Technische Störung führt zu erhöhtem Lohnsteuerabzug

Zu niedrige Nettoauszahlung im Januar

Seit Mitte November 2025 gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) technische Probleme bei der elektronischen Übermittlung der Steuerdaten, die für die Bezügeabrechnung notwendig sind. 

Infolge der Störung kommt es bei Beamt:innen, Richter:innen sowie Versorgungsempfänger:innen zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug, was sich in einer zu niedrigen Nettoauszahlung der Bezüge niederschlägt. Betroffen sind ebenfalls Landesbedienstete, die bislang keine Papierbescheinigungen zu ihren Vorsorgeaufwendungen eingereicht haben.

Hintergrund ist, dass die Beitragswerte zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2026 bislang nicht elektronisch an das Regierungspräsidium Kassel (Bezügestelle) übermittelt wurden. Dadurch können Vorsorgeaufwendungen derzeit nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.

Sobald die erforderlichen Daten vorliegen, erfolgt automatisch und rückwirkend eine Korrektur der Lohnsteuer über die Bezügeabrechnung, einschließlich einer entsprechenden Nachzahlung. Ein eigenes Tätigwerden der Betroffenen ist nicht erforderlich.

Download der Info des Regierungspräsidiums Kassel