Oberstufe der Zukunft?

Rückwärtsgewandte KMK schiebt Verantwortung in die Länder | HLZ Juni 2025

Im Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Dezember 2017 wurde unter anderem festgestellt, dass die Nutzung der Abiturnoten durch die Hochschulen zur Vergabe von Studienplätzen verfassungswidrig sei, wenn kein Ausgleichsmechanismus für eine „nur eingeschränkte länderübergreifende Vergleichbarkeit“ vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund sahen sich die Länder und die Kultusministerkonferenz (KMK) aufgefordert, diese angebliche Vergleichbarkeit herzustellen. Als GEW machen wir immer wieder deutlich, dass Chancengleichheit nicht durch Gleiches hergestellt werden kann, sondern Ungleiches ungleich behandelt werden muss. Es geht darum, den Schüler:innen individuelle Unterstützung auf hohem Qualitätsniveau bereits im frühkindlichen Bereich bis hin zum Abitur beziehungsweise zur Berufsausbildung zukommen zu lassen.

In einem ersten Schritt hat die KMK 2020 beschlossen, dass 50 Prozent aller schriftlichen Abituraufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache aus einem gemeinsamen, länderübergreifenden Aufgabenpool entnommen werden sollen. Mit diesem Aufgabenpool, der seit 2017 durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zur Verfügung gestellt wird, versucht man, das „Zentralabitur“ zu umgehen. Die GEW hat auf ihrem Gewerkschaftstag 2022 in Leipzig mit dem Antrag „Zentralabitur – das Abitur im Sinne der Vergleichbarkeit unter Erhalt der Eigenständigkeit zukunftsfest gestalten“ deutlich gemacht, dass sie sich für ein modernes Bildungswesen innerhalb eines demokratischen Staates einsetzt, in dem Handlungsfreiräume, Eigenverantwortlichkeit und Professionalität der Bildungsakteur:innen vor Ort entscheidend sind. Die KMK hat 2023 schließlich im Rahmen der Überarbeitung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ weitere Veränderungen vorgenommen. Im Vorfeld haben wir als GEW das „Bündnis für ein zukunftsfähiges Abitur“ mitgegründet und die Potsdamer Erklärung unterschrieben und auf den Weg gebracht.
 

Potsdamer Erklärung weist nach vorn ...

Als GEW und gemeinsam mit dem Bündnis haben wir versucht, Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger:innen der KMK zu nehmen. Es gab öffentliche Veranstaltungen, Hintergrundgespräche und Gespräche auf der Arbeitsebene der KMK. Die Potsdamer Erklärung weist die Perspektive: Eine zukunftsfähige Lernkultur muss Themen aus unterschiedlichen Fächern interdisziplinär vernetzen und forschendes, vertieftes und projektorientiertes Lernen ermöglichen. Damit lässt sich „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) systemisch in Unterricht und Schulkultur verankern. Handlungsorientierung und projektorientiertes Lernen fördern die Erfahrung von Selbstwirksamkeit. Die Prüfungsformate müssen weiterentwickelt werden. Um vertiefendes Lernen umzusetzen, bedarf es ausreichend Zeit. Diese fehlt jedoch, wenn die Beleg- und Einbringungsverpflichtungen für die Schüler:innen weiter hochgeschraubt werden.

Angesichts der Heterogenität unserer Schülerschaft brauchen wir individuelle Bildungswege. Es muss sowohl die Möglichkeit einer Schulzeitstreckung als auch einer Verkürzung geben, in der Einführungsphase ebenso wie in der Qualifikationsphase. Auch die Wiederholbarkeit von einzelnen Kursen und die Aufteilung der Prüfungsleistungen im Sinne eines additiven Abiturs sollten möglich sein. Ähnlich wie die GEW fordert das Bündnis die Anerkennung von außerschulisch erbrachten Leistungen, zum Beispiel von Herkunftssprachen. Um diese und weitere Forderungen umzusetzen, hätte es einer anderen Vereinbarung als der nunmehr beschlossenen bedurft. Zumindest hätte eine Innovationsklausel mehr Raum für Schulen eröffnen können.

Einige der hier genannten Zukunftsperspektiven finden sich auch im Antrag des GEW-Hauptvorstandes für unseren Gewerkschaftstag im Mai 2025 in Berlin zur Weiterentwicklung der Schulpolitischen Positionen wieder. Wir haben in den vergangenen Jahren in mehreren großen Konferenzen intensiv über unser Menschenbild, unseren Bildungsbegriff und die daraus resultierenden Konsequenzen für das Schulsystem diskutiert. Damit haben wir eine gute Grundlage geschaffen, uns in zukunftsweisenden schulpolitischen Diskussionen einzubringen.
 

