Der Schutz vor den großen Lebensrisiken wie Krankheit oder Erwerbslosigkeit sowie die Absicherung des Lebensunterhalts im Alter gelten als die traditionellen Säulen des Sozialstaats. Doch es gibt gute Gründe, auch das Bildungssystem als einen Teil von diesem zu betrachten, wie das zum Beispiel der Ökonom Thomas Piketty nahelegt (siehe S. 6-7). Denn das öffentliche Bildungssystem ermöglicht breiten Bevölkerungsschichten einen Zugang zu Bildung, den sie auf einem privaten Bildungsmarkt nicht hätten. Es ist jedoch vollkommener Unsinn, dass es nur genügend „Bildungsinvestitionen“ bedürfe, um andere „konsumtive“ Sozialleistungen im Gegenzug senken zu können – wie manch Neoliberaler glauben machen will. Darüber hinaus muss ernüchtert konstatiert werden, dass das Bildungssystem allein es nicht vermag, bestehende Ungleichheiten auszugleichen. Gerade in Deutschland hängt der Bildungserfolg bekanntlich besonders stark von sozioökonomischen Faktoren ab.
Neben der älteren, noch immer kontroversen Debatte um die Schulstruktur wird in diesem Zusammenhang seit einigen Jahren auch die Ressourcenausstattung der Schulen diskutiert. Denn es ist festzustellen, dass sich die Voraussetzungen für die pädagogische Arbeit zwischen den einzelnen Schulen in Abhängigkeit von deren Umfeld deutlich unterscheiden. In einem Stadtteil mit einem großen Anteil an armen Familien in beengten Wohnverhältnissen sind die Lernvoraussetzungen der Schüler:innen ganz andere als in einem eher privilegierten Vorort mit großzügigen Eigentumswohnungen, um ein anschauliches Beispiel zu geben. Daher wird die erste Schule angesichts der fundamental anderen Ausgangslage bei gleicher Ressourcenausstattung ihren Schüler:innen wohl kaum die gleichen Lernerfolge ermöglichen können.
Angesichts dieser Diskussion hat die schwarz-grüne Koalition 2013 die sozialindizierte Stellenzuweisung eingeführt und deren Volumen sukzessive auf 650 Stellen aufgestockt. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens lobte das Hessische Kultusministerium: „Die spezielle Unterstützung von Schulen in besonders herausfordernden sozialen Lagen durch multiprofessionelle Teams wird in Hessen (…) kontinuierlich vorangebracht. Kaum ein anderes Land verfügt über einen so großen Erfahrungsschatz bei der bedarfsgerechten Verteilung seiner Mittel – und das ohne großen bürokratischen Aufwand.“ Dies alles ermögliche zum Beispiel den gleichzeitigen Unterrichtseinsatz von zwei Lehrkräften in einer Klasse statt einer Lehrkraft. Darüber hinaus könnten die Schulen „je nach Bedarfen zusätzliche Angebote wie Förderunterricht in Deutsch und Mathematik, Klassenförderstunden, Hausaufgabenhilfe oder sozialpädagogische Förderung sicherstellen.“
Die Potentiale der zusätzlich zur Grundunterrichtsversorgung zugewiesenen Stellen sind hier treffend beschrieben. Gleichwohl gab es auch kritische Anmerkungen, nicht zuletzt seitens der GEW. Diese bezogen sich auf die Auswahl der für die Berechnung herangezogenen Indikatoren:
Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung,
Anteil SGB II-Empfänger:innen an der Wohnbevölkerung,
Anteil Einfamilienhäuser an Gesamtzahl der Wohnungen,
Anteil der zugewanderten Schüler:innen.
Die ersten drei Indikatoren werden auf Gemeindeebene erhoben, nur der vierte auf Schulebene. So können die mitunter erheblichen Unterschiede zwischen einzelnen Schulen innerhalb einer Gemeinde nicht angemessen abgebildet werden. Darüber hinaus blieb der Einfluss auf die Ressourcenverteilung insgesamt – 650 Stellen entsprachen gut einem Prozent – viel zu gering.
Dennoch konnte man nach der Einführung des Startchancen-Programms der Ampel, das einen ähnlichen Ansatz verfolgt, hoffen, dass sich die Situation dieser Schulen in der Summe spürbar verbessern könnte. Dies galt erst recht, nachdem CDU und SPD in Hessen in ihrem Koalitionsvertrag 2023 angekündigt hatten, den Sozialindex „auf der Basis einer verfeinerten Datengrundlage“ weiterzuentwickeln, „um ihn noch schulspezifischer auszubauen“ (S. 8). Diese Hoffnung wurde mit der zum Schuljahr 2026/27 vorgenommenen annähernden Halbierung des Stellenvolumens auf 350 zunichte gemacht. Angesichts der gleichzeitigen Kürzung bei den binnendifferenziert arbeitenden integrierten Gesamtschulen könnte man den Eindruck gewinnen, dass gezielt an den Stellen gespart wird, an denen der größte Schaden zu erwarten ist.