Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Inhaltliche Fragen
Unterricht:
Unterricht, Vertretungsunterricht, Aufsichten in Pausen, Klausuren und Prüfungen
Unterrichtsnahe Lehrtätigkeit:
Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Korrekturen, Abschlussprüfungen, Betriebspraktika, Förderplanung, Notengebung, Zeugniserstellung, ...
Funktionen:
Betreuung der Mediathek/Bücherei, Datenschutzbeauftragte/r, Sicherheitsbeauftragte/r, Homepagebetreuung, Sammlungen betreuen, Personalratsarbeit, ...
Kommunikation:
Konferenzen, Dienstbesprechungen, Arbeitsgruppen, Klassenleitung, Außerunterrichtliche Kommunikation mit Schüler*innen, Eltern, Kollegen, Elternabende, Kontakt mit außerschulischen Einrichtungen, ...
Arbeitsorganisation:
Unterlagen ordnen, Material beschaffen, Aufräumen des häuslichen Arbeitsplatzes, ...
Vorbereiten und Aufräumen in der Schule (Sammlung, Fächer, Arbeitsräume)
Fahrten/ Veranstaltungen:
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von
- innerschulischen Veranstaltungen (Feste, Tage der offenen Tür, Bundesjugendspiele, ...)
- außerschulische Veranstaltungen (Exkursionen, Ausflüge, ...)
- Fahrten und Veranstaltungen mit Übernachtungen
Anmerkung: Wegzeiten mit Schüler*innen und Ausfüllen notwendiger Anträge gehören auch zu den Zeiten
Aus- und Fortbildung:
Fortbildungen, Weiterbildungen, Studienseminarveranstaltungen von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und Quereinsteigern
Sonstiges:
Alles, was nicht in die anderen Kategorien passt. Beispielsweise Anspruchsverfahren für sonderpädagogische Förderung, Wege zwischen zwei Dienststellen (bei Abordnungen), Beurlaubungen, ...
Nicht unbedingt.
Arbeitsbelastung schwankt im Schuljahr stark. Einzelne arbeitsintensive Wochen sind normal. Auch sind in der Wochen- und teilweise in der Monatsarbeitszeit noch nicht die Ferien berücksichtigt. In den Ferien sollte die Arbeitszeit deutlich unter 100% liegen, sodass es sich - im Idealfall - im Laufe des Schuljahres ausgleicht.
Mehr als 48 Stunden sollten nie in der Woche gearbeitet werden. Wird über längere Zeit deutlich mehr gearbeitet als vorgesehen, kann dies ein Hinweis auf strukturelle Mehrbelastung sein.
LehrZeit hilft dabei, solche Entwicklungen objektiv zu erkennen.
Die Kategorien helfen nur dir, einen Überblick zu erhalten. Für die Arbeitszeiterfassung an sich ist es egal, in welche Kategorie du deine Arbeitszeit einordnest. Wähle im Zweifel einfach „Sonstiges".
In der Nachbearbeitung und beim späteren Eintragen von Arbeitszeiten gibt es die Kategorie "Details", in der eine kurze Beschreibung der konkreten Tätigkeit festgehalten werden kann. Dies ist kein "muss", aber es ist aus unserer Sicht sehr empfehlenswert, denn wer weiß nach 4 Monaten noch, was sich hinter dem einstündigen Eintrag "Kommunikation" verbirgt? Hierfür braucht es keine ausführlichen Beschreibungen, aber ein kurzer Vermerk wie "Elterngespräch" wäre vermutlich sehr hilfreich.
Die unter Details festgehaltenen Vermerke werden auch beim Export mit übertragen. So kann man dann auch schauen, wie viel Zeit man für welche konkreten Tätigkeit aufgewendet hat.
Fahrten von zuhause zum Arbeitsort und zurück zählen nicht zur Arbeitszeit.
Anders verhält es sich, wenn man an 2 Dienststellen tätig ist, und von einer zur anderen wechseln muss. Dies ist dann unter "Sonstiges" zu erfassen.
Darüber hinaus gibt es natürlich auch Wegzeiten innerhalb der Dienststelle, beispielsweise beim Wechsel von Unterrichtsräumen. Diese Zeiten können als Arbeitszeit erfasst werden und sollten zu der Tätigkeit, zu deren Ausübung man sich bewegt, erfasst werden.
