Fachgruppe Sozialpädagogische Berufe

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Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands vom 5. Oktober 2021

Die GEW Hessen fordert den Kultusminister auf, sicherzustellen, dass die hessische Schulaufsicht und die Lehrkräfteakademie in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben hinsichtlich Begleitung, Beratung und Kontrolle im Fach Islamischer Religionsunterricht entsprechend dem Erlass ‚Religionsunterricht‘ vom 15. 04. 2020 nachzukommen.

Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands vom 5. Oktober 2021

Die GEW Hessen möge in der gewerkschaftlichen Diskussion ausschließlich der Begriff „LEITUNG“ nutzen.
Auf den Begriff „FÜHRUNG“ wird in der GEW verzichtet.
Die GEW Hessen setzt sich für dieses Anliegen auch auf Bundesebene ein.

Beschluss der Fachgruppe vom 19. Oktober 2020

Die Mitglieder der Fachgruppe Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung der GEW-Landesverband Hessen lehnen die geplante Standortverlagerung der Lehrkräfteakademie ab.

Begründung:

  • Die bisherige Standortsituation hat sich bewährt.
  • Die lange bekannten Raumprobleme am Standort Frankfurt sind Folge einer verfehlten Standortplanung innerhalb von Frankfurt seitens des Hessischen Kultusministeriums.
  • Diese verfehlte Raumplanung soll nun durch eine politische Setzung kaschiert werden.
  • Die politische Setzung geht einseitig zu Lasten der Bediensteten.
  • Die Bediensteten und deren Personalvertretungen wurden bei der Suche nach einer Lösung vor vollendete Tatsachen gestellt. Das zeigt eine schwere Missachtung der Betroffenen.
  • Das sog. Changemanagement, was seitens des HKM beabsichtigt ist, belegt, dass das Vorhaben in seinen Konsequenzen undurchdacht ist.
  • Die vorgesehen Standorte sind schlecht erreichbar, was den Grundsätzen von Bürgernähe und Familienfreundlichkeit widerspricht.
  • Unklar bleibt, weshalb für den beabsichtigten Standort Gießen ein Anfor-derungsprofil für ein Mietgesuch erstellt wurde, für Alsfeld aber nicht. Das lässt auf parteipolitische Kungelei mit dem Alsfelder Bürgermeister (CDU) schließen.
  • Durch die Dezentralisierung der Bildungsverwaltung, die von den Bedien-steten und ihrer Gewerkschaft gegen den Widerstand der CDU erzwungen wurde, ist bereits eine Stärkung des ländlichen Raums seitens des HKM erfolgt.

Die Mitglieder der Fachgruppe „Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung“ haben in ihrer Sitzung am 13.8.2019 folgenden Beschluss gefasst:

1. „Die Mitglieder der Fachgruppe ‚Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung‘ fordern, dass sowohl für das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt als auch die Lehrkräfteakademie der Standort Frankfurt gesichert wird und die Arbeitsbedingungen der in den beiden Ämtern tätigen Bediensteten deutlich verbessert werden.
Bei der Auswahl von Standorten für Ämter der Kultusverwaltung sind die Bediensteten grundsätzlich frühzeitig und umfassend  einzubeziehen.“

Begründung:

  1. Für die Schulen, Personenkreise und Organisationen, die mit den beiden Ämtern zu tun haben, müssen sie leicht erreichbar sein. Stichwort: „Bürgernähe“
  2. Den Bediensteten der beiden Ämter dürfen bei ihrem Umzug keine zusätzlichen Belastungen durch erweiterte und komplexere Anfahrtswege zugemutet werden.

Die Mitglieder der Fachgruppe „Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung“ haben in ihrer Sitzung am 12.11.2018 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

„Die Mitglieder der Fachgruppe „Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung“ übernehmen die Stellungnahme des Arbeitskreises ehemaliger Gesamtschuldirektorinnen und -direktoren zur Errichtung einer „Meldeplattform für Lehrer“ der AfD für ihre Fachgruppe innerhalb der GEW. 

