In der letzten Ausgabe haben wir den Verlauf der Landesdelegiertenversammlung der GEW Hessen, die vom 26. bis zum 28. September stattgefunden hat, ausführlich dargestellt. Doch der Platz reichte nicht aus, um alle beschlossenen Anträge vorzustellen. Daher setzen wir diese Dokumentation auf den folgenden vier Seiten fort. Die hier abgedruckten Anträge befassen sich mit dem Rechstanspruch auf einen Ganztagsplatz, mit dem vor wenigen Wochen neu eingeführten Werteunterricht sowie mit der Forderung nach einem Tarifvertrag für Studentische Hilfskräfte. Die Delegierten haben alle drei mit großer Mehrheit angenommen. Darüber hinaus danken wir den Kolleg:innen, die aus einem Wahlamt auf Landesebene ausgeschieden sind.
Qualität statt Billiglösung: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 positiv gestalten!
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird laut hessischer Landesregierung der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt (1). Allerdings bleiben die Pläne vage und vor allem fragwürdig, insbesondere in Hinblick auf die personelle und räumliche Ausstattung der Schulen.
Es fehlt eine ernsthafte und tiefgreifende Evaluation der bisherigen Ganztagsmodelle als Grundlage für den zukünftigen Rechtsanspruch. Die Landesregierung allerdings hofft offensichtlich, mit wenig Engagement und Arbeit, sowie ohne die Bereitstellung zusätzlicher und dringend notwendiger Ressourcen, den Rechtsanspruch auf Basis der bisherigen Strukturen umzusetzen.
Die Landesdelegiertenkonferenz 2024 der GEW Hessen möge daher beschließen:
• Zentrale Forderung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl qualifizierter Fachkräfte. Aktuell besteht sowohl bei den Lehrkräften im Grundschulbereich als auch bei Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen ein beträchtlicher Fachkräftemangel. Wenn die Schulöffnungszeiten durch den Rechtsanspruch nun erweitert werden, wird sich der Mangel an Personal ebenfalls erweitern. Eine schleichende Arbeitszeitverlängerung für die schon jetzt überlasteten Beschäftigten ist daher abzulehnen.
• Geeignete räumliche Bedingungen stellen eine weitere unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag dar. Es braucht ausreichend Betreuungsräume, Entspannungs- und Sozialräume (auch für die Beschäftigten) und die Speiseräume und Mensen müssen in ausreichender Größe gehalten werden, um Mittagessen „im Schichtwechsel“ zu vermeiden. Gleichzeitig sollen die – oft liebevoll gestalteten – Klassenräume auch weiterhin als solche bestehen bleiben und nicht multifunktional genutzt werden. Zum einen, um den Kindern eine Trennung zwischen Unterricht und Freizeit zu ermöglichen, zum anderen, um Konflikten vorzubeugen, die programmiert sind, wenn Unterrichtsmaterialien, Mobiliar und Ähnliches durch eine multifunktionale Nutzung beschädigt werden.
• Die GEW Hessen möge im Rahmen eines gemeinsamen Aktionsbündnisses (2) mit Schüler:innenvertretungen und Elternvertretungen zu Protestaktionen aufrufen, die die Mangelverwaltung der Landesregierung aufdecken und eine verantwortungsvolle Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag einfordern.
• Die GEW Hessen soll zukünftig die Pläne in Bezug auf die Umsetzung des Ganztagsanspruchs kritisch öffentlichkeitswirksam begleiten und auf Missstände aufmerksam machen.
• Der Landesvorstand gründet eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Fachgruppen Grundschule, Sonderpädagogik, Sozialpädagogische Berufe und Sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst, die eine Kampagne für einen „guten Ganztag" entwickelt. (...)
• Die GEW Hessen intensiviert die Zusammenarbeit mit demokratischen Parteien und befreundeten Organisationen (3) und Elternvertretungen.
• Dabei achtet die GEW Hessen darauf, dass die Arbeitsbelastung der Kolleg:innen bei der Umstrukturierung hin zu einem verbindlichen Ganztag nicht steigt. Grundschulen sind massiv von Fachkräftemangel betroffen und können in der Nachmittagsbetreuung keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen. Schon gar nicht, wenn die Aufgaben nicht voll auf die Pflichtstundenzahl der Kolleg:innen angerechnet werden.
• Die GEW Hessen setzt sich für eine Weiterführung und Verbesserung von Qualifizierungsmaßnahmen für nicht ausreichend pädagogisch ausgebildetes Personal (hier insbesondere QuiS-Maßnahme) ein.
