Mit einem Erlass zur Einführung der webbasierten „berufswahlapp“ ermöglicht das Ministerium den Schulen die Umstellung von den „Berufswahlpass-Ordnern“ auf ein neues digitales Format. Grundsätzlich ist diese Umstellung derzeit freiwillig, allerdings wird die Verordnung zur beruflichen Orientierung (VOBO) in diesem Jahr novelliert und zukünftig hierzu möglicherweise Vorgaben machen. Ende Januar haben 284 Schulen die App genutzt, ausgenommen sind derzeit noch die beruflichen Schulen und verständlicherweise die Grundschulen. An einer Anbindung an das Schulportal werde mit Hochdruck gearbeitet, um die Nutzung möglichst anwenderfreundlich für alle Beteiligten zu gestalten.
Das Ministerium hat endlich eine Auswertung der psychischen Gefährdungsbeurteilungen vorgelegt, eineinhalb Jahre nach ihrer Fertigstellung. Der HPRS hatte diese Auswertung vor über zwei Jahren angestoßen und seitdem auf eine Rückmeldung gewartet. Der Grund der Verzögerung drängt sich leider unmittelbar auf: Der zuständige Medical Airport Service sieht auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse einen unmittelbaren Handlungsbedarf in Bezug auf die psychische Gesundheit von Lehrkräften! In der allgemeinen Auswertung wird deutlich, dass die Belastungsfaktoren und deren negative Auswirkungen im Bereich der Arbeitsorganisation/Arbeitszeit am größten sind. Der Vergleich der „Extremgruppen“ beim Thema Gesundheit zeigt die „Erschöpfungszustände“ der stark Beanspruchten sehr deutlich auf. Dies betrifft 35,5 Prozent der Befragten und ist somit aus Arbeitsschutzsicht ein nicht hinnehmbarer Befund, der sofortige Gegenmaßnahmen auslösen muss.
Zum vierten Mal wird die Quereinstiegsmaßnahme „Quis GS“ aufgelegt, da der Bedarf nach qualifizierten Lehrkräften an Grundschulen noch immer nicht gedeckt werden kann. In der neuen Maßnahme hat sich das dritte Fach von Sachunterricht zu Kunst oder Ethik geändert. Angesichts der vor allem in Ballungsräumen herrschenden Mangelsituation, bei der Personen ohne jede (pädagogische) Qualifikation im Rahmen von TVH-Verträgen eingesetzt werden, eine nicht zu problematisierende Änderung, die wohl Kapazitätsengpässen in den Studienseminaren geschuldet ist. Fragwürdig erscheint vielmehr, ob die Anzahl der darüber zu findenden Personen den einstelligen Bereich überschreiten kann. Die zweite Änderung betrifft die nachzuweisende Berufserfahrung, die von mindestens fünf auf ein Jahr reduziert wurde. Weder bei den Inhalten noch bei den für die Teilnehmenden besonders relevanten Regelungen der Stunden bei der Anrechnung der Weiterbildungsmodule und beim eigenverantwortlichen Unterricht hat es eine Änderung zum Vorgängererlass gegeben.
Der HPRS erfragt den aktuellen Stand zur Umsetzung des Startchancen-Programms, weil es keine neuen Informationen zur Auswahl der teilnehmenden Schulen gibt. Bisher sind 92 Schulen Teil des Programms, hessenweit sollen es jedoch 321 Schulen werden. Zudem gibt es vermehrt negative Rückmeldungen, was den bürokratischen Aufwand bei einer Teilnahme am Programm angeht. Das Ministerium erklärt, dass sich die zusätzlich aufzunehmenden Schulen derzeit im Austauschprozess mit den Schulämtern und den schulischen Gremien befinden. Im Januar werde es eine Auflistung über die neuen Schulen im Programm geben, die auch aufschlüssele, welche Schulen im Schuljahr 2025/26 oder 2026/27 in das Programm einsteigen. Bei den derzeit im Programm befindlichen Schulen seien bisher lediglich 15 Einstellungen umgesetzt, davon elf Lehrkräfte, drei UBUS-Kräfte und eine Schulhelfer:in. Im Rahmen des zentralen Budgets der Säule II seien bisher 19 Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr eingestellt und eine Familienklasse gebildet worden. Zum Antragswesen erklärt die Dienststelle, dass sich hier erhebliche Probleme durch die unterschiedlichen digitalen Netze ergeben hätten. Zudem habe aggressive Werbung privatwirtschaftlicher Unternehmen stattgefunden, die das offizielle Logo des Programms ohne Autorisierung nutzen, um Aufträge von Schulen zu erhalten.
Nach Erörterung mit dem Ministerium hat der HPRS eine umfangreiche Stellungnahme zur Novellierung der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) beschlossen. Bei den Klausuren soll nun eine „angemessene Anzahl von Themenfeldern“ eines Halbjahres berücksichtigt werden. Da die Themenfelder in den einzelnen Fächern sehr unterschiedlich gestaltet sind, irritiert diese rein quantitative Formulierung und forciert potentiell Missverständnisse. Eine „angemessene Anzahl“ könne je nach Themenfeld durchaus nur ein einziges sein, was das Ministerium in der Erörterung so bestätigt. Die Anzahl der verbindlich zu schreibenden Klausuren in den zwei- und dreistündigen Grundkursen in Q1-Q3 wird von zwei auf eine reduziert. Hiermit kommt das Ministerium endlich einer wiederholt vorgebrachten Forderung nach, die Gesamtzahl der Klausuren zu verringern. Es bleibt jedoch bei zwei Klausuren in den Leistungskursen und den vierstündigen Grundkursen. Somit ist das besonders korrekturintensive Fach Deutsch (neben Mathematik) von der Reduzierung ausgenommen. Mit § 9 (12a) wird die Bewertung und Beurteilung von Klausuren im Fach Deutsch neu geregelt. Zukünftig soll zwischen „Verstehensleistung“ (Inhalt – 70 Prozent) und „Darstellungsleistung“ (sprachliche Richtigkeit, äußere Form – 30 Prozent) unterschieden werden. Für die Deutsch-Lehrkräfte bedeuten die Änderungen, dass sie nicht nur eine vollkommen veränderte Form der Korrektur und Bewertung anzuwenden haben, sondern auch keinerlei Entlastung bei den Korrekturen angesichts einer unverändert hohen Zahl von zu schreibenden Klausuren bekommen. Der HPRS fordert von der Dienststelle eine angemessene Entlastung für die besonders von Korrekturen belasteten Deutsch-Lehrkräfte!