Der Hessische Kultusminister wird aufgefordert sicherzustellen, dass jede Form der Denunziation zurückgewiesen wird und Spitzeldienste nicht geduldet werden.

Begründung:

Bespitzelung und Denunziation vergiften das Lernklima. Beide führen zu Misstrauen unter den am Erziehungsprozess Beteiligten. Erziehung zu Selbstverantwortung sowie die Vielfalt von Meinungen und Haltungen werden in unerträglicher Weise behindert. Offenheit und Transparenz, die konstitutive Elemente einer Demokratie sind, werden massiv gestört.

Alfred Harnischfeger | 24.10.2018

Eine Bedrohung für die Demokratie

„Aufrufe an Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte zu bespitzeln und sie öffentlich der Missachtung des Neutralitätsgebot im politischen Unterricht zu bezichtigen, bedrohen die Demokratie und gefährden den sozialen Frieden in unseren Schulen.“ Dies erklärte der Arbeitskreis ehemaliger Gesamtschuldirektoren auf seinem diesjährigen Herbsttreffen.

Die ehemaligen Leiter hessischer Gesamtschulen wenden sich mit ihrer Erklärung entschieden gegen die von der AfD- in Hamburg, Baden Württemberg und Berlin geschaffenen Online-Portale, die Schüler und Eltern aufruft, Verstöße gegen das politische Neutralitätsgebot von Lehrern zu melden. Die Methode, Menschen an den Pranger zu stellen, entspringe dem Mittelalter und sei mit aller Schärfe zurückzuweisen.

„Das ist ein falsches und gefährliches Signal, das von dieser AfD-Aktion ausgeht, vor dem die Lehrkräfte geschützt werden müssen“, so der Vorsitzende des Arbeitskreises Dieter Nerger anlässlich eines Besuches der Gedenkstätte in Hadamar. Politische Bildung in der Schule müsse zwar parteipolitisch neutral sein, aber nicht neutral, wenn es um die Gewährleistung der Menschenrechte und den Schutz der Würde des einzelnen gehe. Deswegen sei es besonders schlimm, wenn auf Grundlage eines falschen Verständnisses von politischer Bildung zur Denunziation von Lehrkräften aufgerufen werde. Dies sei ein erster Schritt antidemokratischen und autoritären Strukturen den Weg zu bereiten.

Als Schulleiterinnen und Schulleiter großer hessischer Gesamtschulen seien sie immer dafür eingetreten, die Demokratie nach innen und nach außen zu verteidigen. Man habe immer Ereignisse unterstützt und Wege und Möglichkeiten eröffnet, der Schülerschaft die aktive Teilhabe an demokratischen Strukturen zu ermöglichen. Im Diskurs mit anderen sollten und sollen sie die eigene Meinung finden und bilden und für sich und andere Verantwortung übernehmen. Die Denunziation kritischer Politiklehrer trage jedoch Unfrieden in die Schulen und verunsichere Lehrer, Schüler und Eltern gleichermaßen. Lehrer dürften Schülern ihre Meinung nicht aufzwängen, aber sie sollen sie befähigen, sich eine eigene Meinung zu bilden und demokratisch zu handeln.

Die ehemaligen Gesamtschuldirektoren vertreten die Auffassung, dass die Schülerinnen und Schüler lernen sollen, sich an politischen Prozessen zu beteiligen und die politische Lage im Sinne ihrer Interessen demokratisch zu beeinflussen. Der Arbeitskreis äußert sich zufrieden darüber, dass die Schulbehörde in Hamburg und Baden Württemberg die Denunziationsaufrufe der AfD umgehend zurückgewiesen haben.

Stellungnahme zur Einrichtung der „Meldeplattform für Lehrer“ der AfD

Beschluss der Fachgruppe vom 6. Juni 2018

Die Mitglieder der Fachgruppe „Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung“ haben in ihrer Sitzung am 17. 05. 2018 folgenden Beschluss gefasst:

Die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshinter-grund in der Bildungsverwaltung ist in allen Berufsgruppen zu erhöhen.

