Wir, die Personengruppe Frauen* der GEW Hessen, haben uns sehr gefreut, dass sich wieder so viele von euch für unsere Fachtagung interessiert haben und sich mit uns gemeinsam in einem inspirierenden Austausch am Prozess der Gleichstellung beteiligt haben.
Nach der Eröffnung durch das Vorsitzendenteam der PG Frauen* richtete Simone Claar, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen, ein Grußwort an die Teilnehmer*innen. Sie ermutigte uns dazu, weiter für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und das Kümmern um sich selbst zu kämpfen und gegen das Genderverbot anzugehen. Sie empfahl ein Buch, das jede*r gelesen haben sollte: In vier Schritten zum Feministen!
Sehr gefreut haben wir uns über die Zusage von Tina Breidenich und Jenny Huschke, die uns mit Impulsvorträgen ihre Sichtweisen auf die Frauen– und Gleichstellungspolitik nähergebracht haben:
Tina sprach im Vortrag „Von Welle zu Welle – Bewegungen in der Frauen- und Geschlechterpolitik“ nicht nur über die großen historischen Vorbilder wie Helene Lange und Simone de Beauvoir, sondern auch zu Kimberlé
Crenshaw, der Mitbegründerin der Critical Race Theory und forderte nachdrücklich die Solidarität und Chancengleichheit aller Geschlechter mit besonderem Hinweis auf die Istanbul Konvention und das Gewalthilfe- und Selbstbestimmungsgesetz.
Jenny lenkte in ihrem Vortrag „Lieber gleichgestellt als später: Aspekte aktueller Frauen– und Gleichstellungspolitik und ihre konkrete Umsetzung“ unsere Aufmerksamkeit auf Artikel 3 des Grundgesetzes von 1949, das noch lange Jahre keine echte Gleichstellung garantiert hat sowie auf das Gleichberechtigungsgesetz der DDR. Sie prangerte den sog. „Wohlfahrtsstaat“ an, der für Pay Gaps und andere unzureichende Teilhabe von Frauen an der Gesellschaft die Verantwortung trage.
Im Vortrag von Manon Tuckfeld zu „Rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen der Frauen- und Gleichstellungspläne (FFGP)“ wurde deutlich, dass sowohl der jeweilige GPRS beim staatlichen Schulamt als auch die jeweiligen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, auf Stellenausschreibungen Einfluss zu nehmen. Zu klären wäre zudem erst einmal, welches denn überhaupt die Ziele der Gleichstellung seien. Gehe es lediglich darum, 51 % Frauen in Führungspositionen zu bekommen oder spielen zentrale Maßnahmen eine Rolle, die sich an ALLE Frauen* gleichermaßen richten. Zudem ist in einigen Schulformen der Anteil an Frauen* in Führungspositionen leider rückläufig…
Als problematisch wird die faktische Einschränkung der Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hervorgehoben. Klar formulierte Ziele eines Frauenförder- und Gleichstellungsplanes müssen deshalb sein:
Familienfreundlichkeit, Aufnahme der Teilzeitrichtlinien in die FFGP, eine gute Wiedereingliederung nach Elternzeit, Beurlaubungen etc. Es muss deshalb möglich sein, sich ohne Einhaltung des Dienstweges an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu wenden, wenn an Schulen
Unvereinbarkeiten in Bezug auf Umsetzung von Teilzeit, Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf oder Wiedereingliederung vorhanden sind und Schulleitungen schriftliche Stellungnahmen dazu abgeben müssen.
GANZ wichtig ist - und das ist leider durchaus keine Selbstverständlichkeit - dass die FFGP veröffentlich werden und alle beteiligten Akteur*innen, Schulleitungen, die örtlichen Personalrät*innen und die in Schule Tätigen selbst ihre Rechte kennen und sie nur so auch wahren und umsetzen können!
In den Workshops, in denen die Teilnehmer*innen sich mit Kolleg*innen aus den unterschiedlichsten Schulamtsbezirken aus ganz Hessen austauschen konnten, fand ein vertieftes Studium der verschiedenen FFGP statt.
Als Ergebnisse der Workshops halten wir fest:
Der FFGP muss öffentlich zugänglich sein und übersichtliche Graphiken und Inhalte enthalten, die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten sind möglichst nach Zuständigkeiten zu ordnen, die Verbindlichkeit für alle Geschlechter muss deutlich werden. Besonders hervorzuheben sind die Gesundheitsförderung, die Schaffung eines Pool an Interessenten*innen für
Funktionsstellen sowie die Steigerung der Wertschätzung für Care- und Reproduktionsaufgaben, etwa mit einem Punktesystem.
Ganz besonders sei an dieser Stelle auf §6 HGlG verwiesen, in dem die Inhalte der Frauenförder- und Gleichstellungspläne im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz verankert sind.
Die Schwerpunkte in der Arbeit an der Weiterführung der FFGP sollen auf der Kommunikation und Vernetzung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten liegen, der Forderung nach absoluter Verbindlichkeit der FFGP, der Karriereförderung durch Wiederausschreibung bei einem Bewerberfeld ohne Frauen* sowie der grundsätzlichen Teilbarkeit von Funktionsstellen.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Teilnehmer*innen für den offenen Austausch, bei den Referent*innen sowie den Vorsitzenden der GEW Hessen Dr. Simone Claar und Thilo Hartmann sowie bei allen, die die Veranstaltung ermöglicht haben. Unser ganz besonderer Dank gilt Michelle Lehr aus dem Sekretariat der Geschäftsführung für die tolle Orga!
Die Reise der GEW und der Kampf gehen weiter…! Wir lassen euch nicht im Regen stehen.
Martina Krämer
Team der Vorsitzenden der PG Frauen* Hessen