Ich kopiere Materialien für meinen Unterricht. Ein Kollege beginnt ein Gespräch über eine Schülerin aus meiner Klasse mit mir. Oder ich soll 2 Klassen gleichzeitig beaufsichtigen. Arbeite ich jetzt doppelt? Auch wenn dies aus Sicht der Arbeitsbelastung sicher so ist, findet Arbeitszeit nur einmal statt. Man kann also nur eine Tätigkeit zur gleichen Zeit erfassen.
Auch bei schulnahen ehrenamtlichen Tätigkeiten, wie beispielsweise der Mitarbeit im Förderverein, gilt, dass dies keine Arbeitszeit darstellt. Aus diesem Grund kann die Tätigkeit, unabhängig von ihrem Aufwand und ob sie in der Schule stattfindet, auch nicht als solche erfasst werden.
Eine Ausnahme stellt hier die Personalratsarbeit dar. Diese ist zwar nach Hessischem Personalvertretungsgesetz ehrenamtlich, findet aber innerhalb der Arbeitszeit statt. Also kann diese Tätigkeit auch unter Funktionen erfasst werden.
In deinen persönlichen Einstellungen kannst du deinen Stundenplan hinterlegen.
Die Kategorien können durch die GEW angepasst oder erweitert werden.
Ja. Die Anwendung unterstützt unterschiedliche Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle.
Die Wochen und Schuljahrsübersicht im Dashboard wurde bewusst einfach gehalten. Die beiden Anzeigen erfolgen deshalb in Dezimalzahlen. Beispielsweise werden 1 Stunde und 6 Minuten als 1,1 h, 1 Stunde und 7 Minuten ebenfalls als 1,1 h angezeigt. Dies betrifft aber nur diese Anzeige, die Daten werden ansonsten exakt erhoben und dargestellt.
Ausgehend von der Wochenarbeitszeit wird berechnet, wie viele Stunden bei einer 5-Tage-Woche durchschnittlich pro Tag gearbeitet werden müssen. Diese Stundenanzahl wird dann an den Krankentagen gutgeschrieben. Die Arbeitszeitverpflichtung von Lehrerkräften ist extrem kompliziert zu berechnen, weil sie durch den Stundenplan jeden Tag unterschiedlich ist; noch genauer als über diese "Tagespauschale" geht es leider nicht.
Nimm deinen Bezügenachweis von der Bezügestelle zur Hand. Oben rechts findest du deinen Beschäftigungsumfang Z / N.
- Der Teilzeitzähler (Z) stellt dein persönliches Deputat in Stunden dar.
- Der Teilzeitnenner (N) beinhaltet das regelmäßige wöchentliche Deputat in Stunden für eine volle Stelle.
Trage beides in deinen persönlichen Einstellungen ein.
Trage nun ein, ob du 40 oder 41 Wochenstunden für eine volle Stelle arbeiten musst.
Der Rest geschieht automatisch. Deine individuelle Sollarbeitszeit pro Woche wird nun angezeigt.
Dies ist eine spannende Frage, die aktuell Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist. Als Lehrkraft ist man Tag und Nacht mit den Schüler*innen zusammen und muss bei Bedarf/ im Notfall auch in der Nacht aufstehen und arbeiten.
Der aktuelle Stand bei einer Zeiterfassung, die arbeitsrechtlich nicht angreifbar sein soll, ist, dass die vorgeschriebenen Ruhepausen herausgerechnet werden, auch wenn das der Situation auf Klassenfahrten nicht gerecht wird.
Nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben wären das pro Tag 13 Stunden Arbeitszeit, da die vorgeschriebene Ruhepause 11 Stunden beträgt.
Zeiten kannst du bis zu einem Monat nachträglich erfassen. Erfahrungsgemäß kann man sich nach so einem langen Zeitraum nicht mehr so genau erinnern, wie lange man gearbeitet hat.
Im Arbeitszeitmodell von Lehrkräften ist auf jeden Fall auch Arbeit in der unterrichtsfreien Zeit vorgesehen und findet auch bei jeder Lehrkraft statt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Krankheitstage in der unterrichtsfreien Zeit zu erfassen.
Die Sollarbeitszeit pro Woche liegt für Lehrkräfte bei 41 Zeitstunden / Woche. Bei Lehrkräften über 60 Jahren und bei Schwerbehinderung liegt die Sollarbeitszeit bei 40 Zeitstunden/ Woche. Bei einem Urlaubsanspruch von 6 Wochen ergibt sich hieraus eine Jahresarbeitszeit von 1.804 Stunden bei einer vollen Stelle.
