Die soziale Lage der Studierenden in Hessen spitzt sich zu. Während die Bundesregierung eine Nullrunde beim BAföG plant, belasten steigende Semesterbeiträge und eine chronische Wohnraumkrise die Studierenden. Angesichts der anstehenden Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes will die Initiative „Semesterbeitrag senken!“ die Frage nach der finanziellen Belastung von Studierenden ins Zentrum der Debatte rücken.
Bundesbildungsministerin Dorothee Bär (CSU) hat bekannt gegeben, dass die Bundesregierung wahrscheinlich von der geplanten BAföG-Erhöhung Abstand genommen hat. Es sei „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben.“ Viele sammelten dabei sogar „wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“. Sie sprach weiter davon, dass es kein „Vollkaskostudium“ geben werde. Studierende seien in Deutschland „privilegiert“, da keine Studiengebühren anfielen. Doch wie sieht die Realität aus? Nach verschiedenen Erhebungen arbeiten von den rund 242.000 Studierenden in Hessen bereits über zwei Drittel neben dem Studium. An der Goethe-Universität Frankfurt gaben sogar 72,3 Prozent der befragten Studierenden an, neben dem Studium zu arbeiten. Die Hälfte von ihnen konstatierte, dass sie zwingend arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Diese hohe Arbeitsbelastung bleibt nicht ohne Folgen für den Studienerfolg. Ein hoher Erwerbsaufwand reduziert statistisch signifikant die Zeit, die für studienbezogene Aktivitäten zur Verfügung steht. Rund 36 Prozent der Studierenden an der Justus-Liebig-Universität Gießen gingen davon aus, dass ihr Job das Studium beeinträchtigt. Die „Regelstudienzeit“ wird so für viele zu einem unerreichbaren Ideal: Nur 30,3 Prozent der Absolvent:innen in Hessen schließen ihr Studium innerhalb dieser Zeitspanne ab. Der Druck der Erwerbsarbeit stellt hierbei zweifelsohne einen maßgeblichen Faktor dar.
Privilegierte Studierende?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sollte einst als zentrales Instrument der staatlichen Studienförderung den Zugang zu einem Hochschulstudium von der sozialen Herkunft entkoppeln. Doch auch in Hessen zeigt sich ein ernüchterndes Bild: Im Jahr 2024 erhielten im durchschnittlichen Monatsbestand nur noch 10,9 Prozent der hessischen Studierenden Leistungen nach dem BAföG. Dies stellt einen historischen Tiefstand dar. Zum Vergleich: Im Jahr 2007 lag die Quote in Hessen noch bei 15,6 Prozent. Die Bundesregierung begründet die geplante Aussetzung der eigentlich bereits angekündigten Erhöhung mit dem großen Spardruck im Haushalt. Für die Studierenden bedeutet dies jedoch einen massiven Kaufkraftverlust. Da studentische Haushalte einen überproportional großen Anteil ihres Budgets für Wohnung und Ernährung ausgeben, zusammen oft über 67 Prozent, trifft sie die Inflation härter als den Großteil der Bevölkerung. Die monatliche BAföG-Förderung von im Mittel 657 Euro reicht bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu decken, die im Durchschnitt bei 969 Euro liegen. Ohne eine regelmäßige Anpassung der Sätze verkommt das BAföG zu einer symbolischen Leistung, die den Anspruch auf die Sicherstellung des Existenzminimums immer weniger erfüllt.
Angespannter Wohnungsmarkt
Die finanzielle Notlage der Studierenden wird durch den hessischen Wohnungsmarkt massiv verschärft. Studierende mit eigener Haushaltsführung geben im Durchschnitt 53 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aus. Nach wissenschaftlichen Standards gilt ein Haushalt bereits als überbelastet, wenn er mehr als 40 Prozent für das Wohnen aufwenden muss – ein Kriterium, das auf fast zwei Drittel der studentischen Haushalte zutrifft.
In den hessischen Universitätsstädten ist die Lage dramatisch. Die Wohnheime der Studierendenwerke sind ausgebucht. In Frankfurt am Main suchten im letzten Jahr rund 2700 Studierende erfolglos nach einem bezahlbaren Zimmer. Die Versorgungsquote durch das Studierendenwerk liegt in Frankfurt bei extrem niedrigen 5,1 Prozent. Das Land Hessen hat zwar das Ziel einer Unterbringungsquote von 10 Prozent formuliert und investiert über Förderprogramme in neue Wohnheimplätze, wie etwa in Wiesbaden und Offenbach. Doch angesichts explodierender Baukosten und eines Mangels an geeigneten Grundstücken hinkt der Ausbau dem Bedarf hinterher. Wer auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen ist, muss in Frankfurt mit Quadratmeterpreisen von bis zu 19,50 Euro rechnen. In Gießen stieg der Mietspiegel für Kleinstwohnungen auf über 14 Euro.
Ein weiterer Kostenfaktor sind die Semesterbeiträge, die an den hessischen Hochschulen regelmäßig steigen. Die Beiträge in Marburg, Frankfurt und Gießen gehören zu den höchsten bundesweit. Ein erheblicher Anteil des Semesterbeitrags wird für die Finanzierung der Studierendenwerke verwendet. Da die staatlichen Zuschüsse nicht ausreichen, um die Teuerungen bei Energie und Personal aufzufangen, werden diese Mehrkosten direkt auf die Studierenden umgelegt. Zum Wintersemester 2026/2027 sieht sich das Studierendenwerk Darmstadt gezwungen, seinen Beitrag um 40 Euro pro Semester anzuheben.
Novellierung des Hochschulgesetzes
Die anstehende Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes bietet die Chance, die soziale Infrastruktur der Hochschulen zu stärken. Eine aktive Gruppe aus Marburger Studierenden hat sich zum Ziel gesetzt, den im Hochschulgesetz verankerten Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro abzuschaffen – eine Forderung, die die GEW mit Nachdruck unterstützt. Mit etwas über 12 Millionen Euro jährlich wäre dies eine spürbare Entlastung für die Studierenden. Da Studierende in der Regel nicht sparen (können) und ihr verfügbares Einkommen vollständig für die notwendigsten Ausgaben verwenden, würde zumindest ein Teil der Kosten dem Staat über zusätzliche Steuereinnahmen wieder zufließen.
Angesichts der schwierigen finanziellen Haushaltslage des Landes und der harten Auseinandersetzungen rund um den Hessischen Hochschulpakt mögen einige diese Forderung als „utopisch“ abstempeln. Neben der dringend gebotenen finanziellen Entlastung der Studierenden ließe sich allerdings auch zurecht anführen, dass es fraglich ist, ob die Verwaltung eines Studierenden tatsächlich 50 Euro Kosten im Semester verursacht. Gerade in Zeiten einer digitalen Verwaltung von Immatrikulation und Rückmeldung der Studierenden ist dieser Betrag vollkommen unangemessen, seine Begründung somit immer fragwürdiger. Der Verwaltungskostenbeitrag ist ein Überbleibsel der Auseinandersetzung um die Studiengebühren. Eine etwaige Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags, über die inzwischen tatsächlich spekuliert wird, muss in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden. Auch wenn es schwierig werden dürfte, ist und bleibt deren vollständige Abschaffung das richtige Ziel.
Literatur
Julia Mordal/Antonia Winkler (2024): Gesamtauswertung Universitätsweite Studierendenbefragung 2023 Goethe-Universität, Frankfurt.
Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (2023): Die Studierendenbefragung in Deutschland: 22. Sozialerhebung. Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2021, Berlin.