Frankfurt: Innenminister Poseck hat im Gespräch mit GEW, DGB und den weiteren Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes zugesagt, dass die Besoldung hessischer Beamt:innen 2026 verfassungskonform werden soll. Die GEW Hessen begrüßt die Zusage und drängt darauf, dass die zu geringe Besoldung rückwirkend ausgeglichen wird.
Seit 2013 ist die Alimentation der hessischen Beamt:innen nicht verfassungskonform. Das im November 2021 gefällte Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes unterstrich den Anspruch der Beamt:innen gegenüber dem Land Hessen. Ihre Besoldung unterschritt von 2013 bis 2020 den notwendigen Abstand von 15 Prozentpunkten zur Grundsicherung. Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, begrüßt die längst notwendige Anpassung: „Die Landesregierung ist gut beraten, wenn sie die Alimentation der Beamt:innen schnell verfassungskonform gestaltet. Daher begrüßen wir die Zusage von Herrn Innenminister Poseck noch in diesem Jahr dafür zu sorgen. Gleichzeitig mussten zehntausende Beamt:innen Einnahmenseinbußen hinnehmen. Wir fordern deshalb, die ausgebliebenen Besoldungsanteile rückwirkend auszuzahlen!“
Die nun notwendigen Nachzahlungen hätten laut Hartmann verhindert werden können: „Im letzten Jahrzehnt haben die damaligen Landesregierungen darauf gedrängt, die Beamtenbesoldung von den Ergebnissen der Tarifvertragsverhandlungen zu entkoppeln. Das fällt nun der jetzigen Landesregierung auf die Füße. Wir machen weiter Druck und fordern in der kommenden Tarifrunde in Hessen 7 Prozent mehr für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen übertragen werden. Nur so gelingt eine verfassungskonforme Besoldung“, forderte Hartmann abschließend.