Berechnung:
41 Zeitstunden × (52 Wochen – 30 Urlaubstage - 10 Feiertage)* = 1.804 Zeitstunden
Wenn du Teilzeit arbeitest, ist deine Jahresarbeitszeit entsprechend niedriger.
* Gerechnet für eine Fünf-Tage-Woche
Aus Datenschutzgründen fragen wir keine Schwerbehinderung ab. Die entsprechenden Ermäßigungen kannst du aber in deinen persönlichen Einstellungen hinterlegen: Bei Arbeitszeit trägst du gemäß deinem Bezügenachweis deine Stundenverpflichtung ein (Z/N), außerdem kannst du zusätzlichen Urlaub und Wiedereingliederung hinterlegen.
Dies hängt damit zusammen, dass es sich bei den meisten Verminderungen der Wochenpflichtstundenzahl aus der Pflichtstundenverordnung um eine Verminderung des Unterrichtseinsatzes, aber nicht der geschuldeten Arbeitszeit handelt. Erhalte ich also eine Entlastungsstunde aus dem Schuldeputat, weil mich um die naturwissenschaftliche Sammlung kümmere, muss ich zwar eine Stunde weniger unterrichten, die "freigewordene" Arbeitszeit aber für die Pflege der Sammlung verwenden. Das ist natürlich eine rechnerische Größe, die in der Realität nicht unbedingt aufgeht, da die Zahl der Entlastungsstunden für die Menge und den Aufwand der an Schule zu leistenden Tätigkeiten in der Regel nicht ausreicht. Gerade hier zeigt sich aber, wie wichtig eine Erfassung der Arbeitszeit ist, auch um diese Diskrepanzen sichtbar zu machen.
Das kommt darauf an, wer sie in Aufrag gibt. Verlagert der Arbeitgeber die Zeiterfassung auf die Beschäftigten, so handelt es sich um Arbeitszeit. Macht man dies aus eigenem Antrieb, ist es keine Verpflichtung, zählt also nicht in die Arbeitszeit. Auch aus diesem Grund versuchen wir, LehrZeit möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.
2. Konto und Zugriff
Über die Passwort-zurücksetzen-Funktion kann ein neues Passwort vergeben werden.
Die Nutzung ist Mitgliedern der GEW Hessen vorbehalten.
Der Zugriff kann entsprechend der jeweiligen Nutzungsregelungen deaktiviert werden.
3. Auswertung und Statistiken
Ja. Die Anwendung stellt Exportfunktionen in gängigen Formaten bereit.
Je nach Berechtigung und Konfiguration können beispielsweise folgende Auswertungen erstellt werden:
- Wochen- und Monatsübersichten
- Soll-/Ist-Vergleiche
- Kategorienauswertungen
- Mehrarbeitsanalysen
- aggregierte Belastungsauswertungen
Das ist gar nicht so einfach: Zunächst wird die Jahresarbeitszeit für eine volle Stelle berechnet (siehe entsprechende FAQ). Von den 52 Wochen des Jahres werden 30 Tage Urlaubsanspruch und 10 Feiertage abgezogen. Das entspricht dann ca. 260 Arbeitstagen im Jahr. Falls du Teilzeit arbeitest, wird die Jahresarbeitszeit prozentual für dich angepasst.
Beispiel:
41 Zeitstunden × (52 Wochen – 30 Urlaubstage - 10 Feiertage außerhalb der Ferien) = 1.804 Zeitstunden
1.804 Zeitstunden / xxx da stimmt was noch nicht Tage entspricht ca. 8,2 Zeitstunden Sollarbeitszeit/ Tag für eine volle Stelle.
Da du nicht nur 30 Urlaubstage / Jahr hast, sondern ca. 12 Wochen Ferien (= unterrichtsfreie Zeit), ist die Arbeitsbelastung in der Unterrichtszeit üblicherweise höher.
4. Technische Fragen
Ja. Der Zugriff ist geräteunabhängig über den persönlichen Account möglich.
Die Webanwendung benötigt momentan noch eine Internetverbindung. Vielleicht wird es in Zukunft eine Offline-Version geben.
Nein. Die Anwendung ist webbasiert und kann direkt über einen Browser genutzt werden. Alternativ kannst Du den Link auf deinem Homebildschirm speichern.