... doch KMK macht Rolle rückwärts

Die KMK dagegen hat einen rückwärtsgewandten Weg eingeschlagen: Künftig wird es weniger statt mehr Flexibilität auf dem Weg zum Abitur geben. Die Aufgaben für das Abitur in den naturwissenschaftlichen Fächern werden seit diesem Jahr ebenfalls aus dem Aufgabenpool des IQB gespeist. Es wird mehr statt weniger Belegverpflichtungen geben. So müssen 40 Kurse in der Qualifikationsphase belegt und davon 36 eingebracht werden. Vorher variierte die Einbringung der Kurse – je nach Bundesland – zwischen 32 und 40. Erstmals wird die Anzahl der Klausuren festgelegt. Es werden immer noch zwei bis drei Leistungskurse vorgeschrieben. Die KMK konnte sich nicht auf eine Innovationsklausel einigen, die Spielräume für Modellschulen, Pilotprojekte usw. offengelassen hätte. Um für die spätere Berufs- und Studienwahl besser vorbereitet zu sein, wäre es wichtig gewesen, den Schüler:innen die Möglichkeit eigener Schwerpunktsetzungen zu geben. Leider ist auf Jahre wieder eine Chance vertan worden, den Schüler:innen individuellere Wege zum Abitur zu eröffnen und unser Bildungssystem zukunftsfähig aufzustellen!

Jetzt sind die Länder gefordert, die Vereinbarung bis 2027 für die Einführungsphase in ihren Ländern anzupassen. Wie diese genau aussehen werden, ist noch offen. In einigen Bundesländern sind die Vorbereitungen schon sehr weit, anderswo hört man nicht besonders viel aus den Ministerien (zu den in Hessen geplanten Änderungen siehe den Beitrag von Stefan Edelmann auf S. 8-9). Durch die geringere Flexibilität wird es schwierig für Schüler:innen, Vertiefungs- und Projektkurse zu belegen. In Nordrhein-Westfalen müssen zum Beispiel mindestens 102 Wochenstunden in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe nachgewiesen werden. In der Einführungs- und Qualifikationsphase müssen jeweils mindestens 34 Wochenstunden nachgewiesen werden. Allein zeitlich sind also weitere Kurse für die Schüler:innen, die vor- und nachbereitet werden sollen, schwer vorstellbar. In den Bundesländern, in denen die Änderungen noch in der Umsetzungsphase sind, lohnt es sich auf jeden Fall, als GEW Einfluss zu nehmen. Auch kleinere Flexibilisierungen oder Änderungen bei den Prüfungsformaten sowie weitere Öffnungen können Schüler:innen und auch Lehrkräften bessere Bedingungen ermöglichen.
In dem bereits oben zitierten GEW-Beschluss von 2022 werden mehr Handlungsfreiräume, Eigenverantwortlichkeit und Professionalität für die Bildungsakteur:innen gefordert. Dies bezieht sich nicht nur auf die Schüler:innen, sondern auch auf die Pädagog:innen. Explizit geht es in den Forderungen um die Arbeitsbedingungen:
•    Die Prüfungstermine der schriftlichen Abiturprüfung werden so festgesetzt, dass für alle Kolleg:innen ausreichend Zeit für die Korrektur der Arbeiten vorhanden ist. Nur dies sichert eine gleichbleibend hohe Qualität der Korrekturen.
•    Es muss eine verbindliche und für alle entlastende Korrekturtageregelung geben, um eine Überlastung aller Kolleg:innen zu vermeiden. Die Bedürfnisse von teilzeitbeschäftigten und schwerbehinderten Kolleg:innen sind in besonderer Weise zu berücksichtigen.
•    Darüber hinaus wird es den Schulleitungen ermöglicht, bei besonderen Belastungen das Zeitkontingent für die Korrektur zu erweitern.
•    Teilzeitbedingte unterrichtsfreie Tage und Sonn- und Feiertage sowie Ferientage sind keine Korrekturtage. Eine längere zusammenhängende Erholungszeit muss auch in den Ferien möglich sein.

Die Verbesserung der Arbeits-, Lern- und Rahmenbedingungen ist ein wesentliches Kriterium für Schulqualität. Deshalb sind diese auch in den Schulpolitischen Positionen mit einem eigenen Abschnitt deutlich markiert worden.

Anja Bensinger-Stolze leitet den Organisationsbereich Schule im Geschäftsführenden Vorstand der GEW.