Begründung:

  1. Die durch eigene Erfahrungen gewonnenen zusätzlichen Kompetenzen müssen in die Schulentwicklung und die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrations-hintergrund. integriert werden.
  2. Interessierte mit Migrationshintergrund müssen berufliche Aufstiegschancen persönlich ebenso wie als Vorbild wahrnehmen können.
  3. Interessierte mit Migrationshintergrund finden zu unsicheren und Rat suchenden Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund besseren Zugang als andere.
Beschluss der Fachgruppe vom 28. Februar 2018

Die Mitglieder der Fachgruppe „Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung“ haben in ihrer Sitzung am 22. 02. 2018 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

Sachverhalt:

Der Hessische Kultusminister beabsichtigt, Schulleiterinnen und Schulleiter für längstens fünf Jahre in das Hessische Kultusministerium als sogenannte pädagogischen Mitarbeitern abzu-ordnen. In der Zeit können sie befördert werden. Allerdings verlieren sie ihre Stammdienststelle ohne zu wissen, wo sie nach der Abordnungszeit arbeiten werden. D. h. durch sie wird die Zahl der sogenannten Unterbringungsfälle erhöht.

Diese Form von Abordnungen ist in den einschlägigen Gesetzen nicht bekannt. Hier will der Hessische Kultusminister also eine Gruppe CDU-linientreuer Nachwuchskräfte bilden, die bei zwar fachlich kompetenten, unbequemen Bewerberinnen oder Bewerbern sowohl in Schulen als auch in der Bildungsverwaltung schnell als Konkurrenten -als sogenannte Unterbringungs-fälle- einbezogen werden können.

Beschluss:

Der Hessische Kultusminister wird aufgefordert, das sogenannte Abordnungsverfahren von „pädagogischen Mitarbeitern in das Hessische Kultusministerium“ sofort zu stoppen.

GEW und Personalvertretungen werden gebeten, geeignete Schritte gegen dieses parteipolitisch begründete Verfahren zu gehen.  

Begründung:

  • Durch die oben genannte Form von Abordnungen werden Ausschreibungsverfahren zur Farce.
  • Das Prinzip der offenen Bestenauslese wird missachtet. Parteipolitik steht vor fachlicher Kompetenz.
  • Es wird bezweifelt, dass das durch der Hessischen Kultusminister gewählte Abordnungs-verfahren den rechtlichen Grundlagen entspricht.
  • Das Verfahren steht in engem Zusammenhang mit der parteipolitisch begründeten Qualifizierung zukünftiger Schulleiterinnern und Schulleiter.
Beschluss der Fachgruppe vom 28. Februar 2018

Die Mitglieder der Fachgruppe „Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung“ haben in ihrer Sitzung am 22. 02. 2018 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

„Der Hessische Kultusminister wird aufgefordert sicherzustellen, dass in der Fortbildung potenzieller Funktionsträgerinnen und Funktionsträger parteipolitische Aspekte keine Rolle spielen. Sie hat ausschließlich unter erziehungswissenschaftlichen Grundsätzen zu erfolgen. Deshalb ist für die entsprechende Konzeption umgehend ein Beirat zu berufen, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungswissenschaft sowie Repräsentan-tinnen und Repräsentanten der Lehrerschaft vertreten sind. 

Begründung:

Im Hessischen Kultusministerium wird einseitig unter parteipolitischen Aspekten über die Fortbildung potenzieller Funktionsträgerinnen und Funktionsträger entschieden. Das widerspricht allen Grundsätzen von Erziehung in einer pluralistischen Gesellschaft.

Durch die jetzige Konzeption sollen politisch und fachlich unbequem Bewerberinnen und Bewerber in Besetzungsverfahren ausgeschlossen werden.