Momentan kannst Du einen Link / ein Lesezeichen von der Website auf Deinem Homebildschirm erstellen und LehrZeit als WebApp starten. So hast Du LehrZeit immer startbereit auf Deinem Handy! Eine Anleitung dazu findest Du auch bei Instagram @lehrzeit.app.
Das liegt an einer veralteten Chrome-Version des User-Handys. Also bitte einfach aktualisieren. :-)
Nein. Updates werden zentral durch die Entwickler bereitgestellt.
Steffi ist Lehrerin und wollte immer schon eine App haben, mit der sie ihre Arbeitszeit ordentlich tracken kann. Ihr Mann Jens hatte das dafür erforderliche Know-How und unterstützt nun die GEW und Lehrkräfte dabei, einen Überblick über ihre Arbeitszeit zu bekommen.
5. Datenschutz & Sicherheit
Deine persönlichen Daten sind verschlüsselt und sind für die GEW Hessen und auch für die Entwickler nicht entschlüsselbar.
Eine Weitergabe erfolgt nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage oder Einwilligung.
Sofern vorgesehen, können aggregierte und anonymisierte Auswertungen erstellt werden, um strukturelle Arbeitszeitbelastungen sichtbar zu machen.
Die Anwendung nutzt technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der gespeicherten Daten. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland gespeichert.
Anfragen zur Löschung personenbezogener Daten können über die "Feedback"-Funktion gestellt werden. Bei datenschutzrechtlichen Bedenken wende Dich bitte an den Datenschutzbeauftragten der GEW.
6. Allgemeine Fragen zum Arbeitszeiterfassung
Nicht im klassischen Sinn.
Die schulfreien Ferienzeiten werden häufig mit Urlaub gleichgesetzt. Tatsächlich handelt es sich um unterrichtsfreie Zeiten. Ferien erfüllen mehrere Funktionen:
- - Erholungszeit
- - Vor- und Nachbereitung
- - Korrekturen
- - Fortbildungen
- - organisatorische Aufgaben
Der eigentliche Urlaubsanspruch ergibt sich aus den für Beschäftigte geltenden Regelungen, also typischerweise 30 Tage pro Jahr.
Teilbare Dienstpflichten reduzieren sich grundsätzlich entsprechend Ihres Beschäftigungsumfangs.
Beispiele:
- - Unterricht
- - bestimmte Konferenzanteile
- - einige organisatorische Aufgaben
Bei einer Teilzeitbeschäftigung werden diese Aufgaben normalerweise anteilig berücksichtigt.
Nicht alle Aufgaben lassen sich proportional reduzieren.
Beispiele können sein:
- - Klassenkonferenzen
- - Dienstbesprechungen
- - Elternabende
- - Schulveranstaltungen
- - bestimmte Aufsichtspflichten
Diese Aufgaben fallen häufig unabhängig vom Beschäftigungsumfang an. Eine Klassenleitung erhöht zum Beispiel den Arbeitsumfang massiv.
Deshalb empfinden viele Teilzeitkräfte ihre tatsächliche Entlastung als geringer als erwartet.
Die Arbeitszeit von Lehrkräften verteilt sich nicht gleichmäßig über das Jahr.
Beispiele:
- Prüfungsphasen verursachen Mehrarbeit.
- Ferienzeiten entlasten teilweise.
- Schuljahresanfang und Schuljahresende sind oft besonders arbeitsintensiv.
Eine Jahresbetrachtung bildet die tatsächliche Belastung deutlich realistischer ab als eine einzelne Woche.
Teilzeit reduziert in erster Linie das Unterrichtsdeputat.
Viele andere Aufgaben bleiben jedoch ganz oder teilweise bestehen. Dadurch sinkt die Gesamtarbeitszeit oft weniger stark als der Unterrichtsumfang.
LehrZeit macht diesen Effekt sichtbar.
Wieviel muss ich als Lehrkraft eigentlich arbeiten?
Grundsätzlich gelten für Lehrkräfte dieselben arbeitszeitrechtlichen Vorgaben wie für andere Beamtinnen, Beamte oder Tarifbeschäftigte.
Die individuelle Soll-Arbeitszeit ergibt sich aus:
- - Bundesland
- - Beschäftigungsstatus
- - Vollzeit- oder Teilzeitumfang
- - Ferienregelungen
- - schulischen Besonderheiten
LehrZeit macht dies transparent, sodass alle auf der gleichen Datengrundlage argumentieren können.
Deine persönliche Sollarbeitszeitkalkulation findest Du in den Persönlichen Einstellungen.
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