist eine Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vorgesehen. In dem Text heißt es: „Wir halten starke Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Personalvertretung und Gewerkschaften für wichtige Einrichtungen, um die Interessen der Beschäftigten gegenüber den Dienstherren zu wahren. Wir wollen deshalb das Hessische Personalvertretungsgesetz fortentwickeln und im Dialog mit den Gewerkschaften die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zeitgemäß ausgestalten.“

Den schönen Worten sind bislang aber keine Taten gefolgt. Ganz im Gegenteil: Seit der Corona-Pandemie ist umso deutlicher geworden, dass Beteiligung und Mitbestimmung häufig lediglich als lästig, in vielen Fällen sogar als völlig überflüssig erachtet werden. So wurden beispielsweise die Aktualisierungen der Corona-Verordnungen bestenfalls zeitgleich mit deren Erlass, oftmals aber sogar erst nachträglich vorgelegt. Andere Regelungen, etwa zum Schulbetrieb, zur Organisation von Klassenfahrten, Berufspraktika oder Klassenfahrten, wurden ebenfalls nicht immer im Vorfeld mit der Personalvertretung erläutert und hatten überdies des Öfteren nicht die gewohnte Form von Erlassen. Sie wurden stattdessen in Form von Ministerbriefen lediglich verkündet.

Auch im Bereich von Arbeitsschutz- und Arbeitsorganisationsmaßnahmen sind Personalräte im Vorfeld zu beteiligen, wenn Gesetze oder Verordnungen dafür Handlungsspielraum zur Ausgestaltung lassen. Diesen gab es, eine Beteiligung blieb dennoch aus. Selbiges gilt für Maßnahmen der konkreten Unterrichtsorganisation im Präsenz-, Hybrid- oder Distanzunterricht in den verschiedenen Schulformen und Jahrgangsstufen. Eine Beteiligung in diesem Bereich hätte möglicherweise die zahlreichen Fehlentscheidungen und das daraus entstandene Chaos deutlich minimiert. Von der größeren Akzeptanz der im Schulwesen Beschäftigten ganz zu schweigen.

Leider haben sich auch einige Schulleitungen das „Durchregieren“ der Landesregierung zum Beispiel genommen und zur eigenen Handlungsmaxime erklärt. Obwohl an den Schulen selbst noch immer die größten Mitgestaltungsspielräume gegeben sind, wenn die Ministeriumsvorgaben zur Schulorganisation oder die Rahmenhygienepläne umgesetzt werden müssen, trafen einzelne Schulleitungen ihre Entscheidungen, ohne Personalräte oder andere schulische Gremien (Gesamtkonferenz, Schulkonferenz) mit einzubeziehen.

Klar ist: Die grundsätzliche Beteiligung von Beschäftigten an der Arbeitsorganisation erhöht die individuelle Arbeitszufriedenheit, sie verbessert das Arbeits- und Schulklima. Personalräte sind als gewählte VertreterInnen der Beschäftigten diesen Zielen ganz besonders verpflichtet. Gerade in schwierigen Zeiten dürfen daher Beteiligungsrechte nicht ignoriert, sondern ausgebaut werden. Eine Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes ist zu begrüßen und längst überfällig.

Die Tätigkeit der Personalräte auf allen Ebenen ist über die Jahre immer komplexer und damit zeitaufwändiger geworden. Von daher ist die vorgesehene Entlastung längst nicht mehr zeitgemäß. Beispielsweise Personalräten in Schulen gerade einmal eine Stunde anzurechnen, steht in keinem Verhältnis zur Aufgabenfülle, die es zu erledigen gilt. Personalräte müssen in der Lage sein, ihren Dienststellenleitungen auf Augenhöhe entgegenzutreten, denn genau dies zeichnet eine gute, moderne und demokratische Schule aus. Dafür bedarf es zahlreiche Möglichkeiten der Beteiligung und die notwendigen Ressourcen.

Deshalb fordern wir für die Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes:

  • eine volle Mitbestimmung in Personalangelegenheiten, insbesondere bei der Besetzung
  •  von Schulleitungsstellen- eine volle Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.
  • stärkere Beteiligung in Organisationsangelegenheiten.
  • eine stärkere Stellung der Personalräte und die Berücksichtigung deren Expertise
  • eine explizit zum Ausdruck gebrachte Pflicht der umfassenden Einbeziehung und  
  • Unterrichtung durch die Dienststellenleitungen, um einer vertrauensvollen  
  • Zusammenarbeit auch tatsächlich gerecht zu werden
  • eine Einbeziehung der Personalräte in Projekt- und Planungsgruppen, insbesondere bei
  • Modernisierungs- und Digitalisierungsvorhaben.
  • eine Erhöhung der Entlastungsstunden für Personalräte.

VERABSCHIEDET VON 104 PERSONALRÄTEN ALLER SCHULEN IM SCHULAMTSBEZIRK BERGSTRASSE-ODENWALD


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