Das parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung im Jahr 2026 und 2027 ist noch nicht abgeschlossen. Wahrscheinlich findet die abschließende Lesung im Hessischen Landtag im September statt. Das Innenministerium hatte aber angekündigt, zwei mit dem Gesetz verbundene Verbesserungen bereits mit den Augustbezügen im Vorgriff auszuzahlen:
- Die Anhebung der Grundgehaltssätze, Familienzuschläge, Amtszulagen usw. um 3,02 Prozent zum 1. Juli 2026, wobei die Grundgehaltssätze um mindestens 110 Euro angehoben werden;
- Die Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge für das erste und für das zweite Kind von 263,25 Euro auf 350 Euro zum 1. Januar (!) 2026. Die Zuschläge für das dritte und jedes weitere Kind werden – außer nach Buchstabe (a) – nicht erhöht.
Unabhängig davon steigt zum 1. August 2026 die Zulage für Lehrkräfte mit Grundschullehramt in der A 12 von 40 Prozent auf 60 Prozent des Differenzbetrages zwischen der jeweiligen Stufe der Besoldungsgruppe A 12 und A 13.
Diese Erhöhungen und Nachzahlungen führen je nach Fallgestaltung zu deutlich höheren Auszahlungsbeträgen im August.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Streichung der Stufe 1 in allen A-Besoldungsgruppe zum 1. Januar 2026 vor. Diese Änderung wird nicht im Vorgriff ausgezahlt. Die Überleitung von Beschäftigten, die sich im Jahr 2026 noch in Stufe 1 befinden, in die Stufe 2 der Tabelle, findet erst nach Verabschiedung des Gesetzes statt. Dann gelangen auch die entsprechenden Differenzbeträge seit Januar 2026 zur Auszahlung.
Entsprechende Vorgriffsregelungen zum Anpassungsgesetz 2026 und 2027 gelten für die Versorgungsempfänger*innen.