Z. Zt scheint es bei der Personalauswahl nicht in erster Linie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu gehen; es scheint danach zu gehen, wer zum eigenen politischen Lager gehört, und es scheint danach zu gehen, von wem die vorgesetzte Behörde weniger Widerstand zu erwarten hat.

Beschluss der Fachgruppe vom 26. Oktober 2017

Beschluss

Der Hessische Kultusminister wird aufgefordert sicherzustellen, dass Unterricht in den Herkunftssprachen ausschließlich in Verantwortung des Landes Hessen angeboten wird.

Begründung:

  • Es gehört zum Bildungsauftrag der Schulen, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes beherrschen und pflegen können.
  • Bespitzelungen insbesondere durch türkische Geheimdienste (s. beispielsweise im Bamf) ist sowohl für Bedienstete als auch für Erziehungsberechtigte als auch für Schülerinnen und Schüler unzumutbar.
Beschluss der Fachgruppe vom 25. April 2017

Die Mitglieder der Fachgruppe „Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung“ haben in ihrer Sitzung am 25. April 2017 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

Beschluss 

Der Hessische Kultusminister wird aufgefordert sicherzustellen, dass die hessische Schulaufsicht und die Lehrkräfteakademie in die Lage versetzt wird, ihren Aufgaben hinsichtlich  Beratung und Kontrolle im Fach Islamischer Religionsunterricht entsprechend dem Erlass ‚Religionsunterricht‘ vom 3. September 2014 nachzukommen.

Begründung

Bis heute fehlen in der Hessischen Schulaufsicht schulfachliche Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte, die befähigt sind, islamischen Religionsunterricht entsprechend der Hessischen Verfassung, dem Hessischen Schulgesetz und dem Erlass zum Religionsunterricht qualifiziert zu beurteilen.

In der derzeitigen spannungsgeladenen Situation reicht nicht nur eine Qualifizierung des vorhandenen schulfachlichen Personals aus; es sind auch zusätzliche personelle Ressourcen notwendig.

Zu den Aufgaben besonders qualifizierter schulfachlicher Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten gehören

  • Begleitung und Beratung der Lehrkräfte,
  • der Schulleitungen und
  • der für den Unterrichtsinhalt zuständigen staatsunabhängigen Religionsgemeinschaft.
Beschluss der Fachgruppe vom 25. April 2017

Die Mitglieder der Fachgruppe ‚Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung‘ begrüßen, dass die D-AG, GEW, IHS und der VDS gemeinsam erklären, dass die veränderten und ausgeweiteten Aufgaben von Schulleitungen und Schulaufsicht unter den gegebenen Arbeits- und Ressourcenbedingungen nicht mehr verantwortlich zu leisten sind. 

Die Mitglieder der Fachgruppe ‚Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung‘ fordern die politisch Verantwortlichen sowie die Gremien in der Bildungsverwaltung auf, dafür zu sorgen, dass in der Bildungsverwaltung verantwortungsvoll, schul- und bürgernah, qualitativ hochwertig und motiviert gearbeitet werden kann.“ 

Begründung 

  • Die Situation in Schulen und in der Bildungsverwaltung ist durch veränderte und ausgeweitete Aufgaben so belastend geworden, dass sich erstmals Vertretungen von Schulleitungen und der Bildungsverwaltung gemeinsam dazu äußern.
  • Seitens des Kultusministeriums ist keine Bereitschaft zu erkennen, auf den Personalmangel zu reagieren und Verantwortung für die Folgen der Belastungen zu übernehmen.

Teilnehmenden Verbände

Arbeits-Gemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren an den beruflichen
Schulen und den Studienseminaren für die beruflichen Schulen in Hessen (Direktoren-AG)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen
Interessenverband Hessischer Schulleiterinnen und Schulleiter (IHS)
Vereinigung der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten in Hessen (VSH)

Gemeinsame Frankfurter Erklärung 1 | März 2017

Gemeinsame Frankfurter Erklärung 2 | November 2017

Beschluss der Fachgruppe vom 25. April 2017

Die Mitglieder der Fachgruppe „Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung“ regen an, dass die GEW auf Bundes- und Landesebene stärker als bisher im Rundfunk und im Fernsehen ihre Bildungspolitik und die damit verbundenen Positionen sowie Forderungen vertritt. Das gilt insbesondere für die Präsenz in Talk-Shows und in Interviews.

