Sprache schafft die Welt. Sie ist allgegenwärtig und bestimmt unser soziales Handeln. Sprache ist dabei mehr als nur ein Mittel zur Kommunikation. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Identität einer Gemeinschaft und eines Individuums. Wie sehr Sprache und Identität zusammenhängen und welche Macht Sprache beigemessen wird, zeigt sich beim Blick auf die Geschichte weltweiter Sprachverbote. Kolonialmächte nutzten und nutzen das Verbot einzelner Sprachen und Dialekte seit jeher als Mittel zur Unterdrückung und zum Ausdruck ihrer Macht gegenüber indigenen Bevölkerungen oder Minderheiten. Eingriffe in Sprache sind oftmals politischer oder ideologischer Natur und haben meist schwerwiegende Folgen.
Die sprachliche Auslöschung kann sich dabei, wie jüngst in den USA geschehen, auch auf einzelne Worte beziehen. Hier wurden mehr als hundert Begriffe, die allesamt mit sozialer Gerechtigkeit oder wissenschaftlichen Erkenntnissen in Verbindung gebracht werden, wie beispielsweise „Klimawandel“, „Ethnie“, „Feminismus“, systematisch aus offiziellen Dokumenten und Websites entfernt. Besonders von den Streichungen betroffen sind Begriffe, die mit geschlechtlicher und sexueller Identität verbunden werden.
Die Wirkkraft von Sprache wird auch in ihrer alltäglichen Verwendung deutlich. Teils unbewusst passen wir unsere Wortwahl und unseren Jargon im Laufe des Tages an unsere Umgebung an. Wir wechseln je nach regionalem, beruflichem, freundschaftlichem oder familiärem Kontext zwischen verschiedenen Codes, um unsere Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe zu signalisieren. Es ist also offenkundig, dass Sprache neben Worten auch immer eine Identität ausdrückt.
Hessische Sprachverbote
Die Entscheidung darüber, was im öffentlichen Raum sagbar, tabuisiert oder betont ist, unterliegt meist unbewusst den Konventionen einer Gesellschaft. Öffentliche Sprache ist daher ein demokratischer Aushandlungsprozess und unterliegt einem ständigen Wandel. Diese Möglichkeit zur gesellschaftlichen Aushandlung und Weiterentwicklung hat indes im April 2024 die schwarz-rote Landesregierung in Hessen zu stoppen versucht. Das Verbot zur „Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Verwendungen“ im öffentlichen Schriftverkehr von Bildungseinrichtungen und -verwaltung macht es unmöglich, geschlechtliche Vielfalt weiterhin sprachlich sichtbar zu machen. Intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, deren Personenstand in Deutschland bereits seit 2018 neben weiblich und männlich als sogenannte dritte und vierte Option rechtlich anerkannt ist, verschwinden somit aus der sprachlichen Wirklichkeit.
Ähnlich wie bei Trumps Maßnahmen sind trans, inter und nicht-binäre Personen von den hessischen Sprachverboten besonders betroffen. Zudem zeichnen sich in dieser Ablehnung von geschlechtlicher Vielfalt abermals Parallelen zur Kolonialherrschaft ab. Schon damals bezeichneten westliche Mächte alle Geschlechter jenseits oder zwischen einer zweigeschlechtlichen Ordnung, wie sie auf jedem Kontinent in den verschiedensten Zeitaltern der Menschheitsgeschichte von der Bronze- bis zur Neuzeit anerkannt waren und sind, schlichtweg als unzivilisiert und versuchten sie auszulöschen.
Die Deutungshoheit darüber, was als zivilisiert und damit anerkennbar gilt, findet sich ebenfalls in den Hinweisen zur Wertevermittlung wieder. Die im November 2024 vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) veröffentlichten Hinweise zur Wertevermittlung richten sich in einem ersten Schritt an Intensivklassen für geflüchtete und zugewanderte Schüler*innen. Ihr Inhalt benennt beispielsweise eine gleichberechtigte Aufteilung von Hausarbeiten zwischen Mann und Frau oder das Verwenden von Grußformen und angemessenen Beschwerdemöglichkeiten als „deutsche“ Umgangsformen. Abgesehen davon, dass Gleichstellung in Deutschland weder zwischen Mann und Frau noch zwischen weiteren Geschlechtern umgesetzt ist, suggeriert die exklusive Adressierung von sprachlichen Quereinsteiger*innen, diese Zielgruppe würde weder über basale Umgangsformen noch über ein demokratisches Grundverständnis verfügen.
Öffentlich stellt das HMKB beide Maßnahmen jedoch als vollen Erfolg dar und plant sogleich eine Ministertour zur Wertevermittlung an Schulen. Der laute Jubel des Ministeriums über die konsequente Umsetzung der Sprachverbote offenbart, dass es sich bei diesen, anders als offiziell vorgegeben, um mehr als eine orthographische Neuregelung handeln muss.
