Hessen ist nach Bayern das wirtschaftsstärkste deutsche Flächenland. Trotz der ökonomischen Stärke arbeiten 15 Prozent der abhängig Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Die hessische Armutsquote ist zuletzt deutlich angestiegen.
Die Lohnentwicklung in Hessen war in den vergangenen Jahren – genau wie in Deutschland insgesamt – durch wirtschaftliche Krisen (Corona, Ukraine-Krieg, geopolitische Verwerfungen usw.) geprägt. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Nominal- und Reallohnentwicklung: Während es sich beim Nominallohn um den in Euro ausgezahlten Bruttolohn handelt, berücksichtigt der Reallohn den Kaufkraftverlust aufgrund der Inflationsrate.
Zurückgehender Niedriglohnsektor
Das Hessische Statistische Landesamt veröffentlicht eine Zeitreihe zur Entwicklung von Reallohn, Nominallohn und Verbraucherpreis in Hessen. Ab dem Jahr 2013 stiegen die Reallöhne zunächst kontinuierlich, sind dann aber im ersten Corona-Jahr 2020 leicht gefallen. Ein deutlicher Rückgang des Reallohns ist aufgrund der hohen Inflationsraten in den Jahren 2022 und 2023 infolge steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise – verursacht durch den Ukraine-Krieg – zu verzeichnen. Die deutlich über dem Anstieg der Inflationsrate liegenden Nominallohnanstiege der Jahre 2024 und 2025 haben dafür gesorgt, dass 2025 das Reallohnniveau des Jahres 2019 wieder erreicht worden ist.
Eine durchaus erfreuliche Entwicklung zeigt sich im Bereich der gering entlohnten Beschäftigung. Zum Niedriglohnbereich zählen Beschäftigte, die weniger als zwei Drittel des Medianlohns verdienen. Der Medianlohn teilt die abhängig Beschäftigten in zwei Hälften: Die eine Hälfte verdient mehr, die andere weniger als den Medianlohn. Der Wert von zwei Dritteln des Medianlohns definiert die Niedriglohnschwelle. Zugrunde gelegt wird dabei der Bruttolohn, also der Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Da die nominalen Löhne im Trend steigen, steigt auch von Jahr zu Jahr die Niedriglohnschwelle. Im Jahr 2025 lag diese bei 14,32 Euro.
Der im Jahr 2015 eingeführte allgemeine gesetzliche Mindestlohn hat dazu beigetragen, dass der Niedriglohnsektor in Deutschland insgesamt und auch in Hessen deutlich geschrumpft ist (vgl. Tabelle 1). 2025 waren noch 14,8 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Hessen Niedriglohnjobs. Ihr Anteil sank damit um 3,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vergleichsjahr 2014. In Deutschland insgesamt liegt die Niedriglohnquote aktuell mit 16 Prozent etwas über dem hessischen Wert. Der stärkste Rückgang im Bereich der Niedriglohnbeschäftigung erfolgte zwischen April 2022 und April 2023. Eine Erklärung liefert der deutliche Anstieg des Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12,00 Euro in diesem Zeitraum. Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro dürfte diesen Trend fortsetzen.
Niedriglohn und Armut
Während sich Niedriglohnbeschäftigung am individuell ausgezahlten Bruttolohn bemisst, wird Armut auf der Ebene der privaten Haushaltseinkommen ermittelt. Zugrunde gelegt wird dabei das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen. Dieses umfasst das gesamt Einkommen (Löhne, Renten, Sozialleistungen und Einkünfte aus Vermögen) aller Haushaltsmitglieder nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Die unterschiedliche Größe und Zusammensetzung der Haushalte wird durch eine Gewichtung der Haushaltsmitglieder berücksichtigt.
Auch für die Definition von Armut wird auf den schon erläuterten Medianwert zurückgegriffen: Die eine Hälfte der Haushalte verfügt über ein größeres, die andere Hälfte über ein kleineres Einkommen als der Haushalt mit dem Medianeinkommen. Als arm oder armutsgefährdet gilt, wer in einem Haushalt lebt, dessen Einkommen unter 60 Prozent des Medianwertes der verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen liegt. In Hessen ist die Armutsquote von 17,2 Prozent im Jahr 2021 zunächst auf 15,3 Prozent im Jahr 2022 gesunken, um 2025 mit 17,3 Prozent auf den höchsten Stand der vergangenen fünf Jahre zu steigen (vgl. Tabelle 2). Sie liegt damit aktuell deutlich über dem gesamtdeutschen Durchschnittsniveau.
