Frankfurt: Die GEW Hessen fordert das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen dazu auf, die bestehenden hohen Standards der Lehrkräftebildung aufrechtzuerhalten. Bei dem jüngst vom Ministerium gegen das ausdrückliche Veto des zuständigen Personalvertretungsgremiums durchgesetzten Weg der Deprofessionalisierung im Lehramt für Förderpädagogik handelt es sich nach Überzeugung der GEW um einen Irrweg.
Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, stellt fest: „Alle Schüler:innen benötigen gut ausgebildete Lehrkräfte. Auch in Zeiten des Mangels muss ein akademischer Abschluss die Zugangsvoraussetzung zu diesem fordernden und anspruchsvollen Beruf bleiben.“ Die GEW unterstütze geeignete Sondermaßnahmen gegen den Mangel, wie den vor Kurzem eingeführten Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst mit einem Fach, ausdrücklich. Doch mit der nun geplanten Maßnahme, die das Lehramt für Förderpädagogik erstmalig für Bewerber:innen ohne Studienabschluss öffnet, drohe eine Abwärtsspirale.
„Wie soll man jungen Menschen denn noch erklären, dass sich die langjährige grundständige Ausbildung mit Studium und Vorbereitungsdienst lohnt, wenn das Ministerium die Einstellungsvoraussetzungen im Lehramt für Förderpädagogik auf dreijährige Berufserfahrung nahezu aller Berufsrichtungen plus einige halbtägige Fortbildungen absenkt?“ Zudem zeige sich in dieser Maßnahme ein fragwürdiges Verständnis der Arbeit von sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräften in der Inklusion und an Förderschulen. „Gerade die intensive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit den unterschiedlichsten Formen der Beeinträchtigung erfordert eine besonders gute und spezialisierte Ausbildung. Das gilt für alle bestehenden Förderschwerpunkte, von ‚Lernen‘ über ‚Hören‘ und ‚Sehen‘, ‚körperlich-motorische‘ bis ‚geistige Entwicklung‘.“
Anna Held, Mitglied des Leitungsteams der Fachgruppe Sonderpädagogik der GEW Hessen, ist empört über die Art und Weise, wie sich das Ministerium über diese Bedenken hinweggesetzt hat: „Wir setzen uns trotz Lehrkräftemangels für hohe fachliche Standards in unserer Profession ein. Aus diesem Grund konnte der Hauptpersonalrat Schule als Interessenvertretung aller hessischen Lehrkräfte dieser Deprofessionalisierung nicht zustimmen. Leider ließ sich das Ministerium von seinem Irrweg nicht abbringen, sodass es diese Maßnahme gegen das Veto des Hauptpersonalrats durchgesetzt hat.“ Das Hessische Personalvertretungsgesetz ermöglicht es dem Ministerium, den Personalrat in eigentlich zustimmungspflichtigen Fragen im Rahmen einer sogenannten „Einigungsstelle“ zu übergehen. Das hat es in diesem Fall getan. „Die Förderung gerade der Schüler:innen, die die intensivste Unterstützung benötigen, wird darunter leiden. Darüber hinaus droht ein schwindendes Interesse am Lehramtsstudium“, lautet das Resümee von Anna Held.