Das Bundesverfassungsgericht hat weitreichend über die Berliner A-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 entschieden.
Dies hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Frage der Besoldung in Hessen. Aber es wurden neue rechtliche Maßstäbe auch für die noch anhängigen Verfahren in anderen Bundesländern gesetzt. Was dies konkret für Hessen bedeutet, muss noch geprüft und ggf. gerichtlich entschieden werden.
Solange wir keine andere Empfehlung geben, raten wir weiterhin denjenigen, die dies bisher nicht getan haben, Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen.
Weitere Infos:
Pressemitteilung und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts