Hauptpersonalrat Schule bringt Forderungen ein

Gespräch mit Kultusminister Armin Schwarz

Auch wenn das personalvertretungsrechtliche Gegenüber des Hauptpersonalrats Schule (HPRS) der Kultusminister ist, sind direkte Gespräche mit dem Minister lediglich einmal im Jahr vorgesehen. Das erste Gespräch mit Armin Schwarz hat am 19. September 2024 stattgefunden. Wir fassen hier die wichtigsten von uns eingebrachten Inhalte sowie die Antworten des Ministers kurz zusammen.

Zunächst thematisierte der HPRS die Sparvorgaben des Finanzministeriums und deren mögliche Auswirkungen. Dabei betonten wir, dass wir an keiner Stelle Einsparmöglichkeiten im Bildungsbereich sehen. Vielmehr bedarf es weiterer Investitionen, um die existierenden und kommenden Herausforderungen zu meistern. Der Kultusminister erklärte, dass die Sparvorgaben bereits auf der Bundesebene beachtlich seien. Angesichts der geringen Fluktuation bei 67.000 Beschäftigten in Hessen gehe er allerdings davon aus, dass der Lehrberuf nach wie vor ein sehr attraktiver sei. Er werde sich jedoch grundsätzlich dafür einsetzen, die Priorität der Bildungspolitik weiter in das Bewusstsein zu rücken und sich „kraftvoll“ im Interesse seines Ministeriums an den Diskussionen beteiligen.

Zum Themenkomplex Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit führten wir aus, dass durch die vorliegenden Arbeitszeit- und Arbeitsbelastungsstudien hinreichend dokumentiert ist, welchen Arbeitsbedingungen Lehrkräfte mittlerweile ausgesetzt sind. Die Forderung nach einer weiteren Reduzierung der Pflichtstundenzahl um mindestens eine halbe Pflichtstunde bleibt für uns zentral, ebenso die substanzielle Erhöhung der Schuldeputate für zusätzliche, außerunterrichtliche Aufgaben. Und nicht zuletzt sollte die Absenkung des Klassenteilers dringend in den Blick genommen werden. Anschließend überreichte der HPRS dem Kultusminister den Initiativantrag zur Erfassung der Arbeitszeit. Der Kultusminister reagierte auf die einzelnen Ausführungen nicht, sondern verwies auf die seit vielen Jahrzehnten praktizierte Entlastung, die es beispielsweise durch UBUS gebe. Rechne man alle besonderen Programme, die eine zusätzliche Zuweisung bedeuten, zusammen, gebe es bereits heute eine rechnerische Versorgung der Schulen von 138 Prozent. Zudem erklärte er, dass er auf die Vorschläge zur Arbeitszeiterfassung gespannt sei, jedoch die Kultusministerkonferenz als federführend ansehe.

Zum Bereich der Inklusion erneuerte der HPRS seine Kritik, dass auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion nicht verwirklicht ist. Es fehlt noch immer an Förderschullehrkräften und an sozialpädagogischen Fachkräften für die Unterstützung der Regelschullehrkräfte im Unterricht sowie an Zeit und Ressourcen für Kooperation und Teamteaching. Oftmals werden Mittel für den Erhalt von Doppelstrukturen eingesetzt. Der Kultusminister erklärte, dass in Hessen aktuell fast 5.000 Förderschullehrkräfte im Einsatz seien und betonte, dass er in diesem Bereich der Maxime folge, „vom Kind aus zu denken“, und zudem den Elternwunsch respektiere. Insofern gebe es von seiner Seite ein klares Bekenntnis zum Erhalt der Förderschulen. Trotzdem werde weitreichende Inklusion gefördert, was die Einsatzzahlen der Lehrkräfte belegen würden, wonach etwa 2.900 Lehrkräfte im inklusiven Unterricht und etwa 2.000 an Förderschulen eingesetzt seien.

Zum Themenfeld der Digitalisierung äußerten wir zunächst unsere Sorge über die noch immer zwischen Bund und Ländern ungeklärte Finanzierung des Digitalpakt 2.0. Schließlich sind für 2025 der Austausch der Endgeräte für alle Lehrkräfte und die auskömmliche Anschaffung für sozialpädagogische Fachkräfte angekündigt. Erneut führte der HPRS aus, dass es Maßnahmen zur Sicherung des IT-Supports und des Datenschutzes an Schulen bedarf, die mit entsprechenden Ressourcen hinterlegt werden müssen. Zudem sind bei der Digitalisierung von Schulen Mindeststandards erforderlich, die für alle Schulen gelten. Herausgehobene „Leuchtturmprojekte“ sehen wir als wenig hilfreich an. Der Kultusminister erklärte, dass er weiterhin für die Realisierung des Digitalpakt 2.0 streiten werde. Die vom Bund vorgeschlagene paritätische Finanzierung sei allerdings inakzeptabel, da der Digitalpakt 1.0 noch zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent von den Ländern finanziert worden sei. Die Fragen des IT-Supports und des Datenschutzes sollten jenseits von Lehrkräften geklärt werden, dies scheitere aber oftmals am Fachkräftemangel. Den notwendigen Austausch der Endgeräte für Lehrkräfte habe man im Blick.

Zur Weiterentwicklung der Beschäftigung von UBUS-Fachkräften erläuterte der HPRS, dass eine Ausweitung der Stellen auch aufgrund des kommenden Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung dringend geboten ist. Um die zentrale Rolle von sozialpädagogischen Fachkräften als Bestandteil multiprofessioneller Teams auch rechtlich zu verankern, sollen entsprechende Formulierungen in der nächsten Novellierung des Hessischen Schulgesetzes Berücksichtigung finden. Der Kultusminister bestätigte die herausragende Bedeutung der sozialpädagogischen Fachkräfte für alle Schulen. Dieser hessische Weg werde weiterhin verfolgt. Für eine Verankerung von UBUS im Schulgesetz zeigte er sich offen.

Zur weiteren Entwicklung der beruflichen Schulen im Kontext des Vorhabens „Zukunftsfähige Berufsschule“  erinnerte der HPRS daran, dass das Gesamtkonzept längst fertiggestellt sein sollte. Ein Inkrafttreten der Verordnung war bereits für das laufende Schuljahr in Aussicht gestellt worden. Der Kultusminister erklärte, dass ihm das Projekt besonders am Herzen liege und er alle Standorte erhalten wolle. Da jedoch in den letzten 40 Jahren ein Rückgang der Ausbildungsverträge um fast die Hälfte zu verzeichnen sei, müsse über neue Organisationsformen nachgedacht werden. Dieser Prozess werde etwa ein Jahr länger dauern als ursprünglich avisiert.