Begründung
  • Talk-Shows sind wichtige Sendungen, in denen Meinungen gebildet und Positionen dargestellt werden. Nach unserer Meinung ist die GEW da unterrepräsentiert.
  • Diese Plattform kann nicht nur dem ständig präsenten Vorsitzenden des Deutschen Lehrerverbandes, Herrn Josef Kraus, überlassen werden.
Beschlüsse der Fachgruppe vom 29. September 2015

Die Mitglieder der Fachgruppe „Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung“ haben in ihrer Sitzung am 29. September 2015 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

„Die Mitglieder der Fachgruppe ‚Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulentwicklung‘ fordern in der Lehrerinnen- sowie Lehreraus-, -fort und -weiterbildung parteipolitische Neutralität.

Durch einen Beirat soll gesichert werden, dass Vertreterinnen sowie Vertreter aus der Wissenschaft, der Praxis und Interessenvertretern der Lehrerinnen und Lehrer ein Mitbestimmungsrecht bei der Koordinierung zur Steuerung der Lehrerinnen- sowie Lehreraus-, -fort und -weiterbildung haben.“

Begründung: 

Im Hessischen Kultusministerium ist eine zentrale Koordinierungsstelle zur Steuerung der Fortbildung und Beratung eingerichtet worden. Die zentrale Koordinierungsstelle zur Steuerung der Fortbildung und Beratung wurde offensichtlich eingerichtet, um die Lehrerinnen- sowie Lehreraus-, -fort und -weiterbildung in Hessen im Sinne der einseitigen bildungspolitischen Grundsätze der CDU parteipolitisch auszurichten.

Der Einfluss des Ministers, des Staatssekretärs (beide Mandatsträger der CDU) und des zuständigen Abteilungsleiters auf die zentrale Koordinierungsstelle wird ausdrücklich heraus-gestellt.

Durch diese zentrale Koordinierungsstelle soll die Abbildung des wissenschaftlichen Diskurses in der Erziehungswissenschaft und den Fachwissenschaften in der Lehrerinnen- sowie Lehreraus-, -fort und -weiterbildung verhindert werden.

An einem Beispiel soll das dargelegt werden. Die CDU geht weiterhin von einer vermeintlich homogenen Zusammensetzung von Lerngruppen im stark gegliederten Schulsystem aus. In der Erziehungswissenschaft wird das seit langem in Frage gestellt. Im Gegenteil: dort gibt es deutliche Ansätze hin zu einer Stärkung der Heterogenität. Kaum jemand kann sich vorstel-len, dass von einer politisch gesteuerten zentralen Koordinierungsstelle im Hessischen Kultus-ministerium ein Impuls ausgeht, der diese Strömung in die Lehrerinnen- sowie Lehreraus-, -fort und -weiterbildung integriert. Das wäre aber im Sinne einer internen Schulentwicklung notwendig.

An keiner Stelle wird ein Beirat, gebildet aus Repräsentantinnen und Repräsentanten öffentlicher Belange, z. B. in seiner Zusammensetzung analog zum Landesschulbeirat, in Erwägung gezogen. Von ihm könnten Anregungen ausgehen, die die parteipolitisch begründete Einengung sprengen.

Der gescheiterte Bildungsgipfel hat gezeigt, wie eng die schwarz-grüne Koalition in Hessen Bildungsziele, Bildungsinhalte und Strukturen definiert. Das Ergebnis zeigt, dass es im Hinblick auf Schulentwicklung keinen Konsens gibt und wichtige Interessengruppen ausgegrenzt werden.

      Kontakt


          Dieter Eitel
          06071–62872
          dieter_eitel@gmx.de


          Manfred Lück
          manlueck@t-online.de