Zum 1. Dezember2025 steigen endlich die Bezüge der Beamtinnen und Beamte sowie der Versorgungsempfänger:innen in Hessen um 5,5 Prozent an. Damit wird die zweite Stufe der im März 2024 von GEW, ver.di und den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erkämpfte Einkommenserhöhung auf die Besoldung übertragen. In der Tarifeinigung vom Frühjahr 2024 hatte die Landesregierung schriftlich zugesagt, das Ergebnis im Tarifbereich auf die die Besoldung und Versorgung übertragen zu wollen. Das tat sie zunächst auch durch ein entsprechendes Besoldungsgesetz, verschob dann aber später mit einem neuen Gesetz den Zeitpunkt der 5,5prozentigen Steigerung um vier Monate vom 1. August auf den 1. Dezember 2025. Die DGB-Gewerkschaften kritisierten diese Maßnahme, die die Beschäftigten brutto rund 180 Mio. Euro insgesamt gekostet hat, scharf als unzulässiges Sonderopfer.
Mit der Erhöhung am 1. Dezember haben die Beamt*innen sowie die Versorgungsempfänger*innen im Jahr 2025 ein Plus von rund 10,5 Prozent bei den Bezügen zu verbuchen. Trotz dieser Steigerungsrate ist allerdings das Niveau einer amtsangemessenen Alimentation noch nicht erreicht. Die Reallohnverluste seit 2020 aufgrund der hohen Preissteigerungsraten konnten mit den Besoldungserhöhungen seit 2020 allerdings rechnerisch im Besoldungsbereich nahezu ausgeglichen werden.
Entsprechend der Erhöhung der Bezüge zum 1. Dezember 2025 werden die GEW Mitgliedsbeiträge angepasst.
Die nächste Tarif- und Besoldungsrunde in den Bundesländern und in Hessen steht ins Haus. Die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) starten am 3. Dezember 2025. Hessen gehört als einziges Bundesland nicht der Tarifgemeinschaft an und bleibt somit bei diesen Verhandlungen außen vor. Die Tarifverhandlungen mit dem Land zum TV-Hessen beginnen am 27. Februar 2026. GEW, ver.di und Co. fordern in Hessen eine Erhöhung der Entgelte um 7 Prozent, mindestens um 300 Euro pro Monat bei einer einjährigen Laufzeit. Die Gewerkschaften erwarten darüber hinaus, dass das Tarifergebnis auf die Beamt*innen sowie die Versorgungsempfänger*innen übertragen wird.