Lehrzeit-App

Ab August nehmen GEW-Mitglieder ihre Zeiterfassung jetzt selbst in die Hand! | HLZ 7-8 2026

 

Die Web-App ist ab dem 5. August für alle GEW-Mitglieder zugänglich!

Studie um Studie belegt, was wir schon lange wissen: Lehrkräfte leisten viele Stunden „Zuvielarbeit“ im Jahr, arbeiten also mehr als die im Beamtengesetz festgelegten 41 Wochenstunden bei in der Regel 30 Tagen Urlaub im Jahr. Arbeiten sie in Teilzeit oder üben sie Funktionen über ihre Lehrtätigkeit hinaus aus, so ist die anteilige zeitliche Belastung besonders stark und geht oft weit über das Teilzeitmaß hinaus. So dürften Lehrkräfte, konservativ geschätzt, in Hessen drei Millionen Überstunden erbringen, nicht erfasst und unbezahlt – Jahr für Jahr. Grund hierfür ist eine Besonderheit der Ausgestaltung der Lehrkräftearbeitszeit. Festgelegt sind zunächst einmal nur die Pflichtstunden. Die Arbeitszeit für die weiteren Dienstpflichten ist jedoch nicht näher bestimmt. Und es sind diese zusätzlichen Tätigkeiten, die stark zugenommen haben.

Lange galt die Arbeitszeit von Lehrkräften als nicht messbar. Spätestens die von der GEW in Auftrag gegebenen Arbeitszeit- und Belastungsstudien haben mit dieser Einschätzung aufgeräumt (zu unserer Studie an Frankfurter Schulen siehe HLZ 12/2020). Dennoch stützt sich die Landesregierung in ihrer Weigerung, die gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit ab der ersten Minute nachzukommen, auf genau diese widerlegte Behauptung. Die Folge hiervon: Trotz eines ersten Modellversuchs in Bremen erfasst bisher kein einziges Bundesland die Arbeitszeit seiner Lehrkräfte. Ähnlich sieht es zudem im Bereich der Hochschulen aus, mit ähnlichen Folgen der Überlastung für die Beschäftigten.

Damit GEW-Mitglieder dieser Zuvielarbeit nicht länger schutzlos ausgeliefert sind, stellt die GEW Hessen zum Schuljahresstart 2026/2027 nun die deutschlandweit erste App bereit, die speziell zur Erfassung von Arbeitszeit an Schule entwickelt wurde. Die Lehrzeit-App ist nur von GEW-Mitgliedern nutzbar, kostenfrei und es lässt sich damit die Arbeitszeit mobil und auf die Sekunde genau erfassen. Die Kategorien, in denen sie die Arbeitszeit erfasst, entsprechen dabei dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung. Einträge lassen sich einfach nachbearbeiten, durch die Kommentarfunktion jederzeit zuordnen und auch als Excel-Datei exportieren.

Die Lehrzeit-App ist dabei intuitiv bedienbar. Trotzdem wird es im Einzelfall immer wieder Fragen geben, was wie erfasst werden sollte. Daher wird die GEW Hessen in den nächsten Wochen und Monaten Zeiterfassungsberater:innen (ZEB) ausbilden, die den Kolleg:innen bei der Nutzung der App beratend zur Seite stehen können. Zudem werden Fortbildungen für Nutzer:innen, Vertrauensleute und Personalräte angeboten, um alle Fragen rund um die Benutzung der App zu klären. Das Netzwerk der Zeiterfassungsberater:innen soll kontinuierlich weiter ausgebaut werden.

Wer die Arbeitszeit mit der Lehrzeit-App erfasst, erhält nicht nur einen Überblick darüber, wie viele Stunden in einer Woche beziehungsweise im Laufe eines Schul- oder Kalenderjahrs gearbeitet wurden. Mit einem Klick kann eine E-Mailvorlage generiert werden, die die Schul- beziehungsweise Schulamtsleitung informiert, wenn die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht eingehalten werden können – so zum Beispiel die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die App beinhaltet aber auch die Möglichkeit, „Zuvielarbeit“ anzuzeigen und einen Ausgleich einzufordern.