Kultusministerium soll willkürliche Arbeitszeitverlängerung unterlassen

Kritik an Kürzung bei Altersermäßigungen | Pressemitteilung

Frankfurt: Die Fraktionen von CDU und SPD planen eine Erhöhung der zu leistenden Unterrichtsstunden von Lehrkräften ab 55 Jahren. Die bestehenden Regelungen zur so genannten Altersermäßigung sollen erheblich verschlechtert werden. Dies ist ein Bestandteil eines umfassendes Gesetzesentwurfs, der am kommenden Dienstag im Hessischen Landtag beraten wird. Die GEW Hessen kritisiert die geplanten Einschnitte bei der Altersermäßigung für Lehrkräfte scharf. Durch die steigende Lebensarbeitszeit in Hessen werde der Beruf der Lehrkraft gegenüber anderen Bundesländern deutlich unattraktiver.

Die GEW Hessen lehnt die vom Kultusministerium vorgesehene Kürzung der Altersermäßigung entschieden ab. Bislang sieht die Pflichtstundenverordnung vor, dass Lehrkräfte ab 55 Jahren in der Regel eine Pflichtsunde weniger unterrichten müssen. Ab 60 Jahren erhöht sich die Ermäßigung auf zwei Stunden. Ab dem kommenden Schuljahr soll die Altersermäßigung erst ab 60 Jahren greifen. Durch diese Maßnahme würden die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern verschlechtert. Dies sei angesichts der hohen Arbeitsbelastung der Lehrkräfte nicht zu rechtfertigen. Außerdem verschlechtert es die Position von Hessen im Wettbewerb um neue Lehrkräften gegenüber den anderen Bundesländern.

Der Vorsitzende der hessischen GEW, Thilo Hartmann, forderte die Landesregierung auf, von ihrem Vorhaben abzulassen: „Statt einer willkürlichen Verlängerung der Arbeitszeit muss das Kultusministerium endlich die längst überfällige Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften auf den Weg bringen. Dann wird sich nach unserer Einschätzung zeigen, dass eine Reduzierung der Pflichtstundenzahl notwendig ist.“ 

Hartmann verwies zudem auf eine Modellrechnung der GEW für den Grundschulbereich zur Lebensarbeitszeit. Hier sei ein Vergleich zwischen den Bundesländern besonders aussagekräftig: „Bis zum 60. Lebensjahr ist die Zahl der wöchentliche Pflichtstunden im Grundschulbereich in keinem Bundesland so hoch wie in Hessen. Während des ganzen Berufslebens liegen hessische Grundschullehrkräfte bei einem Vergleich der gesamten Lebensarbeitszeit aktuell im Mittelfeld. Durch die Neuregelung der Altersermäßigung müssen Lehrkräfte an hessischen Grundschulen bis zum Ruhestand länger arbeiten als in den meisten Bundesländern.“

Die in tabellarischer Form dargestellte Berechnung verdeutlicht die hohe Lebensarbeitszeit, die die hessischen Grundschullehrkräfte leisten. Sie rangieren mit ihrer Arbeitsleistung unter den Top 5 im bundesweiten Vergleich.

Die in tabellarischer Form dargestellte Berechnung verdeutlicht die hohe Lebensarbeitszeit, die die hessischen Grundschullehrkräfte leisten. Sie rangieren mit ihrer Arbeitsleistung unter den Top 5 im bundesweiten Vergleich. Die Tabelle sehen Sie oben oder hier im Download.

* Unterstellt wird für alle Bundesländer eine Lehrkraft in Vollzeit, die 40 Jahre bis zum Ruhestand mit 67 Jahren arbeitet. Für Hessen, das als Vergleichsmaßstab für alle Bundesländer fungiert, ist die vorgesehene Verschlechterung bei der Altersermäßigung und das Lebensarbeitszeitkonto berücksichtigt. In Niedersachsen ist die Lebensarbeitszeit um 300 Pflichtstunden höher als in Hessen, in Thüringen hingegen 1900 Pflichtstunden niedriger. Quelle: Kultusministerkonferenz, Berechnungen der GEW Hessen.