• Die GEW Hessen fordert, dass der zukünftige Umgestaltungsprozess wissenschaftlich (4) durch Studien und eine Evaluation unter Einbezug der Schulen und Beschäftigten begleitet wird. Auch bereits für die Planung des Ganztages ist der Einbezug der Beschäftigten unerlässlich.
• Die GEW Hessen organisiert außerdem Fachtagungen bzw. -konferenzen o. ä., um neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und Ideen in ihre Arbeit aufzunehmen, und tritt bei bundesweiten Vernetzungen in einen aktiven Austausch mit anderen Bundesländern.
• Die GEW Hessen bekräftigt ihren LDV-Beschluss aus dem Jahr 2022, das für den Ganztag benötigte Personal auf der Basis von regulären Beschäftigungsverhältnissen direkt beim Land Hessen anzustellen. Als Beispiel, wie dies gelingen kann, verweist die GEW Hessen auf das Nachbarbundesland Thüringen, in dem Erzieher:innen in der Hortbetreuung der Grundschulen unmittelbar vom Land beschäftigt werden. Dies ist wichtig, um einerseits die Qualifizierung des betreuenden Personals zu sichern und andererseits dafür Sorge zu tragen, dass die Erweiterung der Ganztagsbetreuung nicht zu einer Ausweitung von prekären Beschäftigungsverhältnissen führt. Es ermöglicht, dass die gesamte Ganztagsbetreuung unmittelbar dem Schulwesen und der Schulverwaltung zugeordnet wird. Auf dieser Basis würde das gesamte Ganztagspersonal nach tarifvertraglichen Standards arbeiten. Durch den Einsatz im Unterricht und in der Nachmittagsbetreuung wäre eine Verzahnung beider Bereiche immer gegeben, unabhängig von den vor Ort umgesetzten konkreten Ganztagsmodellen. Die Rahmenbedingungen des Ganztags wären so überall in Hessen gleich.
Öffentlichkeit
Eckpunkte einer Kampagne für einen „guten Ganztag“: Die GEW Hessen stellt progressive und konstruktive Forderungen an die Landesregierung. Dabei sind folgende Punkte wichtig:
• Eine Personal-Analyse zu erstellen, bei der geklärt wird, wer arbeitet, mit wie vielen Stunden und welchem Personal (Personalschlüssel und Ausbildung) und wie sieht die Verzahnung von Schule und Ganztagsbereich aus? – Die GEW-Studie „Im Blindflug ins Scheitern“ gibt dazu Hinweise.
• Die Landesregierung erstellt ein pädagogisch sinnvolles Ganztagskonzept, das die Einführung und die weitere Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag beinhaltet. Dabei müssen feste Mindeststandards in diesem Konzept enthalten sein. Gut funktionierende Ganztagssysteme an Schulen sollen mit der Einführung des Rechtsanspruchs und seinem möglichen Ressourcenvorbehalt oder einer möglichen finanziellen Umverteilung nicht hinter ihre oft mühsam entwickelten Standards zurückfallen müssen.
• An jeder Schule muss eine Ganztagskoordinationsstelle geschaffen werden, die die individuelle Schulsituation mit dem Landeskonzept in Einklang bringt und die Kontakte zu außerschulischen Institutionen, wie z. B. Vereinen, Musikschulen, Trägern, Kirchengemeinden … knüpft.
• Es muss ein Aufbau pädagogischer Strukturen entstehen: Schulen sollen in die Lage versetzt werden, den Ganztag als Teil der Schulentwicklung zu nutzen. Eine Verzahnung von Schulkollegium und sozialpädagogischen Fachkräften ist wichtig. Diese Koordination muss institutionalisiert werden und sollte, wie z. B. in Thüringen, durch feste Kooperationszeit in Arbeitszeit umgesetzt werden. Zudem ist es für die Teamentwicklung wichtig, Fortbildungsangebote für die im Ganztag beschäftigten Kolleg:innen anzubieten, um multiprofessionelle Zusammenarbeit umsetzen zu können.
(1) Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFÖG; 11.10.2021; Deutscher Bundestag)
(2) Gewünscht ist eine landesweite GEW-interne Vernetzung zwischen den Landesfachgruppen Grundschulen, Sonderpädagogik, Sozialpädagogische Berufe und Sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst sowie den Referaten Schule und Bildung und Sozialpädagogik, zum Beispiel durch eine eigene Arbeitsgruppe (AG) aus Mitgliedern der vorher genannten Gruppierungen.
