Zum 1. Februar 2025 wird die Besoldung um 4,8 Prozent angehoben, zum 1. August um 5,5 Prozent. Damit wird die am 15. März 2024 vereinbarte Entgelterhöhung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) auf die Hessischen Beamt:innen übertragen. So jedenfalls lautete die Zusage der Landesregierung bei Vertragsschluss. Und so war es durch Gesetz beschlossen. Ende 2024 rückten die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen davon jedoch ab: Der zweite Teil der Besoldungserhöhung fällt – vorübergehend – aus.
Das Land will die zum 1. August 2025 geplante Besoldungserhöhung auf den 1. Dezember 2025 verschieben und damit 180 Millionen Euro sparen. Dies entspricht etwa einem Drittel der für das Jahr 2025 geplanten Einsparungen, wenn man die geplante Auflösung von Rücklagen nicht berücksichtigt. Bei den aktiven Beamt:innen wird damit um 112 Millionen Euro, bei den Beamt:innen im Ruhestand um 68 Millionen Euro gekürzt. Dadurch wird der Landeshaushalt einmalig entlastet, im Jahr 2026 wird die Besoldungsanhebung allerdings voll haushaltswirksam.
Die Ankündigung, mit Ausnahme von Schulen, Polizei und Justiz jede dritte freiwerdende Stelle nicht wieder zu besetzen, zeigt, welchen grundsätzlichen Kurs die Landesregierung mit Blick auf die Personalentwicklung im öffentlichen Dienst einschlagen will. Im Vorfeld diskutierte, aber dann als zu gravierend verworfene strukturelle Einschnitte im öffentlichen Dienst sind mit der Besoldungskürzung 2025 nicht vom Tisch. Ganz im Gegenteil hat die Landesregierung angekündigt, dass im Jahr 2026 weitere Kürzungen erforderlich sind.
Vertrauensbruch der Landesregierung
Der Protest der hessischen Beamt:innen hat deutlich gezeigt, dass sie mit ihrem Sonderopfer für die Haushaltskonsolidierung nicht einverstanden sind. In der dezentralen Aktionswoche gegen die Besoldungskürzung im Dezember 2024 protestierten hessenweit mehr als 1.500 Beamt:innen und mit ihnen solidarische Tarifbeschäftigte. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Koalition aus CDU und SPD an der Besoldungskürzung festhält. Die Verschiebung wird als „mildestmögliches Mittel“ bezeichnet und argumentiert, dass die Bediensteten 2025 insgesamt eine Gehaltserhöhung von 10,3 Prozent erhalten.
Die Gewerkschaften kritisieren diesen Umgang mit den Beschäftigten scharf. Zusagen des Landes – selbst wenn sie bereits Gesetzeskraft haben – sind nicht verlässlich. Sie werden nach Kassenlage zurückgenommen. Das beschädigt das Vertrauen, den innerbetrieblichen Frieden und langfristig die Motivation sowie die Gesundheit der Beschäftigten.
Zudem wird die Tarifeinigung, einklagbares Recht für tarifbeschäftigte Gewerkschaftsmitglieder, für die Beamt:innen negiert. Die Landesregierung hatte als Tarifvertragspartei mit der Tarifeinigung im März 2024 erklärt, es solle eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt:innen erfolgen und sie werde hierfür die Voraussetzungen schaffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das generelle deutsche Beamtenstreikverbot für vereinbar mit dem Menschenrecht auf Vereinigungsfreiheit erklärt und dies auch mit den Beteiligungsrechten der Gewerkschaften sowie den materiellen Vorzügen des Beamtenstatus begründet. Beide Argumente stehen jedoch auf tönernen Füßen, das zeigt das aktuelle Vorgehen der Landesregierung einmal mehr.
Und schließlich ist die Hessische Besoldung verfassungswidrig zu niedrig. Dies gilt seit 2013 und ist den Landesregierungen seit spätestens 2021 bekannt. Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) konkretisiert, dass die Besoldung in jedem Fall mindestens 15 Prozent über der Grundsicherungsleistung für eine vierköpfige Familie liegen muss. Der Gesetzgeber habe die Höhe der Grundsicherungsleistung realitätsgerecht zu ermitteln und müsse dabei monetäre und nichtmonetäre Leistungen berücksichtigen. Dabei führe die Unterschreitung des Mindestabstands zur Verfassungswidrigkeit der Besoldung insgesamt. Auf dieser Grundlage hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) festgestellt, dass die hessische Besoldung seit 2013 durchgehend zu niedrig bemessen war. Bei der stärksten Unterschreitung im Jahr 2019 habe die Alimentation in der Eingangsbesoldung sogar um 9,5 Prozent unterhalb des Grundsicherungsniveaus gelegen.