Ob ein Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle mit Armut einhergeht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt der Umfang der eigenen Beschäftigung, das Einkommen anderer Haushaltsmitglieder und die Höhe von empfangenen sozialstaatlichen Leistungen. Nach Berechnungen von Thorsten Kalina vom Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten, der in Deutschland arm ist, deutlich gestiegen. (1) Waren 1999 noch weniger als 5 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten von Armut betroffen, belief sich dieser Wert im Jahr 2022 auf über 20 Prozent. Während 1999 der Anteil der in Armut lebenden Niedriglohnbeschäftigen noch unter dem Durchschnitt der gesamten Beschäftigten lag, fiel die Armut unter Niedriglohnbeschäftigten 2022 größer aus als in der Gesamtbevölkerung.
Die geschilderte Entwicklung hängt unter anderem mit dem Umfang der Tätigkeit der Niedriglohnbeschäftigten zusammen. So werden Niedriglohnjobs seltener als früher in Vollzeit ausgeübt. Relevant für den Zusammenhang von Niedriglohnbeschäftigung und Armut ist generell der Haushaltskontext. So sind Singles und Alleinerziehende unter den Niedriglohnbeziehenden besonders stark gefährdet, in Armut zu leben. Hier fehlen ganz offensichtlich die Einkommen weiterer Haushaltsmitglieder, um eine Armutsgefährdung zu verhindern.
Schlussfolgerungen
Um Armut zurückzudrängen, müsste ein Bündel von Maßnahmen ergriffen werden. Sinnvoll wären etwa höhere Sozialtransfers. Die aktuelle Politik geht aber genau den umgekehrten Weg – so ist beim Bürgergeld beziehungsweise bei der neuen Grundsicherung in den Jahren 2025 und 2026 trotz Preissteigerungen keine Erhöhung erfolgt. Auf der Ebene der entlohnten Beschäftigung wären angemessene Steigerungen des Mindestlohns sinnvoll. Besonders wichtig wäre eine Steigerung der Tarifbindung, das heißt eine Entlohnung der abhängig Beschäftigten nach Tarif. Zahlt ein Unternehmen gemäß der Vereinbarungen eines Tarifvertrags, dann ist die Bezahlung im Durchschnitt deutlich besser als in anderen Unternehmen. So waren in Hessen 2025 nur 3,8 Prozent der Jobs in tarifgebundenen Unternehmen unter 14 Euro entlohnt. In nicht tarifgebundenen Unternehmen hingegen wurde fast jeder fünfte Job so gering bezahlt. (2)
Zu einer Zahlung nach Tarif verpflichtet sind jene Unternehmen, die Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband sind. Da die Zahl dieser tarifgebundenen Betriebe rückläufig ist, werden sowohl in Deutschland als auch in Hessen immer weniger Beschäftigte nach Tarif bezahlt. Das stärkste Instrument, um die Tarifbindung zu erhöhen, ist die Allgemeinverbindlicherklärung. Die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags, die vom Bundesarbeitsministerium oder – bei entsprechend eingeschränkter räumlicher Geltung – vom jeweils zuständigen Landesarbeitsministerium im Einvernehmen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern in den Tarifausschüssen erklärt wird, ist an verschiedene Bedingungen gebunden. Um eine Steigerung der Tarifbindung durch Allgemeinverbindlicherklärung zu erreichen, wäre eine weitgehende Änderung des Verfahrens notwendig, da die Arbeitgeberverbände aufgrund der Stimmverhältnisse in den Tarifausschüssen eine weitgehende Anwendung des Instruments blockieren.
(1) Thorsten Kalina, Niedriglohnbeschäftigung 2023 – Hohes Armutsrisiko unter Niedriglohnbeziehenden, IAQ Report 03/2026.
(2) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag „Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hessen 2025“. Drucksache 21/4419.