Kurz vor der möglicherweise abschließenden Tarifverhandlungsrunde mit dem Land Hessen am 26. und 27. März 2026 ist es notwendig, dass die Tarifbeschäftigten im Landesdienst den Druck auf den Arbeitgeber nochmals erhöhen. Daher ruft die GEW Hessen ihre beim Land beschäftigten Mitglieder am Dienstag, den 24. März 2026, zum Warnstreik auf.
Die Streikversammlungen am 24. März 2026 finden zentral in Frankfurt und Kassel statt.
Frankfurt: Treffpunkt GEW-Streiklokal und Streikfrühstück ab 8 Uhr Saalbau Gallus, Frankenallee 111, 60326 Frankfurt. Demonstration ab DGB-Haus Frankfurt um 11 Uhr. Kundgebung auf der Hauptwache um 12 Uhr. Warnstreikaufruf Frankfurt runterladen.
Kassel: : Treffen vor dem Naturkundemuseum ab 10 Uhr. Die Demonstration startet um 11 Uhr in Richtung Hauptbahnhof. Kundgebung um 12 Uhr auf dem Rainer-Dierichs-Platz (Platz vor dem Hauptbahnhof), dort führt die GEW die Streikerfassung durch.
Die GEW fordert in der Tarifrunde:
- 7 Prozent mehr Gehalt, mindestens 300 Euro!
- 200 Euro monatlich für Auszubildende
- 12 Monate Laufzeit!
- Einbeziehung der studentischen Beschäftigten in den Tarifvertrag!
Das Anschreiben enthält darüber hinaus Informationen zum Ablauf des Warnstreiktages am 24. März 2026.
Warnstreikaufrufe zum Downloaden
Warnstreikaufruf Kundgebung Frankfurt
Warnstreikaufruf Goethe-Universität Frankfurt
Warnstreikaufruf studentische Beschäftigte
Informationen zum Streik
Mitglieder der GEW haben einen Anspruch auf Streikgeld. Bei Warnstreiks wird den Beschäftigten der Nettolohnabzug gezahlt, maximal das Dreifache des Monatsbeitrages. Bei studentischen Beschäftigten wird der Nettolohnabzug gezahlt, aus sozialen Gründen ohne Begrenzung auf das Dreifache des Monatsbeitrages. Ein Streikgeldantrag ist hier zu finden
Bitte trage Dich bei den Streikversammlungen in die Streikliste der GEW ein. Informationen zum Recht auf Streik finden sich auf der Rückseite des angehängten Warnstreikaufrufes. Zum Beispiel ist es nicht notwendig, den Arbeitgeber vorab über eine Streikteilnahme zu informieren.
Bitte beachten: Der Streikgeldantrag kann erst gestellt werden, wenn der streikbedingte Nettolohnabzug auf der Verdienstabrechnung nachgewiesen werden kann.
Tarifbeschäftigte, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, können sich am Warnstreik beteiligen. Sie haben aber keinen Anspruch auf Streikgeldzahlung durch die GEW. Es sei denn, sie werden spätestens am Tag des Warnstreiks Mitglied der GEW.
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