Das Bundesverwaltungsgericht kippt den Ausgleich für die Zuvielarbeit eines niedersächsischen Lehrers und Schulleiters. Das Urteil wurde am 17. September 2026 verkündet. Frank Post, ehemaliger Schulleiter und GEW-Mitglied, hatte geltend gemacht, über Jahre hinweg jede Woche mehr als acht Stunden über seine beamtenrechtliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet zu haben. Ohne diese Mehrarbeit hätte er seine Dienstverpflichtungen als Leiter einer Grundschule in Hannover nicht erfüllen können.
In der Urteilsbegründung nahm das Bundesverwaltungsgericht an, dass die von ihm geleistete Zuvielarbeit freiwillig geleistet worden sei, da sie nicht explizit angewiesen wurde. Laut GEW zeugt diese Annahme von einer bemerkenswerten Ignoranz des schulischen Alltags. Ein Lichtblick hatte das Urteil jedoch. Das Gericht hat nicht infrage gestellt, dass die Lehrkräftearbeitszeit messbar ist und erfasst werden muss. Aber es könne nicht der einzelne Beamte selbst entscheiden, wie viel er arbeite, so das Gericht. Vielmehr müsse der Dienstherr seine Beschäftigten durch explizite Anweisungen heranziehen, wenn mehr gearbeitet werden soll als im (hessischen) Beamtengesetz vorgesehen. Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, sagte in Leipzig: „Die GEW wird das Urteil intensiv prüfen und geeignete Wege aufzeigen, wie Beschäftigte solche Aufforderungen zu Dienstpflichten einfordern können. Ich appelliere daher an alle Mitglieder: erfasst eure Arbeitszeit und schafft damit die Grundlage für den verdienten Ausgleich – auch wenn dieser Weg nun etwas länger dauern wird als gehofft.“