Das Land Hessen hat vier Jahre verstreichen lassen, ohne ein Konzept für die notwendige Besoldungskorrektur vorzustellen. Weder wurden Berechnungen zur erforderlichen Höhe der Hessischen Mindestalimentation vorgelegt, noch mögliche Stellschrauben für eine amtsangemessene Alimentation zur Diskussion gestellt. Die bisherigen Maßnahmen, zwei (zusätzliche) Anhebungen der Besoldung um jeweils drei Prozent im Jahr 2023 und im Jahr 2024, sind offensichtlich unzureichend. Allein im Landesdienst lagen bis zum Ende der 20. Legislaturperiode 125.000 offene Widersprüche vor, die von etwa 70.000 Beamt:innen eingereicht wurden. Die Widerspruchsführer:innen dürften Ansprüche auf Nachzahlungen erworben haben. Auch hier ist keine Lösung in Sicht.
Bessere Arbeitsbedingungen überfällig
Die Politik der Landesregierungen seit der „Operation düstere Zukunft“ im Haushalt des Jahres 2004 hat das Verhältnis der Beschäftigten zum Dienstherrn beziehungsweise zum Arbeitgeber Land Hessen belastet. Nach dem Austritt Hessens aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) konnten die Gewerkschaften erst 2009 den TV-H aushandeln. Von den Beamt:innen wurden jedoch weiterhin Sonderopfer gefordert, besonders in Erinnerung sind die Nullrunde 2015 und die auf ein Prozent begrenzte Besoldungserhöhung im folgenden Jahr. Gleichzeitig berichten insbesondere langjährige Beschäftigte, dass sich die Arbeitsbedingungen verschlechtert haben: Es seien neue und komplexere Aufgaben hinzugekommen, während der Personalbestand nicht oder zumindest nicht entsprechend der Aufgaben gewachsen sei.
Hessen ist eines von nur noch vier Bundesländern mit der 41-Stunden-Woche für Beamt:innen. Nach der Anpassung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden im Jahr 2017 ist von der Landesregierung kein weiterer Schritt zur Arbeitszeitverkürzung unternommen worden. Dies wäre aber unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes und für eine höhere Attraktivität des öffentlichen Dienstes erforderlich. Für die hessischen Lehrkräfte ist die Weigerung des Dienstherrn, überhaupt die Arbeitszeit und damit auch die geleisteten Überstunden zu erfassen, besonders gravierend. Hingegen ist beispielsweise für die Hessische Polizei die Überlastung mit vier Millionen Überstunden deutlich dokumentiert.
Daseinsvorsorge auf Dauer gefährdet
Durch die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung haben die hessischen Beamt:innen bereits „Sparbeiträge“ in Milliardenhöhe erbracht und tun dies weiterhin. So ist die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD artikulierte Absicht, die Attraktivität des Landes als Dienstherr und Arbeitgeber zu steigern, nicht zu erreichen. Klar verfehlt wurde bereits das Ziel, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Besoldung „entschieden“ umzusetzen. Durch die geplante Besoldungskürzung entfernt sich Hessen noch weiter davon.
Angesichts der Gemengelage, die die vorherigen Landesregierungen herbeigeführt haben, wiegt der aktuelle Vertrauensbruch besonders schwer. Der Umgang mit den Beschäftigten und die Einkommens- und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst stellen auf lange Sicht die Handlungsfähigkeit des Staates und die Daseinsvorsorge generell in Frage. Die Defizite im Bildungsbereich können ohne zusätzliche Fachkräfte nicht angegangen werden. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der immer wieder beschworenen Generationengerechtigkeit fatal. Nötig ist stattdessen ein neuer Umgang mit den Beschäftigten, geprägt durch Wertschätzung und Mitbestimmung auf Augenhöhe.
Julia Langhammer leitet die Fachabteilung Öffentlicher Dienst / Beamte / Wirtschaftspolitik Thüringen des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen.