Stellungnahme zur Verwendung gendergerechter Sprache im Hauptpersonalrat

Hauptpersonalrat informiert über Mitbestimmungsrechte

Der Hauptpersonalrat Schule (HPRS) weist das vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) verhängte „Genderverbot“ entschieden zurück. In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert der HPRS nicht nur das Fehlen einer tragfähigen Rechtsgrundlage, sondern sieht das Verbot auch im Widerspruch zu Grundgesetz, Antidiskriminierungsrecht und dem Hessischen Personalvertretungsgesetz. Personalräte seien keine Exekutivorgane, sondern unabhängige Gremien – ihre Kommunikation dürfe daher nicht von ministeriellen Weisungen bestimmt werden. Der HPRS betont: Nicht das Gendern, sondern das Verbot geschlechtergerechter Sprache ist verfassungsrechtlich problematisch.