GEW-Veranstaltung
zieht kritische Bilanz
Die GEW Hessen positioniert sich klar gegen derartig diskriminierende bildungspolitische Eingriffe. Mit der Veranstaltung „Ring frei! Sprache und Wertevermittlung als Schauplätze politischer Auseinandersetzungen“ zog sie Ende März 2025 nach einem Jahr geltender Sprachverbote eine Zwischenbilanz. So erreichten die GEW Hessen seither zahlreiche Anfragen und Beschwerden. Schulen und Studienseminare berichten von digitalen Durchsuchungen ihrer Homepages, die bis in Schüler*innenwerke vordringen. Besonders ehrgeizige Dienststellen versehen ihre Jagd auf Gendersterne und Co. gar mit Zeilen- und Seitenzahlen und setzen den Einrichtungen Fristen zur Eliminierung der Sonderzeichen. Neben der Unverhältnismäßigkeit dieser „Rechtschreibkontrollen“ wird diese Weisung oftmals in einem geradezu gehorsamsstaatlichen Tonfall angeordnet. Mittlerweile schrecken Dienststellen auch nicht vor eigenmächtigen Änderungen der Titel von Examensarbeiten oder Androhungen von Sanktionen zurück. Während ungehorsamen Beschäftigten mit dienstrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, soll externen Anbieter*innen die Akkreditierung entzogen werden, sofern sie sich nicht an das Verbot von Sonderzeichen halten. Unvorstellbar, dass die Umsetzung von Rechtschreibreformen, zum Beispiel von „daß“ zu „dass“, so vehement verfolgt worden wäre. Vielmehr gleichen die Säuberungsaktionen denen in den Vereinigten Staaten.
Die Veranstaltung bot außerdem Raum, Stimmen von Pädagog*innen und Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Bereichen der pädagogischen Praxis einzufangen. Alle Podiumsteilnehmenden berichteten von einer Verschlechterung der Atmosphäre an Schulen und in der Gesellschaft zuungunsten von LSBTIQA+ Personen. Die Grenze des Sagbaren habe sich sowohl unter einigen Schüler*innen als auch bei Erziehungsberechtigten und im Kollegium nach rechts verschoben. Neben der Zunahme verbaler und tätlicher Angriffe sei auch die Zahl der psychologischen Betreuungsbedarfe und der Selbstverletzungen unter trans, inter und nicht-binären Schüler*innen gestiegen.
Geoutete trans, inter und nicht-binäre Pädagog*innen bestätigten die Veränderung des Schulklimas. Die Verunsicherung im Kollegium führe zur Vereinzelung. Außerdem sei vielen Kolleg*innen das Ausmaß der Sprachverbote nicht bewusst. So änderten viele, die zuvor noch geschlechterinklusive Sprachformen verwendeten, gar ihre gesprochene Sprache oder Schreibweisen in internen Gruppenchats. Insgesamt werde vielerorts das generische Maskulinum verwandt. Laut eines Berichts aus dem Publikum sollte die Verwendung der rein männlichen Form an einer Schule sogar als verbindlich beschlossen werden. An einer anderen Schule wurden die Sprachverbote zum Anlass genommen, Kleiderordnungen für Jungen und Mädchen festlegen zu wollen. Allgemein zeigten sich viele Teilnehmende der Veranstaltung über den vorauseilenden Gehorsam ihres Kollegiums entsetzt. Kolleg*innen, die bisher geschlechterinklusiv sprachen, zeigen aufgrund des ausgeübten Drucks kaum Widerstand gegen die staatlichen Eingriffe.
Lichtblicke zum Abschluss
Lichtblicke boten die Erzählungen von solidarischen Kollegien, die sich der Weisung gemeinsam widersetzen, sowie der Impulsvortrag von Lann Hornscheidt. In diesem betonte Hornscheidt das eingangs beschriebene Macht- und Gewaltpotential von Sprache. Gleichzeitig stecke hinter dieser Bedeutung aber auch ein starkes Instrument für das individuelle Handeln. So können durch das eigene Sprachhandeln Verhältnisse und Vorstellungen mitgestaltet werden. Ein praxisnaher Leitfaden, der sich auch für Pädagog*innen eignet, die sich den Weisungen des HMKB nicht widersetzen können oder wollen, findet sich in Lann Hornscheidts Buch „Sprachhaltung zeigen! Ein Argumentationsleitfaden für diskriminierungskritisches Sprechen und Schreiben“ aus dem Verlag w_orten & meer.
Ergänzend dazu stellt die GEW Hessen zur Einwendung gegen die dienstliche Anordnung von Sprachverboten eine Vorlage für Remonstrationsschreiben auf ihrer Homepage zur Verfügung. (1) Das Verbot zur Verwendung geschlechterinklusiver Schreibweisen mit Sonderzeichen stellt einen massiven Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte dar und führt zu verfassungswidrigen Ungleichbehandlungen und Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht. Zu dieser rechtlichen Einschätzung kommt auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Unabhängig davon, wie jede*r Einzelne zu geschlechterinklusiven Schreibweisen steht, ist es daher die Pflicht hessischer Beamt*innen, gegen diese staatliche Weisung zu remonstrieren. Als Fazit der Veranstaltung erinnerte Heik Zimmermann, Träger*in des Landesverdienstordens des Landes Rheinland-Pfalz, alle anwesenden Pädagog*innen an deren Fürsorgepflicht und appellierte: „Wir müssen die Anwält*innen der Kinder sein.“
(1) https://www.gew-hessen.de/details/gendern-in-der-landesverwaltung