„Neutralität“ als rechte Strategie

GEW-Fachtagung zu Gewerkschaften und Rechtsextremismus | HLZ 7-8 2026

Am 19. März veranstaltete die GEW Hessen gemeinsam mit der lea-bildungsgesellschaft eine Fachtagung zum Thema Gewerkschaften und Rechtsextremismus. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, wie die extreme Rechte sich gegenüber den Gewerkschaften positioniert und wie letztere ihr begegnen können. Ein wichtiger Diskursstrang der Rechten, der für uns als Bildungsgewerkschaft eine besondere Bedeutung hat, ist das Postulieren und Einfordern von politischer Neutralität. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst zentrale Inhalte der Fachtagung dargelegt, bevor in einem zweiten Schritt über Neutralität als rechten Kampfbegriff im Bildungsbereich aufgeklärt wird.

Gewerkschaften und Rechtsextremismus

Zu Beginn der Tagung widmete sich Klaus Dörre der Frage, warum die AfD unter männlichen Industriearbeitern überdurchschnittlich viel Zuspruch bekommt. Neben der Feststellung, dass dies ein globales Phänomen ist, lieferte Dörre vertiefte Einsichten zu den Einstellungen und Sichtweisen der rechtsextrem wählenden Industriearbeiter. Ein zentrales Element dabei bezeichnete er metaphorisch als „Warteschlange am Fuße des Berges der Gerechtigkeit“. Viele Arbeitnehmer fühlten sich Dörre zufolge trotz eigener Leistung in ihrer sozialen Mobilität blockiert. Gleichzeitig sehen sie in ihrer Wahrnehmung Personen, die sie als „unwürdig“ empfinden (zum Beispiel Geflüchtete oder Bürgergeldbeziehende), an sich vorbeiziehen oder Sozialleistungen erhalten, ohne selbst in die Sozialkassen eingezahlt zu haben.

Dieses Gefühl der Ungerechtigkeit wird von der extremen Rechten gezielt befördert und instrumentalisiert. Es entsteht ein Muster der „Selbstaufwertung durch Abwertung anderer“. Wer sich selbst als „normalen, leistenden Deutschen“ definiert, grenzt sich von jenen ab, die als „nicht integrationsfähig“ oder als „Systemnutzer“ konstruiert werden. Dies führt zu einem ausgrenzenden Ultranationalismus, der oft als „Deutsche zuerst“-Mentalität verpackt ist.

In einem darauffolgenden Panel wurden zentrale Elemente rechtsextremer Ideologie wie Antifeminismus und die Darstellung von Klimaschutz als „grünem Faschismus“ dargestellt. Darüber hinaus wurden neue politökonomische Allianzen, vorangetrieben von Fraktionen des Tech-Kapitals, diskutiert. Anschließend zeigte Nihat Öztürk in seinem Beitrag die Kontinuität des Rechtsextremismus in der bundesdeutschen Geschichte auf. So gab es bereits 1966 während der ersten Wirtschaftskrise Hetzkampagnen gegen „Gastarbeiter“, die der NPD den Einzug in sieben Landtage ermöglichten. Rassistische Einstellungsmuster sind tief in der Gesellschaft verankert. Es hat sich ein „unheilvolles Dreieck“ etabliert, das aus einer repressiven Migrationspolitik und einer von wissenschaftlichen und politischen Eliten betriebenen Kampagnenführung besteht, die Angst schürt, sowie aus gewaltbereiten Rechtsextremen.

Konservative und liberale Kräfte haben durch die Segmentierung der Arbeitswelt und eine nationalistische und populistische Politik für die Masse der Modernisierungsverlierer hieran mitgewirkt. Dies führt zu einem „libertären Sozialdarwinismus“ für die Eliten und einem „sozialdarwinistischen Rassismus“ aus der Mitte, den Rechtsextreme dann auf brutale Weise vollenden. In diesem Kontext würdigte Öztürk die historische Rolle der Gewerkschaften. Obwohl es anfangs Vorbehalte gab, etwa die Angst vor Streikbrechern, setzte sich bald die Erkenntnis durch, dass nur die Gleichstellung aller Beschäftigten die Löhne schützt (siehe HLZ 12/2025-1/2026, S. 18-19).

Postulierte Neutralität

Auch rechtsextreme Akteure haben ihre Strategien, wie sie mit den DGB-Gewerkschaften umgehen beziehungsweise gegen diese vorgehen wollen. Ein zentrales Narrativ ist dabei das Beharren auf politischer Neutralität der Gewerkschaften. Insbesondere die AfD und deren aktive Unterstützer:innen in den Belegschaften werfen den Gewerkschaften vor, zu politisch, zu links und von linken Kräften okkupiert zu sein. Sie fordern „politisch neutrale“ Gewerkschaften, die sich auf den Arbeitsplatz konzentrieren und das politische Mandat aufgeben. Ein solches entpolitisiertes Gewerkschaftsbild reduziert diese auf ihre Rolle als „Tarifpartner“.

Die AfD und ihre Verbündeten (wie das „Zentrum“ oder das „Bündnis Freier Betriebsräte“) verfolgen eine Doppelstrategie: Zum einen werden Organisationen wie das „Zentrum“ genutzt, um Gewerkschaften von außen zu attackieren, sie als Teil des globalen Establishments zu diffamieren und ihre Legitimität zu untergraben. Zum anderen setzen sie parallel dazu auf die bereits in Betriebsräten vertretenen AfD-Unterstützer:innen. Diese sollen, oft ohne offen eine rechte Organisation zu unterstützen, die Gewerkschaftsarbeit von innen heraus sabotieren oder neutralisieren.