(3) z. B. Grundschulverband, andere DGB-Gewerkschaften …
(4) sowohl pädagogisch aber auch arbeitsrechtlich
Werteunterricht in den Intensiv- und InteA-Klassen
Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
1. Die GEW Hessen lehnt die Einführung des sogenannten „Werteunterrichts“ in den Intensiv- und InteA-Klassen in dieser Form ab. Er soll mit zwei Stunden verpflichtend im Rahmen der Deutschförderung, also nicht zusätzlich, stattfinden.
2. Weiterhin wenden wir uns entschieden gegen die unter dem irreführenden Titel erschienenen Hinweise und Anregungen für die „Landesweite Initiative zur Wertevermittlung in hessischen Schulen für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander und den Erhalt einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft“. Sie fördern in ihrem Duktus rassistische und sexistische Ressentiments. Wir fordern den Hessischen Kultusminister auf, diese zurückzuziehen.
3. Die GEW Hessen fordert ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Schulleiterinnen und Schulleiter dazu auf, mittels Protestbriefen und gegebenenfalls Remonstration ein notwendiges politisches bzw. dienstrechtliches Zeichen zu setzen.
Die GEW Hessen bleibt dran: Tarifvertrag, Mitbestimmung und bessere Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte an hessischen Hochschulen!
Die Landesdelegiertenversammlung bekräftigt das Ziel der GEW Hessen, eine tarifliche Regelung für studentische Beschäftigte an hessischen Hochschulen (TVStud) zu erreichen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und sich für Mitbestimmung sowie eine echte personalrechtliche Vertretung von studentischen Beschäftigten einzusetzen. Um diesen Zielen Nachdruck zu verleihen, beschließt die Landesdelegiertenversammlung:
• Der Landesvorstand wird beauftragt, eine Erweiterung der Tarifkommission der GEW Hessen um Mitglieder der Personengruppe Studierende vorzunehmen.
• Die GEW Hessen begleitet kritisch die Umsetzung der schuldrechtlichen Vereinbarung, die im Rahmen der letzten Tarifauseinandersetzung zum TV-H zu studentischen Beschäftigten erreicht wurde, und kontrolliert bestmöglich ihre Einhaltung. Dabei unterstützt sie ihre Mitglieder und die hessischen Hilfskräfteräte darin, Verstöße gegenüber den Arbeitgebern zu benennen. Die GEW Hessen geht auf politischem und im Zweifelsfall juristischem Wege gegen aufgedeckte Verletzungen der schuldrechtlichen Vereinbarung vor.
• Der Tarifkommission der GEW Hessen wird empfohlen, die Forderung nach einer tariflichen Regelung für studentische Beschäftigte (TVStud) im Hinblick auf die TV-H-Runde 2026 erneut zu diskutieren und gegebenenfalls zu stellen. Ebenso wird empfohlen, studentische Beschäftigte in den Prozess der Forderungsfindung mit einzubinden.
• Die GEW Hessen macht bereits im Vorfeld der nächsten Tarifrunde zum TV-H auf das Thema TVStud aufmerksam und erarbeitet frühzeitig und unter bestmöglichem Austausch und Vernetzung mit örtlichen Hilfskräfteinitiativen und Hilfskräfteräten, den Studierendenvertretungen, den DGB-Gewerkschaften sowie weiteren Akteuren, und unter Berücksichtigung der Aktivitäten auf Bundesebene zum TV-L, eine Strategie für das Thema.
• Die GEW Hessen setzt sich bei ihrer Schwestergewerkschaft ver.di dafür ein, dass es während der Tarifverhandlungen eine gemeinsame Austauschmöglichkeit der Hilfskräfte beider Gewerkschaften gibt und dass Entscheidungen und Prozesse zu relevanten Themen für beteiligte Hilfskräfte transparent gemacht werden, vorausgesetzt die Forderung TVStud wird erneut erhoben.
• Im Vorfeld zur Tarifrunde organisiert die GEW Hessen eine TVStud-Hessenkonferenz und bindet in die Organisation ihre Schwestergewerkschaft ver.di sowie weitere relevante Akteure ein. Zur Konferenz sind alle hessischen Hilfskräfte zu laden. Die GEW setzt sich dafür ein, dass folgende Rahmenbedingungen und Ziele für die TVStud-Hessenkonferenz gelten:
- Die Entwicklung einer Strategie auf Hessenebene für die anstehende Tarifrunde. Diese wird in einer offenen Diskussion erarbeitet und von den studentischen Hilfskräften beschlossen. In den lokalen Initiativen sind unterschiedliche Ansätze und Herangehensweisen für das Hinarbeiten auf die gemeinsamen Ziele dabei möglich und erwünscht.
