Die Wahl der Leistungskurse mit „erhöhtem Anforderungsniveau“ hat für Schüler:innen eine erhebliche Bedeutung, da sie großen Einfluss auf den schulischen Erfolg hat. Schüler:innen können nur solche Leistungskurse wählen, die an ihrer Schule auch angeboten werden. Große Schulsysteme sind hier im Vorteil, da sie eine größere Angebotspalette und damit auch mehr Auswahlmöglichkeiten bereitstellen können. Doch darüber hinaus gibt es Regelungen, die bei der Wahl der Leistungskurse zu beachten sind. Die Kultusministerkonferenz (KMK) macht den Bundesländern folgende verbindliche Vorgabe:
„Mindestens eines der Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ist auf erhöhtem Anforderungsniveau zu belegen.“
Dies wird in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich umgesetzt: In einem Teil sind zwei, in anderen drei Leistungskurse zu wählen. Einige arbeiten mit sogenannten „Profilen“, die spezielle Kombinationen ermöglichen. In Bayern sind Deutsch und Mathe als Leistungskurse gesetzt, ein weiteres Fach ist frei wählbar. In Hessen sind bekanntlich zwei Leistungskurse zu wählen, die Kombinationsmöglichkeiten sind jedoch seit langer Zeit unnötig stark und weit über die KMK-Vorgabe hinausgehend eingeschränkt: Vor über zwei Jahrzehnten wurde den hessischen Schüler:innen durch Änderungen der Oberstufen- und Abiturverordnung (§ 13 (2)) die Möglichkeit genommen, das Fach Deutsch als ein „verbindliches Leistungsfach“ zu wählen. Auch in das Hessische Schulgesetz (§ 34 (2)) wurde die gleiche Vorgabe aufgenommen:
„Eines der beiden Leistungsfächer muss entweder eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein.“
Im Unterschied zur Vorgabe der KMK fehlt somit Deutsch in der Aufzählung. In der Folge waren und sind die Schüler:innen also gezwungen, wahlweise eine Naturwissenschaft, eine Fremdsprache oder Mathematik als ein Leistungsfach zu wählen. Denkbare und sinnvolle Kombinationen wie Deutsch/PoWi, Deutsch/Geschichte oder auch Deutsch/Musik bleiben seitdem ausgeschlossen. Begründet wurde der damalige Schritt unter anderem mit der Förderung der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften), auch um drohendem Fachkräftemangel zu begegnen. Der Fachkräftemangel existiert leider schon viele Jahre auch in Hessen, wie in anderen Bundesländern auch, in gravierender Form, und dies keineswegs ausschließlich im MINT-Bereich, sondern beispielsweise auch in den Sozial- und Erziehungsberufen.
Eine Begründung für den damals beschlossenen Ausschluss gibt es somit auf dieser Grundlage nicht mehr. Unmittelbare Folge der damaligen, fragwürdigen Entscheidung sind viele tausend Schüler:innen, die aus Mangel an Alternativen beispielsweise Englisch als Leistungskurs wählen und eine nicht mehr hinnehmbare Überlastung der Deutsch-Kolleg:innen, die im verpflichtenden Prüfungsfach Deutsch nahezu alle Schüler:innen eines Jahrgangs mündlich im Abitur prüfen müssen.
Die GEW Hessen hatte die Streichung von Deutsch als „verbindliches Leistungsfach“ bereits vor zwei Jahrzehnten kritisiert. Schließlich bedeutete sie auch eine Abwertung des Faches insgesamt, mit der Folge, dass die Zahl der Deutsch-Leistungskurse an Schulen deutlich abnahm. Da die Regelung nicht nur in der Verordnung, sondern auch im Hessischen Schulgesetz verankert ist, bedarf es für eine Ausweitung der Wahlmöglichkeiten einer entsprechenden Änderung des Gesetzes durch den Hessischen Landtag. Ein dementsprechendes, sicherlich längerfristig anzugehendes, politisches Vorhaben auf den Weg zu bringen, wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch im Interesse der Eltern und der Schüler:innen liegen (siehe dazu den nebenstehenden Beitrag von Landesschulsprecher Laurenz Spies). Die absehbar positiven Folgen einer erfolgreichen Veränderung sollten Ansporn genug sein, sich gemeinsam auf den Weg zu machen!