Langfristig zielt diese Strategie darauf ab, die DGB-Gewerkschaften zu ersetzen oder zu marginalisieren und eine rechte Konkurrenz zu etablieren, die zwar rhetorisch „pro-Arbeiter“ klingt, aber faktisch gegen eine unabhängige Interessenvertretung und soziale Sicherungssysteme gerichtet ist, wie Klaus Dörre ausführte.

Neutralität als Kampfbegriff

Vom Einfordern vermeintlicher Neutralität ist die GEW als Bildungsgewerkschaft in besonderer Weise betroffen. Von Seiten der AfD und anderer Akteure der extremen Rechten wird von Lehrkräften gefordert, dass diese – ihnen gegenüber – politisch neutral zu sein haben. Dabei stützt sich die extreme Rechte auf zwei Argumentationsgrundlagen: Zum einen die vermeintliche Pflicht von Beamt:innen zur Neutralität, zum anderen auf den Beutelsbacher Konsens.

Manuel Glittenberg von der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik (DeGeDe) entzauberte dieses angebliche Neutralitätsgebot in einem gut besuchten Workshop als Mythos, der gezielt von rechten Akteuren zur Einschüchterung von Lehrkräften instrumentalisiert wird, die ihren verfassungsmäßigen Auftrag wahrnehmen, Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen. Die GEW hat gemeinsam mit einem Bündnis weiterer Organisationen dazu die Broschüre „Schule zeigt Haltung: Mythos Neutralität“ herausgegeben, die weitere Hilfestellungen bietet.

Der Begriff der Neutralität wird Beamt:innen gegenüber „nur beim Erscheinungsbild von Beamtinnen [...] und in einigen Schulgesetzen als ,Neutralität des Landes‘ (und nicht der Lehrkraft) verwendet.“ (S. 8, Schule zeigt Haltung: Mythos Neutralität). Beamt:innen sind verpflichtet, private Interessen strikt von dienstlichen Aufgaben zu trennen und ihre Amtsaufgaben unparteiisch zu erfüllen. Persönliche Ansichten müssen demnach auch als solche gekennzeichnet werden. Bei politischer Betätigung müssen Beamt:innen zudem Mäßigung und Zurückhaltung wahren. Das eigene Amt darf nicht genutzt werden, um einer bestimmten politischen Meinung Nachdruck zu verleihen. Ein Gebot zur politischen Neutralität erwächst daraus jedoch keineswegs. Der Bildungsauftrag der Schulen orientiert sich am Grundgesetz, eine kritische Auseinandersetzung mit autoritären und diskriminierenden Positionen ist daher sogar geboten. Lehrkräfte müssen intervenieren, wenn Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat in Zweifel gezogen werden (vgl. ebd.).

Der Beutelsbacher Konsens ist ein „Minimalkonsens progressiver und konservativer Strömungen innerhalb der politischen Bildung der 1970er Jahre, der demokratische Werte und Prinzipien sowie politische und wissenschaftliche Kontroversität als produktiv und selbstverständlich voraussetzte“ (ebd., S. 20). Darin festgehalten ist das Überwältigungsverbot, das es untersagt, Schüler:innen im Sinne einer erwünschten Positionierung zu überrumpeln. Hinzu kommt das Kontroversitätsgebot, das beinhaltet, dass Positionen, die in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert werden, auch im Unterricht kontrovers und kritisch beleuchtet werden müssen. Drittens wird die Schüler:innenorientierung festgehalten, die beinhaltet, dass Lernende dazu befähigt werden sollen „eine politische Situation und ihre eigene Interessenlagen [darin] zu analysieren“ (ebd.).

Die extreme Rechte leitet daraus ab, dass ihre Standpunkte im Unterricht nicht im Sinne einer Überwältigung abgeräumt werden dürfen und man diese mindestens einmal kontrovers darstellen solle. Dabei wird der Entstehungskontext und Bezugsrahmen des Beutelsbacher Konsenses ignoriert und dieser gegen sich selbst gewendet. Als Bezugsrahmen dienen jedoch das Grundgesetz und die Wissenschaftsorientierung. Das Vorhandensein von extremen Minderheitspositionen außerhalb des wissenschaftlichen Konsenses (wie beispielsweise die Leugnung des Klimawandels) begründet noch keine Kontroversität. Positionen, die die Menschenwürde angreifen, sind unter keinen Umständen als gleichwertige Position im Rahmen des Kontroversitätsgebots anzuerkennen.
Als Bildungsgewerkschaft müssen wir dem so konstruierten Neutralitätsbegriff entschieden begegnen. Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, neutral gegenüber Positionen der extremen Rechten aufzutreten, wenn diese die Menschenwürde oder die Demokratie angreifen. Im Gegenteil, Lehrkräfte dürfen in solchen Fällen nicht neutral sein, sondern sind dienstlich verpflichtet, das Grundgesetz und die darin verankerte Freiheit und Gleichheit aller Menschen zu verteidigen.

Karsten Fahrner ist Politikwissenschaftler und einer von drei Sprecher:innen der Jungen GEW Frankfurt. Zum Zeitpunkt der Fachtagung arbeitete er als Referent für Programmplanung bei lea, der gemeinnützigen Bildungsgesellschaft der GEW Hessen.

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