- Die Förderung und Kultivierung einer solidarischen intergewerkschaftlichen Zusammenarbeit sowie frühzeitige Absprachen zu Strategien.
- Die Erarbeitung einer Forderungsempfehlung für die Forderungsfindung TVStud von GEW und ver.di zum TV-H. Der Forderungsvorschlag wird dabei von den Beschäftigten nach Möglichkeit im Konsens beschlossen.
- Auf der Konferenz wählen die studentischen Hilfskräfte aus ihrer Mitte für die verschiedenen Hochschulstandorte Vertreter*innen (samt Stellvertreter*innen), die an den TV-H-Verhandlungen teilnehmen und dort die Interessen der studentischen Beschäftigten repräsentieren sollen.
- Wir setzen uns dafür ein, dass eine intergewerkschaftliche TVStud-Verhandlungskommission eingesetzt wird. Die lokalen TVStud- und Hilfskräfteinitiativen sollen dabei mitberücksichtigt werden.
- Aktives Wahlrecht haben hessische Hilfskräfte, die eine Mitgliedschaft in den betreffenden Gewerkschaften haben.
- Die Voraussetzungen für ein passives Wahlrecht sind eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft in Hessen (bzw. eine vorangegangene Beschäftigung als solche im letzten Jahr) sowie eine Mitgliedschaft in den betreffenden Gewerkschaften.
- Entscheidungsberechtigt über die Wahl- und Abwahlprozesse der Vertreter*innen sind ausdrücklich nur die Beschäftigten selbst. In den Verhandlungen haben die Vertreter*innen Mitsprache- und Stimmrecht in studentische Hilfskräfte betreffenden Angelegenheiten.
- Personen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung werden für die Wahl vorgezogen; weiterhin FLINTA*-Personen und Menschen mit Rassismuserfahrung.
• Die GEW setzt sich für einen gemeinsamen Tisch aller DGB-Schwestergewerkschaften in und vor den Verhandlungen zum TV-H ein und macht sich für ein gleichberechtigtes Auftreten der Gewerkschaften stark.
• Die GEW Hessen unterstützt die hessischen Hilfskräfteräte in ihrer Arbeit durch die Konzeption und das Verstetigen von Schulungen, vernetzt sich mit diesen und unterstützt einen Austausch und eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Personalräten. Sie erarbeitet unterstützendes Material für die Arbeit der Hilfskräfteräte.
• Die GEW Hessen setzt sich gegenüber dem Land Hessen für eine Stärkung der Stellung der Hilfskräfteräte innerhalb der Hochschulen sowie für einen Ausbau ihrer personalrechtlichen Möglichkeiten ein. Das Ziel sind vollwertige studentische Personalräte wie in den Ländern Berlin und Brandenburg und ein gleichgestellter Beschäftigtenstatus von studentischen Hilfskräften.
• Die GEW Hessen unterstützt weiterhin die örtlichen Hilfskräfteinitiativen in ihrer Arbeit und setzt sich gegenüber dem Land und den Arbeitgebern für eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen ein. Dazu schafft sie weitere hauptamtliche Kapazitäten.
Die Delegierten der Landesdelegiertenversammlung ehrten die anwesenden Kolleg:innen, die aus einem Ehrenamt auf Landesebene ausgeschieden sind, mit einem kräftigen Applaus. Sie haben die GEW Hessen in den letzten Jahren, mitunter Jahrzehnten, mit ihrem Engagement maßgeblich geprägt. Die HLZ schließt sich diesem Dank an. Und selbstverständlich sollen auch die genannt werden, die an der Landesdelegiertenversammlung nicht teilnehmen konnten.
Herzlicher Dank geht an:
Andrea Gergen (Referat Aus- und Fortbildung)
Markus Heberling (Fachgruppe Berufsbildende Schulen)
Susanne Hoeth (Fachgruppe Grundschulen)
Madlen Krawatzek (Junge GEW)
Andrea Meierl (Referat Hochschule und Forschung)
Rudi Meyer (Revisor)
Christina Nickel (Referat Aus- und Fortbildung)
Janina Pieé (Referat Sozialpädagogik)
Robin Stock (Fachgruppe Grundschulen)
Bernd Vogeler (Revisor)
Anke Weichenhain (Fachgruppe Gymnasien)
Anne Wernet (Junge GEW)